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Morgan J. Pierpont

Senator for Astoria State

Beiträge: 221

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1

Samstag, 6. Februar 2010, 12:57

BA 2010/02/01 - Astoria State Emergency Management Act



Honorable Commoners,

zur Aussprache steht folgender Antrag von Commoner Wells:


Astoria State Emergency Managment Act

SECTION I - FUNDAMENTALS

Article I - Purpose of this Act and short title
(1) Dieses Gesetz stellt Regelungen auf was im Katastrophenfalle in Astoria State zu geschehen hat.
(2) Dieses Gesetz regelt insbesondere die Organisationen und das taktische Vorgehen im Katastrophenfall sowie die Definition des Katastrophenfalles.
(3) Dieses Gesetz soll als ASEMA zitiert werden.

Article II - Definitions
(1) Als Katastrophenfall zählt jedes Ereignis, bei dem Leib und Leben und/oder Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder bei der das Allgemeinwohl gefährdet ist.
(2) Als Katastrophenschutzorganisation zählen die Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die Nationalgarde von Astoria State.

SECTION II - DISASTER SITUATION

Article I - Characteristics
(1) Wesentliches Merkmal eines Katastrophenfalls ist die Gefährdung von Leib, Leben, Hab und Gut von vielen Personen oder des Allgemeinwohles.
(2) Ein weiteres Merkmal eines Katastrophenfalls ist dass eine Ausbreitung nicht ausgeschlossen werden kann und eine sofortige Beendigung nicht absehbar ist.
(3) Weiteres Merkmal ist dass ein Katastrophenfall durch höhere Gewalt entstanden ist.

Article II - Announcement of a disaster situation
(1) Berechtigt zur Ausrufung eines Katastrophenfalls ist ausschließlich der Governor.
(2) Nur bei absoluter Verhinderung (Tod, Unzurechnungsfähigkeit oder Ähnliches) des Governors ist es möglich, diese Macht auf den County Commissioner oder bei dessen Verhinderung auf den Senator oder den Mayor zu übertragen.
(3) Die Ausrufung des Katastrophenfalls wird vom Einsatzleiter einer Katastrophenschutzorganisation empfohlen.
(4) Die Ausrufung erfolgt über alle öffentlichen Medien wie Radio und Fernsehen. Alle anderen Sendungen haben sofort unterbrochen zu werden.
(5) Die Bestimmungen aus (4) greifen in dem Gebiet dass durch die Katastrophe betroffen ist.

Article III - Consequences
(1) Nach Ausrufung des Katastrophenfalls geht der Oberbefehl über alle Katastrophenschutzorganisationen auf den Ausrufenden, in der Regel den Governor, über. Dieser übernimmt die Einsatzleitung.
(2) Alle Zivilbürger die nicht aktives Mitglied einer Katastrophenschutzorganisation sind und sich in der Nähe der Katastrophe befinden haben sich in ihren Wohnungen zu sichern, Obdachlose haben aufgenommen zu werden. Gleiches gilt für Durchreisende und sonstige Personen ohne Wohnsitz in der direkten Umgebung.
(3) Evakuierungsmaßnahmen im direkten Gefahrenbereich werden sofort durchgeführt.
(4) Alle Personen, die aktiv in einer Katastrophenschutzorganisation sind, werden sofort alarmiert und haben sich sofort zur Einsatzstelle zu begeben.

Article IV - Crisis Team
(1) Direkt nach Ausrufung des Katastrophenfalls bildet sich ein Krisenstab, der in einem Konferenzraum den Einsatz koordiniert.
(2) Dieser Stab besteht aus folgenden Personen:
(a) Dem Governor of Astoria State
(b) Dem US Senator of Astoria State
(c) Dem Chief des Fire Departments welches dem Ort der Katastrophe am nächsten liegt
(d) Dem County Fire Commissioner
(e) Dem Chief des nächstgelegenen Police Departments
(f) Dem County Sheriff
(g) Dem Leiter der nächsten Rettungswache
(h) dem Leiter des Astorian Red Cross
(i) Bis zu drei vom Governor ausgewählten weiteren PErsonen
(3) Dieser Stab ist verantwortlich für die Handlungen aller beteiligten Organisationen.

Article V - End of disaster situation
(1) Der Katastrophenfall endet mit endgültiger Abwendung der Gefahr.
(2) Das Ende wird gemäß Sec. II, Art. II, (4) der Bevölkerung mitgeteilt.

