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John Salazar

Progressive Republican

Beiträge: 1 005

Wohnort: Hybertina

Bundesstaat: -

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1

Samstag, 5. Juni 2010, 13:46

2nd Federal Administration Act Amendment Bill

Mister Speaker,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung zum Folgenden:

2nd Federal Administration Act Amendment Bill

Section 1
Section 2 Subsection 1 des Federal Administration Act wird wiefolgt geändert:
    Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:

    - das Department of Commerce (Handelsministerium);
    - das Department of Defense (Verteidigungsministerium);
    - das Department of Justice (Justizministerium);
    - das Department of State (Außenministerium).

Section 2
Section 5 des Federal Administration Act wird ersatzlos gestrichen.

Section 3
Section 6 des Federal Administration Act wird neue Section 5 und in Subsection 1 wiefolgt geändert:
    Das Department of Justice ist zuständig für
    - die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind;
    - die Oberaufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes;
    - die Oberaufsicht über den United States Secret Service;
    - die Oberaufsicht über die US Border Control;
    - das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;
    - das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
    - die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

Section 4
Section 7 des Federal Administration Act wird neue Section 6 und wiefolgt geändert:
    Section 6 - The Department of Commerce

    (1) Das Department of Commerce ist zuständig für
    - die Aufstellung des Bundeshaushaltes;
    - die Auszahlungen von Besoldungen des öffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;
    - die Administration, Pflege und Verwaltung des Handelsregisters der Vereinigten Staaten;
    - das Bank- und Kartellwesen;
    - den Außenhandel, den Handel zwischen den Bundesstaaten sowie das Patent- und Markenrecht;
    - Normung und Metrologie;
    - die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.

    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Commerce.

Section 5
Section 8 des Federal Administration Act wird neue Section 7.

Section 6
Section 9 des Federal Administration Act wird neue Section 8.

Section 7
(1) Die Worte „Department of Trade and Treasury“ werden durch die Worte „Department of Commerce“ ersetzt
1. in Sec. 6, SSec. 1, Satz 1, in Sec. 6, SSec. 2 und Sec. 7, SSec. 2 des Imperial Federation Sanctions Act,
2. in Sec. 1 des Federal Corporate Profit Tax Act,
3. in Art. II, Sec. 1, SSec. 1 des Banking Act,
4. in Art. II, Sec. 1, SSec. 1 und 2 und Sec. 2, Ssec. 1 des Customs Duty Act,
5. in Art. 4 des Restriction of Trade with Aurora Act,
6. in Art. 3, Sec. 1 des Federal Budget Act und
7. in Sec. 3, SSec. 4, 5 und 6 des Federal Reserve Bank Act.
(2) Die Worte „Secretary of Trade and Treasury“ werden durch die Worte „Secretary of Commerce“ ersetzt
1. in Art. I, Sec. 2, SSec. 1 und 3 des Economic Support Loan Act,
2. in Art. 3, Sec. 2 des Federal Budget Act und
3. in Sec. 3, SSec. 2 des Federal Reserve Bank Act.
(3) In Art. 2, Sec. 10 des National Security Agencies Act werden die Worte „Department of the Treasury “durch die Worte „Department of Commerce“ ersetzt.

Section 8
(1) Die Worte „Department of the Interior“ werden durch die Worte „Department of Justice“ ersetzt
1. in Sec. 5, SSec. 2 des Imperial Federation Sanctions Act und
2. in Sec. 5, SSec. 1 des Privacy Protection Act.
(2) Die Worte „Secretary of the Interior“ werden durch die Worte „Attorney General“ ersetzt
1. in Art. 3, Sec. 4 des National Security Agencies Act,
2. in Art. 3, Sec. 4, Art. 4, Sec. 4 und Art. 5 des Popular Petitions Act und
3. in Art. II, Sec. 1, SSec. 1, Sec. 2, SSec. 1, Sec. 3, SSec. 1 und Sec. 4, SSec. 1 des Transportation Infrastructure System and Authorities Act.

Section 9
Für die dem bisherigen Department of the Interior im Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Firma Berger Net Solutions Civ. in der dem C-Net-Treaty Ratification Act angehangenen Fassung obliegenden Aufgaben ist künftig das Department of Commerce zuständig.

Section 10
(1) Sec. 2, SSec. 5 des wird wie folgt neu gefasst:
    Die Leitung des Einwohnermeldeamtes obliegt dem Direktor des Einwohnermeldeamtes. Er wird vom Präsidenten dem Senat zur Ernennung vorgeschlagen und nach erfolgter Bestätigung durch den Präsidenten auf eine Amtzeit von sechs Monaten ernannt.

(2) Sec. 2 des wird die folgende Subsection 6 angefügt:
    (6) Ist kein Direktor im Amt, bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Attorney General einen kommissarischen Direktor für die Dauer der Verwaisung, höchstens jedoch für vierzehn Tage. Der Senat kann der Bestimmung eines kommissarischen Direktors durch ausdrücklichen Beschluss widersprechen, woraufhin dieser unverzüglich zu entlassen ist.

Section 11
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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2

Montag, 14. Juni 2010, 22:46

Mr. Speaker,

ich hätte es begrüßt, wenn der von mir eingereichte Alternativvorschlag für eine 2nd Federal Administration Act Amendment Bill ebenfalls zur Abstimmung gestellt worden wäre. Gibt es Gründe, warum das nicht geschehen ist?

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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3

Montag, 14. Juni 2010, 22:58

Senator Hodges,

ich muss in Bezug darauf auf Sec. IV Art. 7 (3) Standing Orders of Congress verweisen, der besagt: "Anträge für Aussprachen über Resolutions müssen im Office of the President gestellt werden. [...]" Bei Änderungen an derartig eingereichten Anträgen hat es sich aus Tradition eingebürgert, dass diese trotzdem zur Abstimmung gestellt werden.

Bei Ihrem Antrag handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung eines Ursprungsantrages, sondern um einen gänzlich neuen Antrag. Bei jeder denkbaren Lesart der Standing Orders kann Ihr Antrag demnach noch nicht zur Abstimmung gelangen, weil Sec. IV Art. 8 (1) impliziert, dass nur bereits zur Aussprache gelangte Anträge über Resolutions zur Abstimmung gestellt werden können. Ihr Antrag zu einer Resolution ist jedoch nicht ordnungsgemäß in die Aussprache eingeführt worden, weil er nicht beim Office of the President eingereicht wurde.

Ich gestehe allerdings, dass das in der Vergangenheit so nicht gehandhabt wurde.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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4

Montag, 14. Juni 2010, 23:01

Madam President,

ich hatte mich ebenfalls an vergangene Fälle erinnert und war deshalb etwas verwirrt von der jetzigen Vorgehensweise. Ihre Auslegung der Standing Orders scheint mir in diesem Fall jedoch eindeutig, weshalb ich nicht insistieren will.