Vielen Dank, Eugenia
Ladies and Gentlemen,
im Kongress werden derzeit drei unterschiedliche Gesetzesvorschläge zu einer Justizreform - einer von Senator Blokker für Serena, eine überarbeitete Fassung dieses Vorschlages von Senator Bowler für Laurentiana sowie ein Alternativvorschlag von Representative Clark aus New Alcantara - diskutiert.
Auch die Bundesregierung hat sich mit diesem Thema beschäftigt und stimmt im Ergebnis - wenn zugegeben auch nur schweren Herzens - jedenfalls der Erkenntnis zu, dass unser aktuelles Justizsystem mit bis zu drei Instanzen auf Dauer offensichtlich nicht funktionstüchtig ist.
Das Justizministerium hat darum auf seine Nachfrage hin den Gesetzesvorschlag von Representative Clark redaktionell überprüft und einige kleinere Nachbesserungen angeregt, die dieser auch gerne in seine Endfassung übernommen hat.
Die Bundesregierung betrachtet das von Representative Clark entwickelte Modell - erstinstanzliche Bundesgerichte mit der Option auf Verfahren vor einer Jury, der OGH als Berufungsinstanz und erste Instanz in Verfassungsfragen - als einen in rechtsstaatlicher Hinsicht wie im Hinblick auf die albernsassonische Rechtstradition vertretbaren Kompromiss.
Ausdrücklich und vollkommen unabhängig voneinander lehnen jedoch sowohl Präsidentin Laval als auch ich einen Kahlschlag an unserem - trotz anerkannter Schwierigkeiten an den noch bestehenden Bundesberufungsgerichten - insgesamt überaus bewährten und international vorbildlichen gestuften Gerichtssystem zu Gunsten eines alleinzuständigen - und im Extrefall nur mit einem einzelnen Richter besetzten - Obersten Gerichtshof ab.
Das heißt in anderen Worten: Zu ihrem Inkrafttreten würden solche Vorschläge eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses benötigen.
Die Bundesregierung empfiehlt dem Kongress demgegenüber ausdrücklich den Vorschlag von Representative Clark, der auch für sie in dieser Form annehmbar ist.