SECTION III - EMERGENCY MANAGMENT ORGANISATIONS

Article I - Fire Department
(1) Das örtliche Fire Department übernimmt die Einsatzleitung bis zum Zusammentreten des Krisenstabes.
(2) Es werden automatisch alle verfügbaren Feuerwehreinheiten des Countys mitalarmiert, weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Feuerwehrtechnische Einsatzleitung bleibt beim örtlichen Fire Department.
(4) Die Feuerwehren übernehmen Bergungs-, Lösch- und Evakuierungsaufgaben sowie die technische Hilfeleistung.

Article II - Emergency Medical Services
(1) Alle verfügbaren Rettungsfahrzeuge des Counties werden sofort für einen Katastrophenfall abgestellt.
(2) Weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Rettungsdienste übernehmen die Notfallmedizinische Versorgung vor Ort, sorgen für eine Unterkunft für Verletzte und übernehmen seelsorgerische Aufgaben.
(4) Zur Erfüllung der seelsorgerischen Aufgaben steht es dem Leiter des Rettungsdienstes zu jeder Zeit frei Geistliche hinzuzuziehen.

Article III - National Guard
(1) Die Nationalgarde wird sofort bei Eintreten der Katastrophe alarmiert.
(2) Die Nationalgarde übernimmt Versorgungs- und Evakuierungsaufgaben.

Article IV - Police
(1) Die Polizei, auch als Nicht-Katastrophenschutzorganisation, unterstützt die oben genannten Organisationen.
(2) Besonders bei der Evakuierung und der Sperrung des Katastrophengebietes kann die Polizei eingebunden werden.

SECTION IV - SPECIAL PROVISIONS

Article I - Civilian Help
Jeder Bürger Astoria States ist ungeachtet Sec. II, Art. III (2) verpflichtet, auf Anweisung eines Mitglieds des Krisenstabes oder des Einsatzleiters einer der Organisationen vor Ort zu helfen sofern ihm dies körerplich und psychisch möglich ist.

Article II - Help for the Helpers
Jeder Helfer, der durch den Einsatz psychisch oder physisch überlastet ist, hat Anspruch auf Unterbrechung des Einsatzes und Betreuung durch einen Seelsorger oder einen Sanitäter. Durch den Einsatz entstandene Spätfolgen werden auf Staatskosten behandelt.

SECTION V - VALIDITY

Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am Mittwoch, 10.02.2010 um 13:00.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
President of the Assembly of Astoria State

Morgan J. Pierpont

Senator for Astoria State

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2

Samstag, 6. Februar 2010, 13:24

RE: BA 2010/02/01 - Astoria State Emergency Management Act

Mr. Speaker,

auch wenn ich es erstaunlich finde, mich selbst ansprechen zu müssen, so scheinen dies unsere Standing Orders so zu wollen.

Zum Thema:
Ich begrüße den Vorschlag von Mr. Wells grundsätzlich und halte eine solche Regelung für richtig und wünschenswert.
Ich möchte jedoch im Sinne der einheitlichkeit der Formatierung unserer Gesetze anregen, auch in dieser Bill die gemeinhin übliche Version der Nummerierung zu verwenden, die Sections unter Articles stellt und Articles mit römischen und Sections mit arabischen Zahlen durchnummeriert - in diesem Fall ist diese Reihenfolge vertauscht.

Zudem möchte ich einige Formulierungsvorschläge machen:


Article I - Purpose of this Act and short title
(1) Dieses Gesetz stellt Regelungen auf was im Katastrophenfalle in Astoria State zu geschehen hat.

Ich schlage die sprachlich in meinen Augen schönere Version "Dieses Gesetz stelle Regelungen für das Verfahren im Katastrophenfall auf." vor.



Article I - Characteristics
(1) Wesentliches Merkmal eines Katastrophenfalls ist die Gefährdung von Leib, Leben, Hab und Gut von vielen Personen oder des Allgemeinwohles.

Ich halte diese Formulierung für etwas Missverständlich und schlage vor:
"Wesentliches Merkmal eines Katastrophenfalls ist die Gefährdung von Leib, Leben, Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."
Das "Allgemeinwohl" ist ein mehr als schwammiger und undefinierbarer Begriff und sollte deswegen vermieden werden.

(3) Weiteres Merkmal ist dass ein Katastrophenfall durch höhere Gewalt entstanden ist.

