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1

Montag, 11. Juni 2007, 20:23

[Discussion] Standing Order

Verehrte Representatives, Sie dürfen.

Zitat

Standing Orders of the Peninsulan State Assembly

Section I - Fundamentals
(1) Die State Assembly tagt öffentlich und ständig.
(2) Mitglieder der State Assembly sind alle Bürger Peninsulas, die laut der Verfassung Peninsulas dazu berechtigt sind.
(3) Die State Assembly kann nicht aufgelöst werden.

Section II -The Chairman of the State Assembly
(1) Chairman of the State Assembly ist der Senator der Vereinigten Staaten.
(2) Der Chairman leitet die Sitzungen, startet und beendet Aussprachen und Abstimmungen.
(3) Seine Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch zum Ende seiner Amtszeit als Senator.
(4) Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz.

Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Aussprachen und Abstimmungen in der State Assembly haben nur dessen Mitglieder Rederecht.
(2) Der Chairman kann Gästen, in Eigeninitiative oder auf Antrag eines der Mitglieder der State Assembly, befristetes Rederecht verleihen.
(3) Bei wiederholter Missachtung der Standing Orders kann der Chairman Bußgelder verhängen oder Redeverbot bis zu 48 Stunden verordnen.

Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern der State Assembly eingebracht werden.
(2) Der Chairman muss einen Ort bereitstellen an dem Anträge eingebracht werden können.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.

Section V - Discussions
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.
(3) Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.

Section VI -Votes
(1) Zur Eröffnung der Abstimmung gibt der Chairman eine Liste aller Stimmberechtigten bekannt.
(2) Die Mitglieder der State Assembly stimmen entweder mit Aye oder Nay. Abstention ist zulässig.
(3) Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine absolute Mehrheit an Aye-Stimmen erreicht hat.
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.
(5) Der Chairman kann eine Abstimmung um bis zu 48 Stunden verlängern wenn keiner der Stimmberechtigten in der vorgesehenen Zeit seine Stimme abgegeben hat, oder Alternativ die Abstimmung abbrechen.
(6) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(7) Die Editierung von Stimmabgaben verboten. Eine Stimme ist in diesem Fall ungültig und der Betroffene ist mit sofortiger Wirkung von dieser Abstimmung ausgeschlossen.
(8) Abstimmungen sind mit folgendem Präfig zu kennzeichnen: [Vote] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(9) Das Ergebnis der Abstimmungen muss vom Chairman bekanntgegeben werden.

Section VII -Veto of the Governor
(1) Der Gouverneur kann innerhalb von 96 Stunden, nach Verabschiedung durch die State Assembly, ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen.
(2) Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Section VIII: Entry into Force of an Act
(1) Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.

Section IX -Final Provisions
(1) Die Standing Orders erlangen nach Ablauf des Tages Gültigkeit, an dem ihnen mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der State Assembly zugestimmt wurde.
(2) ƒnderungen der Standing Orders erfordert die absolute Mehrheit der Mitglieder der State Assembly.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

JVF

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2

Montag, 11. Juni 2007, 20:40

Ich danke Senator von Winkler für die Einbringung des Antrags und stehe den Mitgliedern der State Assembly für Fragen zur Verfügung.

3

Montag, 11. Juni 2007, 20:55

Wieso soll der Senator der State Assembly vorsitzen und nicht der Governor? Und das Vetorecht bzw. wie ein Gesetz in Kraft tritt ist Sache der Constitution und nicht der Geschäftsordnung,
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

JVF

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4

Montag, 11. Juni 2007, 21:07

Zitat

Original von Alec von Winkler
Wieso soll der Senator der State Assembly vorsitzen und nicht der Governor?


Um die Frage zu beantworten möchte ich aus der Verfassung zitieren:

Article Four - Section 3: The Chairman
Den Vorsitz und somit das Amt des "Chairman of the State Assembly" hält der Senator der Vereinigten Staaten.


Daher ist dieser Absatz der Standing Orders lediglich eine Bestätigung der Verfassung.

Zitat

Und das Vetorecht bzw. wie ein Gesetz in Kraft tritt ist Sache der Constitution und nicht der Geschäftsordnung,

Beide Sections sind wie der Absatz über den Chairman ebenfalls nur Bestätigungen und stehen auch in dieser Form in der Verfassung:

aus der Verfassung:
Article Four

Section 6: The Veto of the Governor
Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen nach Verabschiedung durch die State Assembly ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen. Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit einer zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Section 7: Entry into Force of an Act
Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.



