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Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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1

Mittwoch, 12. Januar 2011, 21:48

S. 2011-010 Chief Justice of the United States (January 2011)




Honorable Senators:


Der Präsident der Vereinigten Staaten hat

Mr. Armin Schwertfeger

als

Chief Justice of the United States

nominiert.


Der Senat führt, bevor er dieser Ernennung zustimmt oder sie ablehnt, eine Anhörung des Kandidaten durch.
Ich erteile dem Kandidaten für die Dauer der Anhörung das Rederecht.

Ich bitte den Kandidaten, folgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."


Der Gottesbezug kann entfallen.

Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet. Es dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf um 72 Stunden verlängert.
Es endet in jedem Falle erst, wenn alle relevanten Fragen beantwortet wurden.



President of the Senate

Armin Schwertfeger

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2

Mittwoch, 12. Januar 2011, 21:56

Mr. President, ich melde mich zum Hearing anwesend.

Handlung:hebt die rechte Hand und spricht die Eidesformel

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde.
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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Former US Senator of Astoria State
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Doug Hayward

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3

Donnerstag, 13. Januar 2011, 12:37

Mr. Chief Justice, ich begrüße sie herzlich bei diesem Hearing.

Uns allen dürfte ja ihre Arbeit aus den letzten Monaten bekannt sein. Sie stehen ja immerhin bereits zum vierten oder fünften Mal zur Wahl - bitte korrigieren Sie mich, wenn ich mit der Zahl falsch liege - und haben in den letzten Monaten als Cheif Justic gearbeitet.

Eine zentrale Entscheidung in Ihrer vergangenen Amtszeit wird sicherlich die Entscheidung des Verfahrens "The Presdent of the United States vs. The U.S. Congress" vom 21.09.2010. Sicherlich werden wir von anderen Personen des Senates noch heiße Wutreden darauf sprechen hören, ich möchte aber ganz allgemein fragen:

Halten Sie dieses Urteil in der Retrospektive weiterhin für vertretbar?

weiterhin gilt die Fragen, ob es aus Ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf bei Ihrer Arbeit geben kann und wenn ja, wo.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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4

Donnerstag, 13. Januar 2011, 12:44




Honorable Senators:


Die Dauer der Anhörung wird um 72 Stunden verlängert.
Sie endet nicht vor dem 17.01.2011, 21:56 Uhr.



President of the Senate

Quinn Michael Wells

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5

Donnerstag, 13. Januar 2011, 16:46

Mr. Chief Justice Schwertfeger,

für mich bestehen keine Zweifel an Ihrer fachlichen und/oder persönlichen Kompetenz für dieses Amt und ich kann beim derzeitigen Stand wohl Ihrer erneuten Ernennung zustimmen.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Armin Schwertfeger

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6

Donnerstag, 13. Januar 2011, 17:15

Mr. Senator Hayward, ja ich halte mein Urteil im Verfahren des US-Präsidenten gegen den US-Kongress nicht nur für vertretbar sondern auch für richtig.

Dass es dazu in der Öffentlichkeit zu einer Urteilsschelte kommen könnte und kontrovers darüber diskutiert werden würde, war mir schon klar. Stritten hier doch zwei der Staatsgewalten auf Bundesebene miteinander um ihre Kompetenzen und verfassungsrechtlichen Einflussmöglichkeiten auf wesentliche Teile das gesellschaftlichen Lebens in Astor. Sowas muss zwangsweise polarisieren.

Etwas erstaunlich für mich waren die teils recht heftige und öffentlichkeitswirksam vorgetragene Kritik einiger Kongressmitglieder an diesem Urteil. Aber auch dies war noch nachvollziehbar, da ja der Kongress in dem Verfahren recht weitgehend unterlag und sich plötzlich in einigen seiner sich über Jahre angemaßten Kompetenzen beschnitten sah.

Recht verwundert war ich jedoch, als die Kritik an dem Urteil Wochen später plötzlich wieder vehement öffentlich geäußert wurde als es dem Kongress offenbar klar wurde, dass er durch das Urteil zum Handeln gezwungen wurde. Dies war für mich wenig verständlich, räumte das Urteil dem Kongress doch über 3 Monate Zeit für die Erledigung seiner ihm obliegenden Aufgaben aus dem Urteil ein.

