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Federal Archive

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Mittwoch, 18. März 2015, 15:39

Impeachment Act




Official Document - Attested Full Text Copy


IMPEACHMENT ACT


ENTRY INTO FORCE

Approved by the House of Representatives - February 19th, 2015
Approved by the United States Senate - February 26th, 2015
Signed into law by President Adam Denton - March 4th, 2015


AMENDMENTS

---




Impeachment Act
An act to set general rules regarding the process of Impeachment before Congress.

Article I - General Provision

Section 1 - Purpuse and Title of this Act

Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Amtsenthebung von Amtsträgern nach Article IV Section 6 SSection 1 der US Constitution. Es soll als "Impeachment Act" betitelt werden.

Section 2 - Initiation of an Impeachment
(1) Ein Amtsenthebungsverfahren bedarf eines Antrages im Kongress, welcher von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss. Die Unterstützung ist persönlich und ausdrücklich innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Antrages zu bestätigen. Der Antrag hat eine Auflistung der Verfehlungen im Amt und eine Darstellung der Tatsachen zu beinhalten, auf welche sich der Vorwurf stützt.
(2) Ist ein Amtsenthebungsverfahren korrekt beantragt, so hat das Kongresspräsidium den Antrag dem Betroffenen zuzustellen.

Section 3 - Additional Rules
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Regeln der Geschäftsordnung des Kongresses und des Senate Hearing Procedure Acts entsprechend.


Article II - Congressional Questionings

Section 1 - Adjuration

(1) Ist ein Antrag auf Amtsenthebung gestellt, hat der Sitzungsleiter die Mitglieder des Kongresses zur Leistung folgenden Eides aufzurufen:
"Ich, N.N., gelobe feierlich, dass ich ohne Ansehen der Person Gerechtigkeit geschehen lassen und ehrlich und unparteiisch all die Pflichten und Aufgaben wahrnehmen und ausüben werde, die mir als Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten in diesem Amtsenthebungsverfahren obliegen und dass ich über all jene Tatsachen, welche mir im Rahmen dieses Verfahrens als vertraulich offenbar werden, Stillschweigen bewahren werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerungsformel angefügt werden.

Section 2 - Trial Manager
Die Antragsteller bestimmen eine Person zum Verfahrensbevollmächtigten, welcher die Verfehlungen im Amt des Betroffenen darzulegen hat. Dieser Bevollmächtigte kann auch einer der Antragssteller sein, muss jedoch nicht Mitglied des Kongresses sein.

Section 3 - Right of Presence and Speech
(1) Dem Betroffenen eines Amtsenthebungsverfahrens und den Verfahrensbevollmächtigten ist für die Dauer des Verfahrens der Zutritt zum und das Rederecht im Kongress zu gewähren.
(2) Der Sitzungsleiter hat alle Ordnungs- und Sanktionsrechte gegenüber allen Beteiligten am Amtsenthebungsverfahren. Gegenüber dem Betroffenen darf das Rederecht jedoch nur bis 12:00 Uhr des nächsten Tages entzogen werden.

Section 4 - Opening Pleadings
Der Trial Manager hält seinen Anklagevortrag binnen 48 Stunden nach der Eröffnung durch die Sitzungsleitung. Anschließend hat der Betroffene oder sein Vertreter das Recht, binnen 48 Stunden einen Verteidigungsvortrag zu halten.

Section 5 - Witnesses
(1) Nach dem Verteidigungsvortrag haben die Kongressmitglieder und der Betroffene das Recht, Zeugen zu befragen.
(2) Zeugen sind vom Sitzungsleiter auf ihre Wahrheitspflicht zu vereidigen und auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht hinzuweisen.
(3) Zeugen sollen sowohl untereinander als auch zum Betroffenen gleichzeitig befragt werden. Gegen die Zulässigkeit von Fragen kann Einspruch erhoben werden, über den der Sitzungsleiter befindet.
(4) Nach 72 Stunden sollen keine weiteren Fragen mehr zugelassen werden, es sei denn, dies wird von einem Viertel der Mitglieder des Kongresses beantragt. Der Kongress kann jederzeit das Ende der Zeugenbefragungen beschließen.

Section 6 - Documents
Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform können vom Trial Manager, vom Betroffenen oder seinem Vertreter, von jedem Zeugen oder Kongressmitglied eingebracht werden. Gegen die Zulässigkeit von Dokumenten kann Einspruch erhoben werden, über den der Sitzungsleiter befindet.

