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Zitat
Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen
Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die Vertreter der sieben Provinces.
Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Chairman mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Chairman leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Chairmans ist derjenige Mandarina, der am längsten Mitglied des Council ist. Er übernimmt die Amtsgeschäft bei Abwesenheit des Chairmans.
Section III
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Chairman kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mitglieder des Abgeordnetenhauses verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Abgeordnetenhaus trotz Verwarnung des Chairmans wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.
Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Chairman bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.
Section V - Discussions
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Chairman die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman zeitnah die Abstimmung ein.
Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Die Editierung von Stimmabgaben ist unzulässig. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.
Section VII - Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
Zitat
Original von Andriz
Vielleicht könnten Sie so gut sein und meine Einbürgerung beschleunigen - als Immer-noch-nicht Staatsbürger kommt es einem komisch vor, Vorschläge zu formulieren.
Zitat
Ansonsten bleibe ich bei meiner Ablehnung eines Versammlungsvorsitzenden. Oder wir bauen einen Passus ein, nachdem die Versammlung erst einen Vorsitzenden bekommt, wenn Sie mehr als sieben Mitglieder hat - denn sonst ist das eine Lachnummer.
Zitat
Original von Andriz
Nein, eine Versammlung in überschaubarer Größe kann sich selbst beaufsichtigen, ohne einen Vorsitzenden zu wählen. Und einen Stellvertreter. Und einen stellvertretenden Stellvertreter.
Ich bin für eine flexiblere Regelung.
Zitat
Original von Horatio Nunokawa
Sie sind der Meinung, dass die gesamte Geschäftsordnung zu starr ist - heben wir sie auf und dann haben wir flexible Regelungen, wie wir gerade wollen
Zitat
Original von Andriz
Zitat
Original von Horatio Nunokawa
Sie sind der Meinung, dass die gesamte Geschäftsordnung zu starr ist - heben wir sie auf und dann haben wir flexible Regelungen, wie wir gerade wollen
*yeah*, genau mein Stil!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scott A. Cheung« (17. August 2006, 13:28)
Zitat
Original von Andriz
"Mitglieder des Council of Mandarin sind alle in Chan-Sen wahlberechtigten Bürger."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scott A. Cheung« (29. August 2006, 11:26)
Zitat
Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen
Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind alle Bürger Chan-Sens
Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Chairman mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Chairman leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Chairmans ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council ist. Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Chairmans.
Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Chairman kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mitglieder des Abgeordnetenhauses verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Abgeordnetenhaus trotz Verwarnung des Chairmans wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.
(5) Sollte der Chairman einen Antrag einbringen, so hat dessen Stellvertreter die Aussprache zu eröffnen, zu beenden und die Abstimmung zu leiten.
Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Chairman bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.
Section V - Discussions
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Chairman die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman zeitnah die Abstimmung ein.
Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Die Editierung von Stimmabgaben ist unzulässig. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.
Section VII - Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scott A. Cheung« (1. September 2006, 10:34)
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