Aber trotz alledem stehe ich auch heute noch ohne jede Einschränkung zu meiner Entscheidung.

Was Ihre Frage nach den Verbesserungsmöglichkeiten meiner Arbeit betrifft kann ich Ihnen versichern, dass es immer Verbesserungsmöglichkeiten gibt und ich mich bei weitem nicht für perfekt halte.

Als Hauptpunkt wäre in dieser Beziehung sicher die Straffung und zeitliche Verkürzung der Verfahren vor dem Supreme Court zu nennen. Hier werde ich mich, so mir die Mehrheit der Senatsmitglieder noch einmal das Vertrauen aussprechen sollte, unter Wahrung aller Rechte der Verfahrensbeteiligten bemühen die Prozessdauern so weit wie möglich zu verkürzen, damit alle Verfahrensbeteiligten mit einer Entscheidung möglichst schnell Klarheit in ihrem Fall bekommen.
Armin Schwertfeger
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Gregory Jameson

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7

Donnerstag, 13. Januar 2011, 18:33

Mr. Chief Justice,

um mich kurz zu fassen, bleibt mir nur zu sagen, dass ich keinerlei Zweifel daran habe, dass Sie auch in Zukunft höflich anhören, weise antworten, vernünftig erwägen und unparteiisch entscheiden werden.
Gregory Jameson M.D.
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Georges Laval

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8

Donnerstag, 13. Januar 2011, 23:50

Mr. President,

Monsieur Schwertfeger, bleiben Sie uns noch lange erhalten. Desweiteren schließe ich mich den Worten von Senator Jameson vollumfänglich an.

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Ashley Fox

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9

Freitag, 14. Januar 2011, 09:54

Mr. Schwertfeger,

Sie sind bekanntlich Gegner der Todesstrafe und erachten diese auch für mit der Verfassung nicht vereinbar (Schwertfeger v. United States).

Der USPC droht diese für bestimmte Delikte nur fakultativ anstelle einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Monaten an (Art. II, Sec. 3).

Mehrere Versuche, die Todesstrafe abzuschaffen sind gescheitert - sowohl im Kongress, als auch zum Beispiel durch eine Petition der Bevölkerung. Es kann somit festgehalten, dass das Volk der Vereinigten Staaten mehrheitlich die Beibehaltung und Anwendung dieser Strafe wünscht.

Würden Sie, wenn die Anklage dies fordert, einen Angeklagten zum Tode verurteilen? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
Ashley Fox


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Armin Schwertfeger

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10

Freitag, 14. Januar 2011, 15:03

Madam Senator, Sie haben vollkommen Recht, dass ich ein erklärter Gegener der Todesstrafe bin. Jedoch hat der Supreme Court zu seiner Zeit auf meine Klage hin die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe festgestellt. Das hatte ich damals und habe dies auch weiterhin so hinzunehmen. Damit ist die Todesstrafe geltendes Recht.

Wenn Sie mich danach fragen, ob ich die Todesstrafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch verhängen würde, muss ich Ihnen sagen: Ja. Und wenn Sie sich an das Strafverfahren gegen Julian Dascombe erinnern, haben Sie dort auch den Beweis dafür. Dort habe ich die Todesstrafe verhängt, welcher dann jedoch vom amtierenden Präsidenten die Zustimmung versagt wurde. Und ich gestehe im Nachhinein, dass ich mit der Entscheidung des Präsidenten nicht unzufrieden war.

Als Begründung kann ich Ihnen nur sagen, dass ich mich als Richter an geltendes Recht zu halten und über Anträge aller Verfahrensbeteiligten entsprechend der Sach- und Rechtslage neutral und unabhängig von persönlichen Vorlieben oder Ansichten zu entscheiden habe. So bin ich im Falle der Todesstrafe speziell an den US Penalty Code gebunden. Von einer Fakultativität der Todesstrafe kann dabei nicht die Rede sein. Wenn die darin festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Staatsanwaltschaft einen begründeten Antrag stellt, ist die Todesstrafe zu verhängen. Der einem Richter dabei eingeräumte Spielraum wird von mir dabei sehr eng gesehen. Das muss meiner festen Überzeugung nach auch so sein, will man die Rechtsprechung und die daraus resultierende Strafzumessung weitgehend objektivieren, also nach dem Grundsatz verfahren: Gleiches Recht für alle.
Armin Schwertfeger
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Doug Hayward

