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die Gründe für diese Änderungsvorlage zum Wahlgesetz sind in der Tat bekannt, und grundsätzlich begrüße ich die hier angeregte Regelung auch.
Nicht zustimmen kann ich jedoch der durch diese eintretenden Privilegierung von Parteien gegenüber anderen Wahlbündnissen sowie Einzelkandidaten.
Warum erhalten Parteien das Recht, Abgeordnete nachzunominieren, wenn sie mehr Sitze errungen als Kandidaten aufgestellt haben, andere Wahlvereinigungen jedoch nicht? Und was ist im Sinne dieser Norm eigentlich eine "Partei", und was nicht?
Und warum erhalten Parteien, die nur einen Kandidaten aufgestellt, aber mehrere Sitze gewonnen haben, das Recht, diese nachzubesetzen? Was unterscheidet sie hier von einem Einzelkandidaten?
Unser politisches System kennt theoretisch eigentlich gar keine Parteien, geschweige denn kennt es sie als gegenüber anderen politischen Zusammenschlüssen privilegierte Institutionen.
Und ich sehe auch keine Notwendigkeit, diesen Status quo jetzt auf diesem Wege zu ändern.
Von daher werde ich dem vorliegenden Entwurf in dieser Fassung leider nicht zustimmen können.
Sandy van het Reve
- Attorney-at-law -
- Dean of Athena University Law School -
- Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -
- Former U.S. Attorney General -
- Former U.S. Representative -
ich teile gewisse Bedenken der Gentlelady aus Astoria State - insbesondere, was die Trennung Parteien und Wählerbündnisse angeht -, und möchte dem geschätzten Antragsteller folgen Änderungen vorschlagen:
Ich bin der Meinung, dass eine Nachbesetzung von Listenplätzen sowieso abgeschafft gehört. Wenn eine Liste am Ende nicht alle ihre Mandate auffülllen kann, dann hat sie eben Pech gehabt und wird nicht weiter berücksichtigt. Das nachnominieren von Kandidaten - was ja aus unerfindlichen Gründen auch nur direkt bei der Wahl geht, ansonsten ist, wenn das Ende der Liste erreicht ist, eine Nachwahl erforderlich - halte ich für demokratisch äußerst zweifelhaft. Kandidaten müssen durch das Volk gewählt werden, und dazu müssen sie namentlich bekannt sein. Dies sollte abgeschafft werden.
Ich würde ansonsten folgendes Vorgehen vorschlagen:
- Mandate werden an die Listen werden gleichberechtigt nach ihren Stimmanteilen vergeben.
- Mandate, die einer Liste zustehen würden, aber nicht besetzt werden können, bleiben vakant und müssen durch unverzügliche Nachwahl besetzt werden. Eine Nachnominierung ist weder bei der Wahl noch irgendwann später zulässig. Ist die Liste leer, muss nachgewählt werden.
- Mandate, die wegen des gleichen Anspruchs mehrere Listen nicht nach dem Stimmschlüssel vergeben werden können, werden durch Losentscheid zwischen den Listen, die das Mandat noch mit einem Listenmitglied besetzen können, vergeben.
Damit sollte dem Anliegen des geschätzten Antragstellers und den Ereignissen der letzten Midterm Election Rechnung getragen werden, gleichzeitig aber einige demokratische Defizite und verfassungsrechtliche Probleme, die die Gentlelady aus Astoria State angesprochen hat, behoben werden. Wenn es dem Antragsteller eine Hilfe ist, versuche ich gerne auch, meine Ideen als Gesetzestext zu formulieren.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana former United States Senator for Laurentiana
die ehrenwerte Abgeordnete stellt die Fragen an die falsche Person oder sie ist als Attorney General zur Führung des Department of Justice ungeeignet, da sie den Werdegang des am häufigsten geänderten Gesetzes Astors offenbar nicht kennt.
Als Lektüre empfehle ich die Anträge der Senatorin aus Assentia, Ashley Fox, und die dazugehörigen Debatten S.2011-074 und S.2011-075 sowie die Pressekonferenz zum Veto President Lavals, welches überstimmt wurde.
Wir können gerne vom Listenwahlrecht abrücken und den Personen als den Akteuren der Wahl das Gewicht verleihen, dass sie schon einmal hatten, völlig losgelöst von der Erdung der Parteien. Ansonsten möge mir die ehrenwerte Abgeordnete einen Gegenvorschlag machen, der dem Prinzip der Listenwahl gerecht wird.
Dennoch beantworte ich die Fragen der ehrenwerten Abgeordneten. 1. Warum erhalten Parteien das Recht, Abgeordnete nachzunominieren, wenn sie mehr Sitze errungen als Kandidaten aufgestellt haben, andere Wahlvereinigungen jedoch nicht?
Dies geschieht, weil eine einzige Person, die auf/mit einer eigenen Liste kandidiert, dieses Recht sonst auch bekommen müsste. Aber Ich verstehe den Kritikpunkt und biete am Ende einen neuen Vorschlag diesbezüglich an. 2. Und was ist im Sinne dieser Norm eigentlich eine "Partei", und was nicht? Machen wir die Antwort nicht zu kompliziert. 3. Und warum erhalten Parteien, die nur einen Kandidaten aufgestellt, aber mehrere Sitze gewonnen haben, das Recht, diese nachzubesetzen?
Diese Frage ist lediglich eine umformulierte Wiederholung Ihrer ersten Frage.
Ich schlage daher folgende Neufassung vor:
Luciano Marani XXXVII. President of the United States
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Luciano Marani« (23. März 2012, 12:23)
ich halte die vom Antragsteller überarbeitete Fassung seines Entwurfs für annehmbar, und kann fener nur bekräftigen, dass ich, wie von diesem angerissen, ebenfalls Interesse daran habe, anstelle eines Verhältniswahlrechts mit geschlossenen Listen wieder zu einem Mehrheitswahlrecht zurückzukehren.
Sandy van het Reve
- Attorney-at-law -
- Dean of Athena University Law School -
- Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -
- Former U.S. Attorney General -
- Former U.S. Representative -
ich begrüße den Entwurf in seiner veränderten Variante ebenfalls.
Ich würde einen Entwurf, der eine Rückkehr zum Mehrheitswahlrecht begrüßen würde. Ich dürfte meine Positionen zum Verhältniswahlrecht mit geschlossenen Listen ja bereits ausführlich dargelegt haben.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana former United States Senator for Laurentiana
auch ich habe zunächst die Bedenken der Vertreter aus Freeland und Laurentiana geteilt und kann mit dem nun erzielten Änderungen konform gehen.
In dieser Form werde ich dem Antrag meine Zustimmung geben, nachdem die demokratische Legimation der Mandate sicher gestellt ist.
Alexander Thomas Huang Former Governor of the Republic of Serena
35th Vice President of the United States of Astor
ich unterstütze den Antrag des ehrenwerten Congressman auf vorzeitige Beendigung der Debatte.
Sandy van het Reve
- Attorney-at-law -
- Dean of Athena University Law School -
- Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -
- Former U.S. Attorney General -
- Former U.S. Representative -