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Electoral Office
- The Director -
Amada | April 19th, 2015
Service Order about the Procedure of Drawing Lots
Section 1 Purpuse
Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung erforderlich sein, dass ein Los für eine Personalentscheidung zu ziehen ist, so hat dies gemäß den Regelungen dieser Order zu erfolgen.
Section 2 Initiation of Drawing Lots
(1) Die in Frage kommenden Kandidaten werden durch die für die Ziehung des Loses verantwortliche Person aufgefordert, ihr innerhalb einer angemessenen Frist, die 24 Stunden nicht unterschreiten und 48 Stunden nicht übersteigen soll, schriftlich und nichtöffentlich eine Zahl mitzuteilen.
(2) Die Zahl ist dabei eine natürliche Zahl mit wenigstens dem Wert von "1" und höchstens der Anzahl der in Frage kommenden Kandidaten.
(3) Eine verspätete Mitteilung führt zum Ausschluss des Kandidaten aus dem Losverfahren. Die verspätet mitgeteilte Zahl bleibt unberücksichtigt.
Section 3 Drawing Lots
Sobald die Zahlen aller Kandidaten mitgeteilt worden sind oder die festgelegte Frist verstrichen ist, wird das Los öffentlich wie folgt gezogen:
1. Die Kandidaten werden in der Reihenfolge der zeitlichen Abfolge ihrer Mitteilung aufgelistet; die Zahlen sowie der Zeitpunkt der Mitteilung ist anzugeben.
2. Die mitgeteilten Zahlen werden addiert. Die Summe der Zahlen wird abgezählt, beginnend mit "1" beim ersten Kandidaten. Ist das Ende der Liste erreicht, wird an ihrem Anfang weitergezählt.
3. Der Kandidat, bei dem die Abzählung beendet ist, ist durch das Los ausgewählt.
Section 4 Multiple Lots
(1) Die Verfahren für ggf. mehrere erforderliche Losziehungen können dergestalt zusammengefasst werden, dass die Zahlen für alle Losgänge gemeinsam mitgeteilt werden. Für jede Losziehung ist dabei Sec. 2 Ssec. 2 zu beachten.
(2) Die Ziehung des Loses erfolgt dann für jeden Durchgang jeweils gem. Sec. 3. Bereits durch Los ausgewählte Kandidaten und ihre mitgeteilten Zahlen finden in nachfolgenden Losziehungen keine Berücksichtigung.
Lilah Morgan - Director of the U.S.E.O.
UNITED STATES ELECTORAL OFFICE
- The Director -
Amada | May 26th, 2015
as amended on January 19th, 2016
and on March 20th, 2017
and on June 1st, 2018
and on August 1st, 2018
Service Order about Partisan Candidates
Section 1 Purpuse
(1) Kandidaten, die Mitglieder einer Partei sind, werden auf dem Wahlzettel in der zur jeweiligen Partei gehörenden Farbe dargestellt, sofern der Kandidat nicht ein anderes ausdrücklich erklärt.
(2) Die Kandidaten können Zusätze hinter ihrem Namen auf dem Wahlzettel beantragen. Parolen sind unzulässig; über den Zusatz entscheidet das Bundeswahlamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Section 2 Colors and Letters
(1) Parteilose Kandidaten erhalten die Farbe grau (888888 ). Als Zusätze sind "I", "Ind" und "Independent" zulässig.
(2) Mitglieder der Democratic Party erhalten die Farbe blau (0000FF ). Als Zusätze sind "D", "Dem" und "Democrat" zulässig.
(3) Mitglieder der Republican Party erhalten die Farbe rot (FF0000 ). Als Zusätze sind "R", "Rep" und "Republican" zulässig.
(4) Mitglieder der Social Conservative Union erhalten die Farbe violett (660066 ). Als Zusätze sind "S", "SCU" und "Social Conservative" zulässig.
Section 3
(1) Diese Regelung wurde im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der genannten Parteien erstellt.
(2) Das Bundeswahlamt verpflichtet sich, parteibezogene Subsections in Section 2 nicht ohne die Einwilligung des jeweiligen Parteivertreters zu ändern.
(James Barnett)
Director of the U.S. Electoral Office
Lilah Morgan
Director of the U.S. Electoral Office
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »James F. Canterbury« (6. Januar 2017, 02:20)
Handlung: Hält die kurze Frist für eine Unverschämtheit, aber antwortet dennoch.
Wir hätten gerne grün (#009900)als die Farbe für die Green Party und die Zusätze "G", "PGP" oder "Green".