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The State of Laurentiana

The State of Laurentiana

Beiträge: 145

Bundesstaat: Laurentiana

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1

Freitag, 26. Januar 2018, 09:11

Laurentiana Tax Act

- ATTESTED COPY -
Octavia, the 26th of January, 2018





LAURENTIANA STATE ARCHIVE

Der

Laurentiana Tax Act

gebilligt vom General Court am 19. Januar 2018

ist in Kraft getreten am:

26.01.2018

gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
mit Unterzeichnung durch Gouverneur Dominic Stone


und wurde bisher nicht geändert.





Laurentiana Tax Act

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz regelt die Einhebung von Steuern in Laurentiana.

Section 2 - Responsible Office
Die Umsetzung der Regelungen nach diesem Gesetz obliegt dem State Treasurer.

Section 3 - Personal Income Tax
Der Staat Laurentiana besteuert das Einkommen jeder natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb des Staates mit einem Steuersatz von 10%.

Section 4 - Corporate Turnover Tax
Der Staat Laurentiana besteuert den Umsatz jeder juristischen Person mit Geschäftssitz innerhalb des Staates mit einem Steuersatz von 5%.

Section 5 - Corporate Turnover Tax Exemptions
(1) Juristische Personen, die als gemeinnützige Organisation anerkannt werden, sind von der Steuerabgabe nach Section 4 dieses Gesetzes befreit.
(2) Ausgaben juristischer Personen, die für
a. Gehälter von Angestellten und Arbeitern mit Wohnsitz in Laurentiana oder
b. Infrastrukturprojekte in Laurentiana
getätigt wurden, sollen auf Antrag vom Staat rückerstattet werden.
(3) Eine Rückerstattung nach Subsection 2 kann maximal der Summe der bezahlten Steuerlast aus dem selben Monat entsprechen.

Section 6 - Tax Interval
Steuern nach diesem Gesetz sind monatlich zu begleichen.

Section 7 - Inspections
Steuerpflichtige nach diesem Gesetz müssen auf Anfrage der zuständigen Regierungsbehörde alle Dokumente offen zu legen, die notwendig sind um die Steuerlast zu verifizieren.

Section 8 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Das absichtliche Unterlassen der Zahlung ganzer oder teilweiser Steuerschulden nach diesem Gesetz sowie die Unterlassung oder absichtlich fehlerhafte Erbringung von steuerrelevanten Dokumenten nach diesem Gesetz ist Steuerbetrug und ein Vergehen der Klasse A. Versuchter Steuerbetrug ist ein Vergehen der Klasse B. Fahrlässiger (versuchter) Steuerbetrug ist eine Übertretung.
(3) Für eine Steuerlast die nach Subsection 2 länger als drei Monate nicht bezahlt wurde, ist eine Strafzahlung in Höhe von 10% dieser Steuerlast pro ausständigem Monat fällig.

Section 9 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.