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ich beantrage als Acting-President eine nicht-öffentliche Sitzung des Kongresses und erbitte mir das Recht vor dem Kongress als Oberbefehlshaber der Streitkräfte sprechen zu dürfen.
Da Einigen Paragraphen wichtiger sind als Menschenleben, ändere ich meinen Antrag dahin, dass ich den Kongress abseits der Öffentlichkeit als Oberbefehlshaber der Streitkräfte über etwas informieren möchte.
Gleichzeitig möchte ich gemäß Section 10, Section 3 der Standing Rules Antrag auf die Erteilung des Rederechts für mich und wenn möglich für General Krulak stellen.
Mr Acting President,
da der Gegenstand meines Antrags ja gerade war, dass der Kongress über vertrauliche Angelegenheiten unterrichtet werden kann und ich ich die Zulassung der Teilnahme von Vertretern der Administration für ein geeignetes Mittel dieser Unterrichtung halte, dass durch die Standing Rules auch für nicht-öffentliche Geschäftsgänge nicht ausgeschlossen wird, erteile ich General Krulak Rederecht in dieser Angelegenheit.
Inwieweit Sie als Acting President und diese Situation als gesetzlich normierte Unterrichtung unter die Bestimmung des Art. IV, Sec. 1, Ssc. 8, Cl. 2 der Verfassung fallen und der Kongress Ihnen dementsprechend erst durch Abstimmung beider Kammern Rederecht gestatten müsste, wäre Gegenstand einer Beratung mit dem President pro tempore des Senats. Im Interesse eines zügigen Verfahrens schlage ich vor, dass Sie sich einfach vertreten lassen, wenn es keine Umstände macht?
Doch ist dann der Passus "Der Oberbefehlshaber soll den Kongress der Vereinigten Staaten über den Einsatz der Streikräfte informieren [...]" gewahrt, wenn ich nicht selber zu den Mitgliedern des Kongresses spreche?
Das wäre geklärt. Der President pro tempore, Senator Smith, und ich sind uns darin einig, dass es im Sinne der Unterrichtungsbestimmung des Armed Forces Act ist, dass der amtierende Präsident den Kongress unterrichtet. Eine Unterrichtung in Form persönlicher Anwesenheit ist dabei nicht die einzige, aber durchaus eine geeignete Form, die auch nicht wie beim SotU Act gesetzlichen Schrankenbestimmungen unterliegt.
Wir können das nun lang und breit diskutieren, oder einfach getreu des so gerne zitierten Telos der Norm handeln, was ich hiermit tue: Ich erteile auch Ihnen, Mr Acting President, Rederecht.