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11

Freitag, 14. Januar 2011, 15:46

Mr. President,

auch ich werde dem amtierenden Chief Justice bei der kommenden Abstimmung mein Vertrauen aussprechen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Sam Collister

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12

Dienstag, 18. Januar 2011, 15:22

Mr. Presdident, wenn Sie, mit Rücksicht darauf, dass ich erst soeben vereidigt worden bin, gestatten, habe ich noch einige Fragen an den Kandidaten:

Mr. Schwertfeger, Sie sagten, dass Sie Ihr Urteil im Verfahren des US-Präsidenten gegen den US-Kongress nicht nur für vertretbar sondern auch für richtig halten und äußerten, dass Sie trotz aller Kritik auch heute noch ohne jede Einschränkung zu Ihrer Entscheidung stünden.
Darf ich das so verstehen, dass Sie dazu stehen, dass die Vereinigten Staaten Gefahr liefen, dass zum 01.01. ein heilloses Chaos ausbricht, weil weite Teile von - wenn ich richtig informiert bin - 37 Gesetzen außer Kraft treten oder diese komplett wegfallen?
Sie sprachen davon, dass der Congress ja rund drei Monate Zeit gehabt hätte, die betreffenden Gesetze zu ändern. Ich frage Sie als erfahrenen Juristen: 37 Gesetzesänderungen in drei Monaten: ist das wirklich angemessen?
Des Weiteren frage ich Sie in diesem Zusammenhang: sind Sie nicht auch der Meinung, dass auch die richterliche Gewalt am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist?
Sam Collister
Sheriff of North Union County (New Alcantara)

Armin Schwertfeger

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13

Dienstag, 18. Januar 2011, 17:39

Mr. Senator Collister, ich stehe zu meinem Urteil und auch nur dazu kann ich stehen. Wenn es denn die Gefahr eines, wie Sie es so schön formulierten "heillosen Chaos" wirklich gegeben haben sollte, muss dazu der Kongress stehen, welcher dann seinen ureigensten Aufgaben, der Gesetzgebung nicht nachgekommen ist.

Ja, ich empfand und empfinde auch heute noch die Frist von 100 Tagen für die Beseitigung der verfassungswidrigen Bestimmungen aus dem Gesetzeswerk des Bundes durch den Kongress als angemessen. Der eingeräumte Zeitraum umfasst über 80 % der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses und in dieser Zeit kann und muss es dem Kongress möglich sein, die teilweise nur in geringem Umfang notwendigen Änderungen in seinem Gesetzeswerk umzusetzen. Wenn ich diese Frist nicht als angemessen betrachtet hätte, wäre sie so nicht in das Urteil aufgenommen worden.

Was den von Ihnen angesprochenen Grundsatz der Verhälnismäßigkeit betrifft, ist dieser leider keine verfassungsrechtliche Kategorie und auch kein definiertes Grundrecht. Dass der Staat gegenüber seinen Bürgern vor allem bei Aktionen, welche die Grundrechte berühren oder gar einschränken auf die Verhälnismäßigkeit der Mittel achten muss, ist unstrittig. Dass ein Gericht bei der Zumessung einer Strafe die Verhälnismäßigkeit zur Schwere der Tat wahren, ebenso. Bei der Auslegung unserer Verfassung sehe ich jedoch keinen Spielraum für den Grundsatz der Verhälnismäßigkeit. Ein Gesetz kann nur verfassungskonform oder verfassungswidrig sein. Und wenn etwas verfassungswidrig ist, kann diese Festellung und der daraus resultierende Änderungsbedarf nicht relativiert werden.

Die Rechtsprechung also grundsätzlich einer wie auch immer gearteten und definierten Verhälnismäßigkeit zu unterwerfen würde die Neutralität und auch die Objektivität der Rechtsprechung massiv einschränken. Recht muss Recht bleiben und auch so durchgesetzt werden können und kann sich nicht an einer politischen oder vom jeweiligen Zeitgeist beeinflussten Verhälnismäßigkeit orientieren.
Armin Schwertfeger
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14

Dienstag, 18. Januar 2011, 23:54




Honorable Senators:


Die Anhörung ist beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.



President of the Senate