EDIT:
Wie mir gerade anhand meiner eigenen Antwort aufgefallen ist, ist mir ein Fehler unterlaufen: Es darf in Section VII - Vote of the Governor (1) nicht 96 Stunden heißen, sondern es muss sich um 7 Tage handeln. Ich bitte den Fehler zu korrigieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (11. Juni 2007, 21:10)


5

Dienstag, 12. Juni 2007, 17:31

Meiner Meinung nach muss etwas, dass bereits die Verfassung regelt, nicht noch in der Standing Order Erwähnung finden. Wir sollten Vorschriften so verständlich wie möglich und so knapp wie machbar formulieren.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

JVF

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6

Dienstag, 12. Juni 2007, 18:01

Ich stimme ihnen zu und genau aus diesem Grund habe ich diese Regelungen auch in die Standing Orders aufgenommen, damit alles in einem Dokument steht und somit nur in einem einzigen Dokument nachgesehen werden muss.

Aber falls Sie dafür sind die Redundanz zu entfernen, was immerhin doch den Vorteil hätte dass die Standing Orders kürzer werden, werde ich mich nicht dagegen stellen.

JVF

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7

Dienstag, 19. Juni 2007, 16:29

Um das ganze nochmal in Schwung zu bringen:

Hier eine überarbeitete Version aus der alle Redundanzen entfernt wurden:

Standing Orders of the Peninsulan State Assembly

Section I - Fundamentals
(1) Die Standing Orders regeln die Arbeitsweise der State Assembly.

Section II -Rightes and Duties
(1) In allen Aussprachen und Abstimmungen in der State Assembly haben nur dessen Mitglieder Rederecht.
(2) Der Chairman kann Gästen, in Eigeninitiative oder auf Antrag eines der Mitglieder der State Assembly, befristetes Rederecht verleihen.
(3) Bei wiederholter Missachtung der Standing Orders kann der Chairman Bußgelder verhängen oder Redeverbot bis zu 48 Stunden verordnen.

Section III - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern der State Assembly eingebracht werden.
(2) Der Chairman muss einen Ort bereitstellen an dem Anträge eingebracht werden können.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.

Section IV - Discussions
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.
(3) Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.

Section V -Votes
(1) Zur Eröffnung der Abstimmung gibt der Chairman eine Liste aller Stimmberechtigten bekannt.
(2) Die Mitglieder der State Assembly stimmen entweder mit Aye oder Nay. Abstention ist zulässig.
(3) Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine absolute Mehrheit an Aye-Stimmen erreicht hat.
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.
(5) Der Chairman kann eine Abstimmung um bis zu 48 Stunden verlängern wenn keiner der Stimmberechtigten in der vorgesehenen Zeit seine Stimme abgegeben hat, oder Alternativ die Abstimmung abbrechen.
(6) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(7) Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten. Eine Stimme ist in diesem Fall ungültig und der Betroffene ist mit sofortiger Wirkung von dieser Abstimmung ausgeschlossen.
(8) Abstimmungen sind mit folgendem Präfig zu kennzeichnen: [Vote] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(9) Das Ergebnis der Abstimmungen muss vom Chairman bekanntgegeben werden.

Section VI -Final Provisions
(1) Die Standing Orders erlangen nach Ablauf des Tages Gültigkeit, an dem ihnen mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der State Assembly zugestimmt wurde.
(2) ƒnderungen der Standing Orders erfordern eine absolute Mehrheit der Mitglieder der State Assembly.


EDIT: Sinngemäße ƒnderung von Section I (1)
EDIT 2: Fehlendes Wort in Section V (7) "Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »JVF« (22. Juni 2007, 15:17)


8

Dienstag, 19. Juni 2007, 17:10

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore
(1) Die Standing Orders of the State Assembly regeln die Details der Gesetzgebung.


Sie regelt die Arbeitsweise der State Assembly, nicht die Funktionsweise der Gesetzgebung. ;)
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

JVF

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9

Dienstag, 19. Juni 2007, 17:35

Zitat

Original von Alec von Winkler
Sie regelt die Arbeitsweise der State Assembly, nicht die Funktionsweise der Gesetzgebung. ;)

Wo habe ich heute bloß wieder meinen Kopf - Natürlich haben Sie recht. Ich habe es in meinem letzten Vorschlag korrigiert.

JVF

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10

Donnerstag, 21. Juni 2007, 19:35

Wenn es keine weiteren Fragen gibt bitte ich den Vorsitzenden die Abstimmung einzuleiten!

JVF

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11

Freitag, 22. Juni 2007, 15:08

Wie hier bereits geäußert, bin ich ab heute abend nicht da. Wäre also schön wenn die Abstimmung recht bald eröffnet wird damit ich meine Stimme noch abgeben kann :)