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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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1

Dienstag, 8. November 2011, 16:46

S. 2011-125 Flexibility of Hearings Bill



Honorable Senators:


Die Senatorin für Laurentiana, Mrs. Roberts, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 72 Stunden fest. Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.

Hinweis:
Nach Art. III Sec. 6 SSec. 2 der Verfassung ist die Bearbeitung und Beschlussfassung dieser Bill ausschließliche Angelegenheit des Senates.



President of the Senate






Flexibility of Hearings Bill

Only Section - Amendment to the Senate Hearings Procedure Act:
(1) Art. III Sec. 3 des Senate Hearings Procedure Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 3 Presentation, Questioning
    (1) Mit seiner Eidesleistung ist der Nominierte berechtigt, ein Eröffnungsstatement abzugeben, um sich dem Senat vorzustellen und wichtige Punkte für den Senat darzulegen.
    (2) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
    (3) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.

(2) Art. III Sec. 4 des Senate Hearings Procedure Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 4 Length of the Hearing
    (1) Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden.
    (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, keine solchen Fragen oder Auskunftsverlangen angekündigt oder sind sämtliche verlangten Fragen oder Auskünfte innerhalb dieses Zeitraums bereits umfassend beantwortet, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.
    (3) Besteht nach Ablauf der Mindestfrist ein Bedarf an einer Weiterführung der Befragung, so hat der Sitzungsleiter die Befragung um eine angemessene Frist von nicht weniger als 24 Stunden zu verlängern.
    (4) Besteht nach Ablauf einer Verlängerung des Hearings weiterer Fragebedarf oder verlangt mindestens ein Senator die Verlängerung, so ist das Verfahren nach SSec. 3 zu wiederholen. Die reguläre Dauer des Hearings darf 120 Stunden nicht überschreiten.
    (5) Hat der Kandidat mit Ablauf der regulären Dauer nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch den Sitzungsleiter zu einer zeitnahen Beantwortung der offenen Fragen hinzuweisen. Das Hearing ist so lange offen zu halten, bis der Nominierte alle Fragen beantwortet hat.
    (6) Fragen durch Senatoren nach Ende der regulären Dauer des Hearings sind durch den Sitzungsleiter zurück zu weisen.

Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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2

Dienstag, 8. November 2011, 16:58

Mr. Speaker pro tempore!

Die Regelungen zu den Nomination-Hearings des Senates nach dem Senate Hearings Procedure Act sind starr und unflexibel. Ich habe sie in einer - durchaus diskutierbaren - Auslegung bereits flexibler angewendet, aber der Wortlaut des Gesetzes setzt hierbei Grenzen. So machen es diese Regelung z.B. im Hearing von Mr. Salzman notwendig, das Hearing um ganze weitere 72 Stunden zu verlängern, da die Antwort Mr. Salzmans nicht innerhalb der 48-Stunden-Frist erfolgt ist, und das obwohl ein weiteres Frageaufkommen durch die geschätzten Kollegen hier nicht erkennbar ist. Solche starren Regelungen sind weder im Sinne des Senates, noch des Nominierten noch des Präsidenten, denen alle an einer schnellen und zügigen Erledigung des Bestätigungsverfahrens im Senat gelegen sein sollte.

Durch meine Bill wird das Verfahren erleichtert. Es orientiert sich an dem Verfahren, welches auch für die regulären Aussprachen im Kongress nach den Standing Orders verwendet wird. Es legt allerdings strengere Regeln an die Handhabung durch das Präsidium an, da ein Hearing jedenfalls verlängert werden muss, wenn ein Senator das verlangt. Damit Hearings aber nicht unbegrenzt hingezogen werden können, ist weiterhin die Höchstgrenze für Hearings von 120 Stunden vorgesehen, nach deren Ablauf das Hearing noch so lange dauert, bis alle Fragen beantwortet sind, aber keine weiteren Fragen mehr zugelassen wurden.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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3