Mit diesem Merkmal bin ich nicht einverstanden. Beispielsweise würde im Falle eines großen Terroranschlages, z.B. eine Explosion einer schmutzigen Bombe oder ein Flugzeugangriff auf ein Atomkraftwerk, oder eines großen Chemie-Unfalls oder ähnlicher Ereignisse, die Gemeinhin eine Katastrophe darstellen, nach dieser Regelung kein Katastrophenfall vor, da es sich hierbei nicht um ein Ereignis handelt, dass durch höhere Gewalt, sondern durch menschliches Handeln verursacht wurde. Das halte ich für nicht sinnvoll.

Article II - Announcement of a disaster situation
(1) Berechtigt zur Ausrufung eines Katastrophenfalls ist ausschließlich der Governor.
(2) Nur bei absoluter Verhinderung (Tod, Unzurechnungsfähigkeit oder Ähnliches) des Governors ist es möglich, diese Macht auf den County Commissioner oder bei dessen Verhinderung auf den Senator oder den Mayor zu übertragen.

Ich schlage vor, das Recht zur Ausrufung neben dem Governor auch noch County Commissioners und Mayors - jedoch nur für ihr Gebiet - zu übertragen, zusammen mit der Formulierung, dass der Governor hierüber in Kenntnis zu setzen ist und dann entscheiden kann, ob er einen größeren Katastrophenzustand ausruft. Ich schlage zudem vor, den Senator aus der Liste zu entfernen, da dieses Amt bekanntlich mit der Exekutive Astoria States nichts zu tun hat.
Zudem würde ich statt Katastrophenfall die Formulierung "Notstand", also State of Emergency, vorschlagen.



Article IV - Crisis Team
(1) Direkt nach Ausrufung des Katastrophenfalls bildet sich ein Krisenstab, der in einem Konferenzraum den Einsatz koordiniert.
(2) Dieser Stab besteht aus folgenden Personen:
(a) Dem Governor of Astoria State
(b) Dem US Senator of Astoria State
(c) Dem Chief des Fire Departments welches dem Ort der Katastrophe am nächsten liegt
(d) Dem County Fire Commissioner
(e) Dem Chief des nächstgelegenen Police Departments
(f) Dem County Sheriff
(g) Dem Leiter der nächsten Rettungswache
(h) dem Leiter des Astorian Red Cross
(i) Bis zu drei vom Governor ausgewählten weiteren PErsonen

Ich schlage auch hier vor, den Senator aus der Liste zu streichen. Zur Begründung siehe oben.


Article V - End of disaster situation
(1) Der Katastrophenfall endet mit endgültiger Abwendung der Gefahr.
(2) Das Ende wird gemäß Sec. II, Art. II, (4) der Bevölkerung mitgeteilt.

Ich würde noch Vorschlagen, dass es noch eine Möglichkeit gibt, dass durch Beschluss der Assembly der State of Emergency beendet wird, um hier auch für Checks and Balances zu sorgen.


Von den einigen inhaltlichen und formulierungstechnischen Änderungsvorschlägen meiner Person befürworte ich diese Bill.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
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Sonntag, 7. Februar 2010, 22:53

Mr. Speaker!
Kann mit beidem leben, nur zu.

Gianluigi diAstoria
Former Governor of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gianluigi di Astoria« (7. Februar 2010, 22:53)


Quinn Michael Wells

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Sonntag, 7. Februar 2010, 23:05

Mr. Speaker,

ich werde die Vorschläge von Mr. Pierpont kurz durchgehen.

Der 1. Änderung stimme ich zu, solange aus dem "stelle" ein "stellt" wird.

Der 2. Änderung kann ich so auch zustimmen, hier habe ich unordentlich formuliert.

Die dritte Änderung würde ich aus einer Streichung gerne in eine Umformulierung umändern. Ich würde aus (3) gerne folgenden Satz machen:

    (3) Der Katastrophenfall wird darüberhinaus dadurch definiert, dass die regulär zur Bewältigung von Notfällen notwendige Infrastruktur ganz oder teilweise zusammenbricht und die Einsatzkräfte vor Ort die Situation nicht bewältigen können.


Dieses Kriterium hatte ich nämlich dummerweise vergessen.

Zur vierten Änderung kann ich nur sagen : Der Senator ist im Zweifelsfall der Einzige bei dem die Zuständigkeit genau geklärt ist. Liegt eine Katastrophe nun in mehreren Counties vor, bliebe die Frage zu klären welcher County Commisioner hier die "Macht" hat. Deshalb hätte ich den Senator gerne weiter zwischengeschaltet.

