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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (23. Oktober 2008, 00:27)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (23. Oktober 2008, 00:30)
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Someone
Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Zitat
Im Übrigen möchte ich hier nochmal ganz klar sagen - auch wenn unsere MN Juristen vielleicht wieder mit den Augen rollen mögen: Das hier ist nicht die DU und wird es hoffentlich nie werden. Ich will zwar die Legitimität von Verleumdungsklagen oder Ehrverletzungen nicht gänzlich negieren, aber ich lehne es aus einer Vielzahl von Gründen strikt ab, daß jede Aussage aller "Lügner" oder das bekannteste DU Schimpfwort "Depp" gleich in einem Gerichtsverfahren enden. Und dabei ist mir egal, ob Herr Sulla gegen den Präsidenten oder Mr. Scriptatore gegen Mr. Jackson klagen würde. Das heißt: In diesem Fall schwinge ich mich gerne gegenüber der Justiz zu einer Entscheidung auf, um solchen Nonsens schon im Ansatz zu verhindern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (24. Oktober 2008, 18:07)
Zitat
Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Ich würde mir einfach wünschen, dass der Kongress in diesem Fall seine Arbeit macht und, unter Berücksichtigung der zutreffenden und berechtigten politischen Erwägungen, über die Aufhebung der Immunität beschließt, und zwar ohne irgendwelche juristischen Dinge, die nicht Thema im Kongress sein sollten und können, dadurch gleich mitlösen zu wollen - das klappt nämlich einfach nicht. Denn die Klage kann der Kongress so oder so nicht aufhalten, denn die Immunität gilt nur für die Amtszeit des Präsidenten, nicht aber für das, was er während dieser Amtszeit tut - zwangsläufig ein entsprechendes Ermittlungsverfahren also nach dem Ende der Amtszeit des Präsidenten fortzusetzen ist, wenn bis dahin die Immunität nicht aufgehoben wurde.
So, das musste jetzt mal gesagt werden. Auch ein Chief Justice darf sich mal aufregen.
Zitat
Original von Alexander Xanathos
In jedem Falle aber hat dieser Fall den Ruf meiner Ministerialbeamten geweckt, Bedingungen für die Anwaltszulassung in Astor festzulegen. Wie das aussehen soll, weiß ich nicht, das ist noch in der Planung.
Zitat
Original von Armin Schwertfeger
Hochverehrter Chief Justice, selbstverständlich darf auch Ihnen einmal der Kragen platzen, das ist doch nur menschlich.
Ihren Argumentationen kann ich jedoch nicht vollständig folgen. Dass Sie es als "seine Arbeit machen" für den Kongress ansehen, dass er ohne Diskussion und Abwägung der Argumente einfach die Immunität unseres Staatsoberhauptes und Regierungschefs aufhebt, kann ich nicht richtig glauben. Sie als einer der Verfassungsväter sollten doch den tieferen Sinn der Immunitätsbestimmung in der Verfassung kennen und auch um die Erfordernis der Einzelfallprüfung für eine Immunitätsaufhebung durch den Kongress wissen. Ob die Bestimmung in Artikel IV Section 3 Subsection 1 richtig und zeitgemäß ist, lässt sich sicher diskutieren, sie ist aber geltendes Recht und dann sollten wir uns auch daran halten. Eine Immunitätsaufhebung kann und darf danach also keinesfalls ein einfacher Automatismus bei jeglicher eingehenden Strafanzeige gegen den Präsidenten sein. Wozu sollte sonst die Entscheidungsbefugnis dazu dem Kongress übertragen sein? Dann könnte man das gleich dem Supreme Court übertragen.
Zitat
Recht gebe ich Ihnen, dass der Präsident nicht auf ewig vor Strafverfolgung geschützt ist. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt kann ist er wieder ein normaler Bürger wie Sie und ich. Solange er jedoch im Amt ist, privilegiert ihn unsere Verfassung, und das in meinen Augen vollkommen zurecht. Der Präsident soll seinen Kopf frei haben für seine wichtige Arbeit als Chef der Exekutive und nicht von der Gefahr abgelenkt werden, von Hinz und Kunz wegen jedem Unfug rechtlich belangt zu werden.
Zitat
Für wirklich wichtige und schwerwiegende Vergehen und deren Verfolgung während der Amtszeit eines Päsidenten sieht die Verfassung halt die Möglichkeit der Immuniätsaufhebung ausschließlich durch den Kongress vor. In den Augen der Kongressmitglieder weniger wichtige und eine Immunitätsaufhebung nicht rechtfertigenbar scheinende Vergehen müssen halt bis nach dem Ende der Antszeit warten. So will es nunmal unsere Verfassung.
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