Dienstag, 8. November 2011, 17:18

Madam President,

wenn die Antragstellerin in "zu einer zeitnahen Beantwortung der offenen Fragen hinzuweisen" noch ein "aufzufordern" macht und "zurück zu weisen" zusammenschreibt, werde ich ihrem Entwurf wie üblich zustimmen können.
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Taylor Kay Roberts

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4

Dienstag, 8. November 2011, 19:03

Mister Speaker pro tempore,

die Korrekturen der geschätzten Kollegin aus New Alcantara nehme ich selbstverständlich auf und lege somit folgende korrigierte Version vor:

Flexibility of Hearings Bill

Only Section - Amendment to the Senate Hearings Procedure Act:
(1) Art. III Sec. 3 des Senate Hearings Procedure Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 3 Presentation, Questioning
    (1) Mit seiner Eidesleistung ist der Nominierte berechtigt, ein Eröffnungsstatement abzugeben, um sich dem Senat vorzustellen und wichtige Punkte für den Senat darzulegen.
    (2) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
    (3) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.

(2) Art. III Sec. 4 des Senate Hearings Procedure Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 4 Length of the Hearing
    (1) Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden.
    (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, keine solchen Fragen oder Auskunftsverlangen angekündigt oder sind sämtliche verlangten Fragen oder Auskünfte innerhalb dieses Zeitraums bereits umfassend beantwortet, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.
    (3) Besteht nach Ablauf der Mindestfrist ein Bedarf an einer Weiterführung der Befragung, so hat der Sitzungsleiter die Befragung um eine angemessene Frist von nicht weniger als 24 Stunden zu verlängern.
    (4) Besteht nach Ablauf einer Verlängerung des Hearings weiterer Fragebedarf oder verlangt mindestens ein Senator die Verlängerung, so ist das Verfahren nach SSec. 3 zu wiederholen. Die reguläre Dauer des Hearings darf 120 Stunden nicht überschreiten.
    (5) Hat der Kandidat mit Ablauf der regulären Dauer nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch den Sitzungsleiter zu einer zeitnahen Beantwortung der offenen Fragen aufzufordern. Das Hearing ist so lange offen zu halten, bis der Nominierte alle Fragen beantwortet hat.
    (6) Fragen durch Senatoren nach Ende der regulären Dauer des Hearings sind durch den Sitzungsleiter zurückzuweisen.
Taylor Kay Roberts
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Solomon Foot

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5

Dienstag, 8. November 2011, 21:53

Mister Speaker,

auch ich habe keine Einwände.
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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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6

Dienstag, 8. November 2011, 22:49

Mr. Speaker,

ich halt den Entwurf für sinnvoll und werde ihm daher zustimmen.
Salute
Bastian Vergnon


Frankie Carbone

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7

Mittwoch, 9. November 2011, 08:27

Mister Speaker pro tempore,

dieser Entwurf geniesst meine Unterstützung.
Frankie Carbone
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Chester J. Witfield

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8

Mittwoch, 9. November 2011, 12:57

Madam President,

ich stimme dem Antrag ebenfalls grundsätzlich zu. Ich möchte aber anregen, dass wir eine Regelung berücksichtigen, die dann greift, wenn Nominierte aus welchem Grund auch immer angekündigt abwesend sind. In diesem Fall ist es weder den Senatoren noch dem Nominierten möglich, auf alle Fragen, insbesondere auch Nachfragen, einzugehen.

Entweder sollte also die Maximaldauer eines Hearings erhöht werden oder aber ein Hearing sollte sich um die Zeit herausschieben, in der ein Nominierter begründet (oder sogar unbegründet) abwesend gemeldet ist.

