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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (23. Juni 2010, 22:25)
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Original von Aznar Sandoval
... einer derart unwichtigen Urkunde ...
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Original von Aznar Sandoval
Ich bin ja ganz Ihrer Meinung, dass eine Ernennungsurkunde für Dokumentationszwecke nicht nur hilfreich sondern sogar sehr vorteilhaft ist. Wenn ich das aber so sehe, ist eine Ernennung von Mr. Hope, um welche es ja in dem Verfahren geht, zwar erfolgt, nur scheiterte die wirkungsvolle Amtsübernahme am Fehlen des Ablegens der erforderlichen Amtseide.
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Original von Ansel Berber-Thayer
Sie erfolgte durch eine gefaelschte Urkunde. ...
Es geht um den Fakt, dass Mr. Grey etwas gefaelscht hat...
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Original von Aznar Sandoval
Wer garantiert uns denn, dass eine solche Strafanzeige wegen Urkundenfälschung nicht missbräuchlich oder aus reiner Schikane erstattet wird?
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Original von John Salazar
Sie halten es für Schikane, wenn sich ein Bürger dieses Landes für eine mutmaßliche Straftat rechtfertigen muss?
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Original von John Salazar
Ich möchte in keinem Land leben, in dem einige gleicher als andere sind.
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Original von Aznar Sandoval
Na Herr Berber-Thayer, schwingen wir uns hier mal gleich zum Richter auf? Soll der Sachverhalt, ob es sich wirklich um eine gefälschte Urkunde handelt nicht erst in einem ordendlichen Ermittlungs- und dann eventuell Strafverfahren durch die zuständigen Einrichtungen geklärt werden? Sie betreiben hier schon eine öffentliche Vorverurteilung, welche vielleicht doch besser unterbleiben sollte.
Zitat
Ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir nicht darum geht, den Straftatbestand der Urkundenfälschung als solchen zu verharmlosen. Es ist ein Tatbestand, welcher im Falle, dass ein Gericht diesen bestätigt, zurecht unter Strafe gestellt ist. Im Normfall zählt man diesen Straftatbestand jedoch nicht zu den Kapitalverbrechen, oder sollte dies hier Astor anders sein? Mir geht es um die Immunitätsaufhebung für den amtierenden Präsidenten.
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Und dann hat der Verfassungsgeber dem Kongress das außerordentliche Recht eingeräumt, das verfassungsmäßige Recht des Präsidenten auf Immunität im Einzelfall aufzuheben. Er ging, und da bin ich mir vollkommen sicher, dabei nicht davon aus, dass die Kongressmitglieder so kleingeistig sind und von diesem Recht in jedem Fall eines noch so minder schweren möglichen Rechtsverstoßes Gebrauch macht. Die Immunitätsaufhebung für einen amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten sollte, so jedenfalls kann ich die Verfassung nur interpretieren, ein Ausnahmefall sein und schweren bzw. Kapitalverbrechen vorbehalten bleiben.
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Original von Aznar Sandoval
Sehr schön Ms. Fox, dass Sie mit mir zumindest soweit übereinstimmen, dass die Aufhebung der Immunität eines Präsidenten wenigstens unter Beachtung des Inhalts des Strafvorwurfes und damit natürlich auch unter Beachtung einer möglichen Strafandrohung, kurz gefasst unter der Beachtung der Schwere einer möglichen Straftat erfolgen sollte.
Mich werden Sie trotzdem nicht davon überzeugen können, dass der Verdacht einer Urkundenfälschung welcher mittels einer Strafanzeige irgend eines Bürgers dieses Landes erhoben wurde schwer genug wiegt, um ein Verfassungsrecht außer Kraft zu setzen. Ich komme nicht umhin, gerade Ihren Vergleich mit dem politisch andersdenkenden Sheriff mal herzunehmen. Wer garantiert uns denn, dass eine solche Strafanzeige wegen Urkundenfälschung nicht missbräuchlich oder aus reiner Schikane erstattet wird?
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Original von John Salazar
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Original von Aznar Sandoval
Wer garantiert uns denn, dass eine solche Strafanzeige wegen Urkundenfälschung nicht missbräuchlich oder aus reiner Schikane erstattet wird?
Sie halten es für Schikane, wenn sich ein Bürger dieses Landes für eine mutmaßliche Straftat rechtfertigen muss?
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