Your Honor,
ich danke Ihnen dafür, dass sie diesen in der Boulevardpresse als "Taubenkackefall" anhören.
Als erstes bringe ich diese Parkscheine als Quittungen für die entrichteten Parkgebühren ein.
Die Parkscheine umfassen einen Zeitraum vom 1. Juni bis zum 20. August. Einige Tage in dem Zeitraum fehlen leider.
Ich beantrage, die ganze Sammlung in Form dieses Orders als Beweisstück A einzubringen.
Wie in der Klageschrift aufgeführt, war mein Auto nahezu jeden Tag mit Taubenkot übersäht.
Ich wies die Stadt am 11.06. schriftlich darauf hin und ersuchte um eine Erstattung der Reinigungskosten.
Die Reinigungen waren notwendig, da Taubenkot den Lack angreift.
Die Antwort auf dieses Schreiben erfolgte brieflich am 20.06.
Sie fiel abweisend in allen Punkten aus. Ich zitiere den wesentlichen Teil:
Die Parkgebühr wird erhoben, um Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt bietet nur die Möglichkeit zum Parken gegen Gebühr.
Die Stadt garantiert ja auch keine Bereitstellung von Parkkapazitäten für jedes Kraftfahrzeug.
[...]
Tauben und andere Tiere in der Stadt sind freilebende Tiere der freien Natur,
die nicht unter Kontrolle oder Aufsicht der Stadt stehen.
Das Taubenproblem ist bekannt und die Stadt tut bereits, was sie kann.
Durch bauliche Mittel wie Stacheldrähte, um ein Niedersetzen zu verhindern.
Die Entstehung der Kosten tut uns sehr leid.
Die Stadt kann aber weder die Parkgebühren, noch die Reinigungskosten übernehmen.
Suchen Sie doch nach anderen Parkmöglichkeiten, evtl. in einem städtischen oder privaten Parkhaus.
[...]
Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Auf entsprechende wiederholende Schreiben meinerseits, in der Hoffnung des den Stein höhlenden steten Tropfens, erfolgte am 04. und am 25. Juli stets die gleiche Antwort ... maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Ich beantrage, diese als Beweisstücke B zuzulassen, nur als ein Beweisstück, denn sie sind im Wortlaut identisch, nur im Datum nicht.
Die Stadt war freundlich, das ist sie stets. Aber die Probleme werden nicht gelöst.
Ich finde, der letzte Satz sagt viel aus.
Der Vertreter der Stadt wird hoffentlich bald auftauchen.
Es wäre schön, zu diesen Schreiben endlich mal eine Personifikation zu sehen.
Es geht auch nicht um Prestige oder eine Entscheidung mit Strahlkraft. Ich denke, dass die Stadt nicht genug getan hat, um mein Eigentum zu schützen.
Dieses Gericht wird letztlich entscheiden müssen, wofür man bezahlt, wenn man Parkgebühren leistet.
Es wird auch entscheiden, wie weit die öffentliche Hand besser gestellt ist als ein privater Parkdienstleister.
Ich denke nicht, dass sie besser gestellt sein sollte, Art. II Sec. 2 Ssec. 1
U.S.C. ist hier einer Erwähnung wert.
Jeder Private haftet für den Schaden an verwahrten Sachen.
Die Stadt sollte dies auch tun.