Madam President,
vorliegender Gesetzentwurf soll einen kleinen, in seiner Wirkung aber potenziell erheblichen Konstruktionsfehler im Staatsbürgerschaftsrecht hinsichtlich der Folgen der strafrechtlichen Verurteilung einer ID beseitigen: Bisher ist es nämlich so, dass Verurteilungen von Staats- oder Neben-IDs lediglich diese ID für die Dauer ihrer Haftstrafe aus dem Verkehr ziehen, die strafrechtliche Verurteilung einer Bundes-ID jedoch für den Zeitraum ihrer Haftstrafe die Anmeldung einer neuen Bundes-ID ausschließt.
Das ist nun natürlich nicht Sinn der Sache. Wer tatsächlich und in der Weise gegen hiesige Gesetze verstößt, dass er die Vereinigten Staaten oder ihre Bürger auch SimOff schädigt, dessen hat die TA sich anzunehmen. Wer lediglich SimOn Straftaten begeht, der muss dabei natürlich die möglichen Konsequenzen für die betreffende ID mitberücksichtigen und im Falle einer Verurteilung in Kauf nehmen, soll aber natürlich nicht dafür "gesperrt" werden, dass er Abwechslung und "Action" in die Simulation eingebracht hat.
Die Gesetzesänderung bewirkt darum, dass wer seine Bundes-ID für eine "Strafrechts-Sim" eingesetzt hat, diese anschließend ersetzen kann, so lange er sich seine Bundes-ID nicht den SimOn-Konsequenzen ihrer Taten entziehen lässt.
Zwar habe ich mich mit solchen Einschätzungen in der Vergangenheit bereits geirrt (
), gehe diesmal aber endgültig davon aus, dass diese Gesetzeskorrektur einmal so unproblematisch ist, dass es dem Kongress gelingen wird, sie noch zum Abschluss dieser Legislaturperiode zu beschließen, weshalb ich zugleich die vorzeitige Beendigung der Aussprache beantrage.