Vor allem möchte ich verhindern, dass ein Hearing von einem Nominierten quasi "ausgesessen" wird. Wir Senatoren müssen schließlich die Eignung und Befähigung eines Kandidaten nach Abschluss des Hearing beurteilen können; das ist aber nicht möglich, wenn wir keine oder nur wenige Fragen beantwortet bekommen.
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Charlotte McGarry

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9

Mittwoch, 9. November 2011, 14:55

Madam President,

die Gefahr des Aussitzens, die der Kollege aus Serena an die Wand malt, sehe ich nicht. Wenn ein Senator seine Fragen nicht beantwortet bekommt - sei es im Kongress oder ersatzweise öffentlich -, kann er mit schließlich mit Nein stimmen. Ich schlage deswegen vor, die entsprechende Regelung so zu fassen, dass ein Nominierter seine Abwesenheit ankündigen und um eine entsprechende Fristverlängerung bitten kann.
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Chester J. Witfield

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10

Mittwoch, 9. November 2011, 15:13

Madam President,

ohne eine Regelung, die einen Mißbrauch der Fristen ausschließt, kann ich dem Antrag nicht zustimmen. Meine beiden Alternativen habe ich aufgezeigt. Ich bin in der Tat offen für weitere Alternativen, aber nicht in der Form, dass Fristen nur auf Initiative des Nominierten verlängert werden können.

Wir nehmen uns als Kongrees regelmäßig ausreichend Zeit, um der Administration im Wege des Questionings Fragen zu stellen, und wir setzen uns aus gutem Grund keine starren Fristen, innerhalb derer alle Nachfragen beantwortet werden müssen. Das ist der Maßstab, an dem wir auch personelle Entscheidungen messen sollten.
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Mittwoch, 9. November 2011, 15:23

Mister Speaker pro tempore!

Ich werde eine Änderung für angemeldete Abwesenheiten mit aufnehmen, wie sie durch die Kollegen aus Serena und New Alcantara mit angesprochen wurden.

Die von Senator Witfield angesprochene Problematik sehe ich zwar, allerdings habe ich im Moment keine wirklich sinnvolle Lösung und tendiere zu der Meinung der geschätzten Kollegin aus New Alcantara: Wenn jemand meine Fragen nicht beantwortet - und dazu ist grundsätzlich niemand verpflichtet - dann stimme ich eben mit "Nein". Das Problem mit einer unangekündigten Abwesenheit des Nominierten ist ja eben, dass sie nicht angekündigt und deswegen schwer zu verorten ist: Liegt eine solche Vor, wenn ja, von wann bis wann? Dann das sind Fragen, die man hier nicht wirklich mit aufnehmen kann, es sei denn, einer der Kollegen hätte einen Vorschlag hierfür.
Die einzige Möglichkeit, die ich mir noch vorstellen könnte ist, dass man innerhalb einer Frist von sagen wir 24 Stunden ein einmaliges Nachfragerecht zulässt, wenn ein Kandidat eine ihm gestellte Frage (keine Rückfrage) so beantwortet, dass eine Rückfrage darauf nicht mehr möglich ist, weil die Frist eigentlich schon abgelaufen ist. Damit würde ein Senator die Möglichkeit bekommen, auch bei solchen Fragen nochmal nachzuhaken, ein Hearing könnte aber nicht über Gebühr ausgedehnt werden und die Frage, wie lange es dauert, läge letztendlich in Händen des Befragten. Der, wie gesagt, ja sowieso frei ist, wie und was er auf eine Frage in einem Hearing antwortet.
Taylor Kay Roberts
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Chester J. Witfield

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12

Mittwoch, 9. November 2011, 15:23

Madam President,

ich beantrage eine Sanktion gegen den Attorney General!

Im Übrigen darf er gerne in ein paar Tagen hier vorbei schauen und für die Administration ein Questioning beantworten, wenn ihm danach ist. Er scheint ja ansonsten über ausreichend Freizeit zu verfügen.

