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Trade Regulations of Narcotics and Psychotropic Substances Bill - H.R. 2016-071
Mr President,
ich beantrage Beratung und Abstimmung über folgendes Gesetz:
Trade Regulations of Narcotics and Psychotropic Substances Bill
Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz dient der Regulierung der Aus- und Einfuhr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, sowie deren Verbringung über Bundesstaatsgrenzen hinweg.
(2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Trade Regulations of Narcotics and Psychotropic Substances Act".
Section 2 - Definitions
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
Section 3 - Trade Restrictions
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur dann über die Grenze eines Bundesstaates1) in einen anderen Bundesstaat verbracht,
2) ins Ausland ausgeführt, oder
3) aus dem Ausland eingeführt werden, wenn der Besitz und/oder der Handel mit der jeweiligen Substanz1) im Ausfuhrland oder -bundesstaat, sowie
2) im Einfuhrland oder -bundesstaat nicht unter Strafe steht, oder anderweitige Auflagen bezüglich der Substanz verletzt würden.
(2) Ausgenommen von dieser Section sind Beamte einer Bundespolizeibehörde, die solche Substanzen in dienstlicher Funktion mit sich führen.
Section 4 - Tariffs
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach Astor eingeführt werden unterliegen einer Abgabe von 5% des Warenwertes.
(2) Zollabgaben nach diesem Gesetz entfallen, sofern zwischen Astor und dem Ausfuhrland vertragliche Ausnahmeregelungen vereinbart sind.
Section 5 - Penal Provisions
Die ungesetzliche Ein- oder Ausfuhr, sowie die ungesetzliche Verbringung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen über Bundesstaatsgrenzen hinweg sind ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Codes .
Section 6 - Final Provisions
Das Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.
David J. Clark (D -NA )
52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC