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Law of the Administration of Freeland / Loi de L'administration de Frélande
Section/Article 1: Basics/ Les Généralités
(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen die ihren Aufbau betreffen sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist anzugeben.
Section/Article 2: Departments/ Les Départements
(1) Der Freistaat Freeland umfasst fünf Departements: Côte de Morbinaux, Garonnac, Gold Coast, Isle de Gareth und Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Präfekten des Departements bestimmt wird.
(4) Die Staatsregierung des Freistaates Freeland wird verpflichtet, eine amtliche Karte der Departements und ihrer Hauptstädte zu veröffentlichen.
Section/Article 3: The Prefect (Elections)/ Le Préfet (Élections)
(1) Der Präfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Wiederwahl ist möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Ppräfekte müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Präfekt werden. Ein Konflikt mit anderen Ämtern besteht nicht.
Section/Article 4: The Prefect (Responsibilities)/ Le Préfet (Les Devoirs)
(1) Der Präfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Präfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Präfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.
Section/Article 5: Promotion of the Departments/ Le soutien des Départements
(1) Die Präfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (27. April 2009, 19:54)
Zitat
Freeland Administration Act / Loi de L'administration de Frélande
Section/Article 1: Basics / Les Généralités
(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten, die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen, die ihren Aufbau betreffen, sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist beim Ministry of the Interior anzugeben.
Section/Article 2: Counties / Les Départements
(1) Der Freistaat Freeland umfasst fünf Departements: Côte de Morbinaux, Garonnac, Gold Coast, Isle de Gareth und Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Präfekten des Departements bestimmt wird.
(4) Die Staatsregierung des Freistaates Freeland wird verpflichtet, eine amtliche Karte der Departements und ihrer Hauptstädte zu veröffentlichen.
Section/Article 3: The Commissioner (Elections) / Le Préfet (Élections)
(1) Der Präfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen, allgemeinen, unabhängigen und geheimen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt oft möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Präfekte müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Präfekt werden. Ein Konflikt mit anderen Ämtern besteht nicht.
Section/Article 4: The Commissioner (Responsibilities)/ Le Préfet (Les Devoirs)
(1) Der Präfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Präfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Präfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.
Section/Article 5: Promotion of the Departments / Le soutien des Départements
(1) Die Präfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.
Zitat
Freeland Administration Act / Loi de L'administration de Frélande
Section/Article 1: Basics / Les Généralités
(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten, die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen, die ihren Aufbau betreffen, sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist beim Ministry of the Interior anzugeben.
Section/Article 2: Counties / Les Départements
(1) Der Freistaat Freeland umfasst fünf Departements: Côte de Morbinaux, Garonnac, Winland, Isle de Gareth und Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Präfekten des Departements bestimmt wird.
(4) Die Staatsregierung des Freistaates Freeland wird verpflichtet, eine amtliche Karte der Departements und ihrer Hauptstädte zu veröffentlichen.
Section/Article 3: The Commissioner (Elections) / Le Préfet (Élections)
(1) Der Präfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen, allgemeinen, unabhängigen und geheimen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt oft möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Präfekte müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Präfekt werden. Ein Konflikt mit anderen Ämtern besteht nicht.
Section/Article 4: The Commissioner (Responsibilities)/ Le Préfet (Les Devoirs)
(1) Der Präfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Präfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Präfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.
Section/Article 5: Promotion of the Departments / Le soutien des Départements
(1) Die Präfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.
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