Madam President,

mit Ihrem Kompromissvorschlag könnte ich mich anfreunden. Mir liegt auch nichts daran, ein Hearing über Gebühr zu verlängern; mir liegt etwas daran, die Möglichkeit zu haben, die Eignung und Befähigung eines Nominierten nach Bestem Wissen und Gewissen ausreichend prüfen zu können.
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Mittwoch, 9. November 2011, 15:29


Astoria City, November 9th, 2011


Sanction for misbehavior:

Gegen den Attorney General wird wegen Verstoß gegen die Verhaltensregeln und das Rederecht im Senat ein Hausverbot für den Kongress von einer Woche, also bis zum Ablauf des 16.11.2011, verhängt.

Jedes Posting im Forenbereich des Kongresses wird als Verstoß hiergegen betrachtet werden.



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Mittwoch, 9. November 2011, 16:57

Madam President,

ich lasse mich vom Senator von Serena gerne überzeugen, wenn er die angezeigte Problematik anhand von Beispielen darstellen kann. Unsere Gesetze brauchen keine unnötigen Hätte-könnte-sollte-Regelungen. Drei bis fünf Instanzen, in denen es zu der von ihm so gefürchteten Problematik kam, wären mir schon mehr als genug.
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Mittwoch, 9. November 2011, 18:47

Mr. Speakerpro tempore,

ich lege hiermit den folgenden angepassten Entwurf meiner Bill vor:

Flexibility of Hearings Bill

Only Section - Amendment to the Senate Hearings Procedure Act:
(1) Art. III Sec. 3 des Senate Hearings Procedure Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 3 Presentation, Questioning
    (1) Mit seiner Eidesleistung ist der Nominierte berechtigt, ein Eröffnungsstatement abzugeben, um sich dem Senat vorzustellen und wichtige Punkte für den Senat darzulegen.
    (2) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
    (3) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.

(2) Art. III Sec. 4 des Senate Hearings Procedure Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section 4 Length of the Hearing
    (1) Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden. Es wird, sofern der Nominierte während des Hearings abwesend gemeldet ist, um den Zeitraum dieser Abwesenheitsmeldung verlängert.
    (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, keine solchen Fragen oder Auskunftsverlangen angekündigt oder sind sämtliche verlangten Fragen oder Auskünfte innerhalb dieses Zeitraums bereits umfassend beantwortet, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.
    (3) Besteht nach Ablauf der Mindestfrist ein Bedarf an einer Weiterführung der Befragung, so hat der Sitzungsleiter die Befragung um eine angemessene Frist von nicht weniger als 24 Stunden zu verlängern.
    (4) Besteht nach Ablauf einer Verlängerung des Hearings weiterer Fragebedarf oder verlangt mindestens ein Senator die Verlängerung, so ist das Verfahren nach SSec. 3 zu wiederholen. Die reguläre Dauer des Hearings darf 120 Stunden nicht überschreiten.
    (5) Hat der Kandidat mit Ablauf der regulären Dauer nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch den Sitzungsleiter zu einer zeitnahen Beantwortung der offenen Fragen aufzufordern. Das Hearing ist so lange offen zu halten, bis der Nominierte alle Fragen beantwortet hat.
    (6) Fragen durch Senatoren nach Ende der regulären Dauer des Hearings sind durch den Sitzungsleiter zurückzuweisen.


Sie enthält die vom geschätzten Kollegen aus Serena geforderte Regelung für die Verlängerung noch nicht, da über diese Änderungen noch keine Einigkeit hier im Senat zu bestehen scheint, ich möchte deswegen noch die Möglichkeit für eine Diskussion zu diesem Thema eröffnen.
Taylor Kay Roberts
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Mittwoch, 9. November 2011, 18:53

Madam President,

bevor ich diese Änderung mittrage, würde ich mich über einen Nachweis des Kollegen aus Serena freuen, dass wir nicht mit Kanonen auf Gespenster schießen.
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Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

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Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
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17

Mittwoch, 9. November 2011, 22:33

Madam President,

ich werde dem Antrag meine Zustimmung erteilen.

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Samstag, 12. November 2011, 11:37



Honorable Senators:

Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.



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