Section 7 - Closing Pleadings
Nach dem Ende der Anhörungen hat der Trial Manager das Recht, binnen 48 Stunden ein Schlussplädoyer zu halten, anschließend hat der Betroffene oder sein Vertreter das Recht, binnen 48 Stunden sein Schlussplädoyer zu halten.

Section 8 - Discussion
Nach dem Schlussplädoyer der Verteidigung beraten die Mitglieder des Kongresses die vorgebrachten Argumente der Anklage und Verteidigung in öffentlicher Sitzung. Die Debatte dauert mindestens 48 und höchstens 96 Stunden, es sei denn, dass ein Antrag auf Verlängerung der Aussprache von mindestens 1/3 der Mitglieder des Kongresses unterstützt wird. Eine Verlängerung muss unterbleiben, wenn dadurch die Durchführung der ordnungsgemäßen Abstimmung gefährdet wird.

Section 9 - Classified Information
Werden Themen erörtert, welche die nationale Sicherheit, laufende geheimdienstliche Unternehmungen oder strafrechtliche Verfahren betreffen, so hat die Erörterung in geheimer Sitzung zu erfolgen. Dem Betroffenen des Amtsenthebungsverfahrens oder seinem Vertreter ist auch während der nichtöffentlichen Sitzung die Anwesenheit und das Rederecht zu gewähren.


Article III - Impeachment of the President or the Vice President

Section 1 - Presidency

(1) Ist die Amtsenthebung des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten beantragt, so hat das Kongresspräsidium den Antrag dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes zu übermitteln, der den Antrag dem Betroffenen zustellt.
(2) Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes hat für die Dauer des Amtsenthebungsverfahrens die Sitzungsleitung und alle Ordnungs- und Sanktionsrechte gegenüber allen Beteiligten am Amtsenthebungsverfahren inne. Die Befangenheits- und Ersetzungsregeln des des Federal Judiciary Act gelten entsprechend.

Section 2 - Right of Presence and Speech of the US President
Ist die Amtsenthebung des Präsidenten der Vereinigten Staaten beantragt, so ist ihm und dessen Rechtsbeistand für die Dauer des Verfahrens der Zutritt zum und das Rederecht im Kongress ausdrücklich gestattet und können nicht entzogen werden, es sei denn, der Sitzungsleiter bestimmt dies ausdrücklich als Ordnungsmaßnahme, die jedoch nicht länger als bis 12:00 Uhr des nächsten Tages befristet sein soll.

Article IV - Decision

Section 1 - Sleep On Decision Rule

Zwischen dem Schlussplädoyer der Verteidigung und dem Beginn der Abstimmungen müssen mindestens 48 Stunden liegen. Während dieser Zeit haben alle Kongressmitglieder das Recht, Erklärungen zum Amtsenthebungsverfahren abzugeben.

Section 2 - Vote
(1) Nach Abschluss der Beratungen haben in beiden Kammern des Kongresses getrennte Abstimmungen über das Impeachment stattzufinden. Die Abstimmungsfrage ist darauf zu richten, ob die Mitglieder die gegen den Beschuldigten vorgebrachten Vorwürfe als bewiesen anerkennen. Sie ist entweder mit Guilty (schuldig) oder Not Guilty (nicht schuldig) zu beantworten, die Teilnahme am Geschäftsgang kann durch Present bekundet werden. Die Dauer der Abstimmung bestimmt sich nach den Standing Rules.
(2) Für die Amtsenthebung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern erforderlich. Das Ergebnis ist dem Betroffenen zu übermitteln und öffentlich zu verkünden.

Section 3 - Consequences
(1) Ist das Amtsenthebungsverfahren erfolgreich, so ist der Betroffene mit der öffentlichen Verkündung aus allen Ämtern der Vereinigten Staaten entfernt.
(2) Während der laufenden Abstimmung über die Amtsenthebung ist eine Entlassung oder ein Rücktritt des Betroffenen unzulässig.
(3) Das Amtsenthebungsverfahren erschöpft sich in der Entfernung des Betroffenen aus allen Ämtern. Weitere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sind vom Amtsenthebungsverfahren unabhängig.
(4) Wer im Wege des Amtsenthebungsverfahrens aus einem Amt entfernt wird, verliert alle Ansprüche auf künftige Amtsbezüge. Über die Fortgeltung bereits erworbener Ansprüche aus der Vergangenheit entscheiden die Bundesgerichte.

Section 4 - Immunity of the Congress
Ein Amtsenthebungsverfahren oder einzelne Entscheidungen darin können nicht vor einem Bundesgericht oder dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten angefochten werden.