Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Daniel Mallborrow

I have seen the Glory

Beiträge: 222

Beruf: Großkapitalist

Wohnort: Astoria City

Bundesstaat: Astoria State

  • Nachricht senden

1

Sonntag, 11. Mai 2014, 21:19

2nd Electoral Sleaze Resolving Amendment

Mr. Speaker,

nach inspirierenden, aber leider im Sande verlaufenen Gesprächen mit meinem republikanischen Kollegen bringe ich folgende Gesetzesvorlage ein und erbitte eine Debatte mit anschließender Abstimmung.

2nd Electoral Sleaze Resolving Amendment

Section 1 - Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
Art. I Sec. 4 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "Zu Kandidaturen auf Bundesebene ist ausschließlich die Federal-ID berechtigt, sofern sie nicht dieses Recht vollständig und unwiderruflich an eine ihrer Staats- oder Neben-IDs abgetreten hat. Bei einer Wahl auf Bundesebene sind Staats- und Neben-IDs wählbar, sie haben ihren Status vor Antritt des gewonnenen Amtes oder Mandates auf den einer Federal-ID zu ändern."
Section 2 - Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
Art. I Sec. 5 Ssec. 5 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "Finden Nachwahlen für den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."
Section 3 - Amendment to Art. IV Sec. 2 Federal Election Act
Art. IV Sec. 3 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten.
    (2) Geht auch aus der Stichwahl kein Gewählter hervor, so entscheidet das Los.
    (3) Geht aus einer Wahl mit nur einem Kandidaten kein Gewählter hervor, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche neu ausgeschrieben."
Daniel L. Mallborrow