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Mister President,Ich finde ja nichts leichter für einen Anwalt, als über ein Kongressmitglied seines Vertrauens ein Gutachten vom Obersten Gerichtshof zu bekommen. Das erspart die Suche nach Theorien, Ansichten und Argumenten, erleichtert die Arbeit und man kann sich vor allen Gerichten auf die im Gutachten vorgebrachten Sachen stützen. Denn auch wenn ein Gericht nicht an solche Gutachten gebunden ist, dann erscheint es doch schwierig zu vermitteln, wenn in einem Gutachten erst "hüh" und in einem späteren Urteil "hott" gesagt wird.
Und nichts ist für einen Präsidenten einfacher, als ein Gutachten zu beantragen zu einem Gesetzgebungsvorhaben im Kongress, das ihm unlieb ist. So bekommt er frei Haus die Gründe übermittelt, muss nicht einmal die politische Verantwortung tragen, sondern kann sich auf ein Gericht berufen.
Und noch besser: Durch Gutachten kann der Oberste Gerichtshof dem Kongress auch vorschreiben, wie Gesetze auszusehen haben, denn alles, was dann anders beschlossen würde, könnte per Handstreich kassiert werden.
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