Ich würde auch gerne die bezeichnung K-Fall beibehalten, da nicht jeder Notstand automatisch den Einsatz sämtlicher bedeutender Katastrophenschutzeinheiten fordert.

Der 5. Änderung - der Verwendung des Senators im Katastrophenstab - kann ich zustimmen, da der Senator in diesem Fall vermutlich an anderer Stelle dringlicher gebraucht wird.

Die 6. Änderung halte ich für sinnfrei. Der Zustand endet mit Abwendung der Gefahr. Dies können nur die Einsatzkräfte selbst festlegen, nicht aber die Assembly.

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Samstag, 13. Februar 2010, 18:59

Handlung:Räuspert sich


Mr. Speaker,

ich erbitte langsam eine Abstimmung. Es wird Zeit.

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Morgan J. Pierpont

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6

Sonntag, 14. Februar 2010, 14:15

RE: BA 2010/02/01 - Astoria State Emergency Management Act



Mr. Wells,

wollen Sie die Änderung des Sec. I Art. III SSec. 3 der Bill in der von ihnen angeregten Form. Zwar gehe ich davon aus, jedoch möchte ich hier aus Sicherheitsgründen nochmal nachfragen, ihre Formulierung könnte für mich auch missverständlich sein.

Ich bitte Sie auch noch kurz zu dem Änderungsvorschlag von Commoner Pierpont zu äußern, Section und Articles zu tauschen.

Danach werde ich die von ihnen autorisierten Änderungen einfügen und die Abstimmung einleiten.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
President of the Assembly of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Morgan J. Pierpont« (14. Februar 2010, 14:19)


Quinn Michael Wells

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Montag, 15. Februar 2010, 17:13

Mr. Speaker,

ich möchte die angeregte Änderung und kann mit dem Tauschen von Articles und Sections wie von Commoner Pierpont leben.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Morgan J. Pierpont

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Montag, 15. Februar 2010, 22:10

RE: BA 2010/02/01 - Astoria State Emergency Management Act



Mr. Wells,

vielen Dank für die Klarstellungen. Ich habe die Änderungen so übernommen.




Honorable Commoners,

die Aussprache ist beendet. In der nun folgenden Abstimmung wird über den Entwurf von Commoner Wells in der folgenden geänderten Fassung abgestimmt werden:


Astoria State Emergency Managment Act

ARTICLE I - FUNDAMENTALS

Section 1 - Purpose of this Act and short title
(1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für das Verfahren im Katastrophenfall auf.
(2) Dieses Gesetz regelt insbesondere die Organisationen und das taktische Vorgehen im Katastrophenfall sowie die Definition des Katastrophenfalles.
(3) Dieses Gesetz soll als ASEMA zitiert werden.

Section 2 - Definitions
(1) Als Katastrophenfall zählt jedes Ereignis, bei dem Leib und Leben und/oder Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder bei der das Allgemeinwohl gefährdet ist.
(2) Als Katastrophenschutzorganisation zählen die Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die Nationalgarde von Astoria State.

ARTICLE II - DISASTER SITUATION

Section 1 - Characteristics
(1) Wesentliches Merkmal eines Katastrophenfalls ist die Gefährdung von Leib, Leben, Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Ein weiteres Merkmal eines Katastrophenfalls ist dass eine Ausbreitung nicht ausgeschlossen werden kann und eine sofortige Beendigung nicht absehbar ist.
(3) Der Katastrophenfall wird darüberhinaus dadurch definiert, dass die regulär zur Bewältigung von Notfällen notwendige Infrastruktur ganz oder teilweise zusammenbricht und die Einsatzkräfte vor Ort die Situation nicht bewältigen können.

Section 2 - Announcement of a disaster situation
(1) Berechtigt zur Ausrufung eines Katastrophenfalls ist ausschließlich der Governor.
(2) Nur bei absoluter Verhinderung (Tod, Unzurechnungsfähigkeit oder Ähnliches) des Governors ist es möglich, diese Macht auf den County Commissioner oder bei dessen Verhinderung auf den Senator oder den Mayor zu übertragen.
(3) Die Ausrufung des Katastrophenfalls wird vom Einsatzleiter einer Katastrophenschutzorganisation empfohlen.
(4) Die Ausrufung erfolgt über alle öffentlichen Medien wie Radio und Fernsehen. Alle anderen Sendungen haben sofort unterbrochen zu werden.
(5) Die Bestimmungen aus (4) greifen in dem Gebiet dass durch die Katastrophe betroffen ist.

