Vielen Dank für Ihre Nachfragen, Mr. Maranai.
Das Registration Office wird fortan nach dem Prinzip handeln:
"Ein Antrag hat Anspruch auf einen Bescheid." Denn der Staat ist - nach meiner Philosophie - um des Menschen Willen da. Wenn der Mensch also etwas vom Staat, hier in Gestalt der exekutiven Gewalt, will, dann hat er Anspruch darauf zu erfahren, ob er es bekommt, oder warum eben nicht.
Für die meisten Antragsteller auf Staatsbürgerschaft ändert sich gar nichts: sie stellen wie gehabt ihren formlosen Antrag. Dessen Eingang wird ihnen bestätigt, und sie werden auf die Formalia zu dessen Vervollständigung - fristgemäße Leistung der korrekten Eidesformel, Antragstellung im C-Net - hingewiesen.
Erfüllen sie diese, erhalten sie wie gehabt durch Bescheid die Staatsbürgerschaft.
Erfüllen sie diese nur teilweise, aber haben sie noch Zeit, sie innerhalb der gesetzlichen Frist zu vervollständigen, erhalten sie einen entsprechenden Hinweis durch Zwischenbescheid.
Neu ist nur, dass Antragsteller, wenn sie diese nicht erfüllen, nun in jedem Fall einen Ablehnungsbescheid über ihren Antrag erhalten. In der Gestalt, dass dieser als Antwort im Thread mit ihrem Antrag gepostet wird. Ob sie ihn dort abrufen ist natürlich ihre Sache. Nur falls sie sich eines Tages mal erinnern sollten, dass da mal was war, und sich fragen sollten, was daraus geworden ist - dann werden sie nun eine rechtsverbindliche Antwort auf ihre Frage finden.
Diese schafft Sicherheit für beide Seiten: das Registration Office kann dokumentieren, wie es mit einem ihm zugegangenen Antrag verfahren ist, und wie es die Angelegenheit abgeschlossen hat. Und auch der Antragsteller weiß, wenn es ihn denn interessiert, welche Verpflichtungen er nun tatsählich eingegangen ist, und möglicherweise zwischenzeitlich vergessen oder vernachlässigt hat. Und wie er gegenüber den Vereinigten Staaten steht, wenn er irgendwann dann doch noch mal in diesen aktiv werden möchte.
Es wird ganz einfach, wenn irgendjemand die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt, nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen in jedem Fall amtlich festgestellt, ob er diese erhält, oder wegen formaler Mängel eben nicht, und darüber ein Bescheid ausgestellt.
Mehr ist gar nicht.