Section 3 - Consequences
(1) Nach Ausrufung des Katastrophenfalls geht der Oberbefehl über alle Katastrophenschutzorganisationen auf den Ausrufenden, in der Regel den Governor, über. Dieser übernimmt die Einsatzleitung.
(2) Alle Zivilbürger die nicht aktives Mitglied einer Katastrophenschutzorganisation sind und sich in der Nähe der Katastrophe befinden haben sich in ihren Wohnungen zu sichern, Obdachlose haben aufgenommen zu werden. Gleiches gilt für Durchreisende und sonstige Personen ohne Wohnsitz in der direkten Umgebung.
(3) Evakuierungsmaßnahmen im direkten Gefahrenbereich werden sofort durchgeführt.
(4) Alle Personen, die aktiv in einer Katastrophenschutzorganisation sind, werden sofort alarmiert und haben sich sofort zur Einsatzstelle zu begeben.

Section 4 - Crisis Team
(1) Direkt nach Ausrufung des Katastrophenfalls bildet sich ein Krisenstab, der in einem Konferenzraum den Einsatz koordiniert.
(2) Dieser Stab besteht aus folgenden Personen:
(a) Dem Governor of Astoria State
(b) Dem Chief des Fire Departments welches dem Ort der Katastrophe am nächsten liegt
(c) Dem County Fire Commissioner
(d) Dem Chief des nächstgelegenen Police Departments
(e) Dem County Sheriff
(f) Dem Leiter der nächsten Rettungswache
(g) dem Leiter des Astorian Red Cross
(h) Bis zu drei vom Governor ausgewählten weiteren PErsonen
(3) Dieser Stab ist verantwortlich für die Handlungen aller beteiligten Organisationen.

Section 5 - End of disaster situation
(1) Der Katastrophenfall endet mit endgültiger Abwendung der Gefahr.
(2) Das Ende wird gemäß Sec. II, Art. II, (4) der Bevölkerung mitgeteilt.

ARTICLE III - EMERGENCY MANAGMENT ORGANISATIONS

Section 1 - Fire Department
(1) Das örtliche Fire Department übernimmt die Einsatzleitung bis zum Zusammentreten des Krisenstabes.
(2) Es werden automatisch alle verfügbaren Feuerwehreinheiten des Countys mitalarmiert, weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Feuerwehrtechnische Einsatzleitung bleibt beim örtlichen Fire Department.
(4) Die Feuerwehren übernehmen Bergungs-, Lösch- und Evakuierungsaufgaben sowie die technische Hilfeleistung.

Section 2 - Emergency Medical Services
(1) Alle verfügbaren Rettungsfahrzeuge des Counties werden sofort für einen Katastrophenfall abgestellt.
(2) Weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Rettungsdienste übernehmen die Notfallmedizinische Versorgung vor Ort, sorgen für eine Unterkunft für Verletzte und übernehmen seelsorgerische Aufgaben.
(4) Zur Erfüllung der seelsorgerischen Aufgaben steht es dem Leiter des Rettungsdienstes zu jeder Zeit frei Geistliche hinzuzuziehen.

Section 3 - National Guard
(1) Die Nationalgarde wird sofort bei Eintreten der Katastrophe alarmiert.
(2) Die Nationalgarde übernimmt Versorgungs- und Evakuierungsaufgaben.

Section 4 - Police
(1) Die Polizei, auch als Nicht-Katastrophenschutzorganisation, unterstützt die oben genannten Organisationen.
(2) Besonders bei der Evakuierung und der Sperrung des Katastrophengebietes kann die Polizei eingebunden werden.

ARTICLE IV - SPECIAL PROVISIONS

Section 1 - Civilian Help
Jeder Bürger Astoria States ist ungeachtet Sec. II, Art. III (2) verpflichtet, auf Anweisung eines Mitglieds des Krisenstabes oder des Einsatzleiters einer der Organisationen vor Ort zu helfen sofern ihm dies körerplich und psychisch möglich ist.

Section 2 - Help for the Helpers
Jeder Helfer, der durch den Einsatz psychisch oder physisch überlastet ist, hat Anspruch auf Unterbrechung des Einsatzes und Betreuung durch einen Seelsorger oder einen Sanitäter. Durch den Einsatz entstandene Spätfolgen werden auf Staatskosten behandelt.

ARTICLE V - VALIDITY

Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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