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1

Mittwoch, 14. März 2007, 21:33

BA 2007/03/002: Third Citizenship Law Amendment

Zitat

United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 14th of March 2007


Der Secretary of the Interior, Mister Zachary Buchanan, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 21.03.2007 - 23.00 Uhr!



Zitat

Third Citizenship Law Amendment

Article 1 - Abrogation
Der ÑCitizenship Amendment Act" vom 28.08.2006 sowie der Ñ2nd Citizenship Amendment Act" vom 23.10.2006 werden aufgehoben.

Article 2 - Changes in Section 2
Sect. 2 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird wie folgt neu gefasst:

ÑSection 2 -Obtaining the Citizenship

(1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde und das Leisten eines Eides nötig.
(3) Der zu leistende Eid lautet: 'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.' Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(3) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind bei der Einwanderungsbehörde anzumelden."

Article 2 - Changes in Section 3
In Sect. 3 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird Art. 3 wie folgt hinzugefügt:

ÑJeder Staatsbürger ist für die Richtigkeit seiner Angaben im Bürgerverzeichnis, insbesondere für seine Erreichbarkeit unter der angegebenen Kontaktadresse, selbst verantwortlich. Jegliche Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Bürger ist erfüllt, wenn die ordnungsgemäße Versendung der Benachrichtigung an die angegebene Kontaktadresse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgt ist."

Article 3 - Changes in Section 5
Sect. 5 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird wie folgt verändert:

(1) In Art. 1 wird Ñvom Bundesinnenminister" durch Ñvon der Einwanderungsbehörde" ersetzt.
(2) Art. 2 wird wie folgt neu gefasst:
ÑEine bundesweite Volkszählung beginnt stets an den letzten Sonntagen der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Sie dauert sieben Tage."
(3) Art. 3 wird wie folgt neu gefasst:
ÑAm Tag des Beginns einer Volkszählung werden alle Staatsbürger auf dem Postwege von der Volkszählung benachrichtigt und aufgefordert, sich an der Volkszählung zu beteiligen. Außerdem sind die Staatsbürger im öffentlichen Forum auf die Volkszählung aufmerksam zu machen."

Article 4 - Changes in Section 6
Sect. 6 Art. 4 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird wie folgt neu gefasst:

ÑEin Entzug der Staatsbürgerschaft erlangt Wirksamkeit mit der Streichung aus dem Bürgerverzeichnis durch die Einwanderungsbehörde."

Article 5 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (18. März 2007, 16:03)


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2

Mittwoch, 14. März 2007, 21:47

Ich habe zu erst einmal ein paar Einwände:

Die Streichung der religiösen Formen und dem Zusatz dass diese Formel weggelassen werden kann, halte ich für falsch.
Ich wäre damit einverstanden den Artikel so zu ersetzen, dass eine religiöse Formel zumindest möglich ist.

Desweiteren bin ich absolut gegen die Streichung der 14-Tages Frist bei der Anmeldung.
Es gibt keinen ersichtlichen Grund diese Frist zu löschen. Pseudo-Bürger könnten so vermieden werden. Einen Anstieg von Bürgern durch die Streichung dieser Frist halte ich für abwegig.

Dann halte ich die ƒußerung: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" für völlig verfehlt und rein rechtlich für so verwaschen, das jeder Verstoß dagegen mit einer Gegenklage beantwortet werden könnte. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit"....das ist für einen Gesetzestext mit dieser Wichtigkeit einfach zu nebulös.

Eine weitere Sache: Warum die ƒnderung der Volkszählung vor den Präsidentenwahlen? Mit der hier vorliegenden Version können wir nicht handeln, wenn eine Präsidentenwahl verschoben wird, sich verzögert, durch Rücktritt oder wegen sonstigen Zwischenfällen eben nicht zu den festgelegten Zeitpunkten abgehalten werden kann. Dann kann keine Volkszählung mehr durchgeführt werden, weil diese in diesem Gesetz an Monate gebunden ist und nicht mehr an die Präsidentenwahl. Ich halte es aber eben für enorm wichtig dass sie an die Präsidentenwahl gebunden ist.


Aus diesen Gründen müsste ich diesen Vorschlag so ablehnen.
XV. President of the United States of Astor
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3

Mittwoch, 14. März 2007, 21:59

Article 2 ist vollkommen inakzeptabel! Nicht nur wird eine sinnvolle zeitliche Hürde abgeschafft, sondern der Herrgott selbst soll aus dem Eid gestrichen werden. Man überlege sich das einmal, einfach gestrichen. Unter diesen Umständen rufe ich dazu auf, diesem Antrag auf das Schärfste entgegenzutreten!
Bezüglich der Religionsfreiheit wurde hier bereits eine absolut ausreichende Kompromisslösung erarbeitet, die beiden Seiten gerecht wird. Dass der Secretary diesen Status Quo nun mit Füßen tritt, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.
Weiterhin muss selbstverständlich die Nummerierung angepasst werden. Man hätte sich den Antrag ruhig noch einmal durchlesen können, bevor man ihn gestellt hätte... :rolleyes
Zum National Census: Teilweise sind die ƒnderungen nachvollziehbar und sinnvoll, der Termin vor den Präsidentschaftswahlen sollte jedoch nicht geändert werden, dafür sehe ich keinen Grund. Eine zweimonatige Volkszählung halte ich für eine zu hohe Belatung für unsere Bürger.
Keine Einwände habe ich gegen die ƒnderung in Section 6 vorzubringen.

Avitall Bloomberg

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4

Donnerstag, 15. März 2007, 09:57

Ich spreche mich ebenfalls gegen eine derartige ƒnderung Section 2 (2) aus. Eine beliebige religiöse Beteuerung sollte möglich sein. Ich denke nicht, dass sie zwingend im Eid stehen sollte, zumal ja dort die reliösen Gefühle von Nichtchristen verletzt werden könnten, was mich bekannterweise mit einschließt.

Ich trage aber den Vorschlag, die Volkszählungen auf konkrete Monate zu fixieren durchaus mit. Auch die Präsidentschaftswahlen sind bekanntermaßen fest in der Verfassung fixiert, sodass es hier eigentlich keine Probleme geben dürfte. Man könnte jedoch vielleicht ein "Notfallinstrument" einbauen, will heißen dass, sollte die Präsidentschaftswahl aus irgendwelchen Gründen verschoben werden, eben auch die Volkszählung verschoben werden darf, ohne dass die nächste Volkszählung davon betroffen wird.
Avitall Bloomberg (D)
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5

Donnerstag, 15. März 2007, 14:44

Da bereits anderswo darüber sinniert wurde:
Auch wenn die Präsidentschaftswahlen verfassungsrechtlich verankert sind, was das Datum angeht, kann auch eine solche Wahl verschoben werden....aus den bereits genannten Gründen. Und dann könnte nach diesem Gesetz eben keine Volkszählung stattfinden, was aber enorm wichtig wäre.
XV. President of the United States of Astor
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Avitall Bloomberg

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6

Donnerstag, 15. März 2007, 17:38

Dann eben der Einbau des "Notfallinsturments".
Avitall Bloomberg (D)
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7

Donnerstag, 15. März 2007, 17:44

RE: BA 2007/03/002: Third Citizenship Law Amendment

Mr Speaker,

ich möchte es nicht versäumen mich zu diesem "Werk" zu äußern:


Zitat

Third Citizenship Law Amendment


Ich bin der Meinung, dass es hier treffender Weise Third Citizenship Act Amendment Bill heißen muss. Der Citizenship Act ist nun mal als solcher - nämlich als Act - unterschrieben und verkündet worden, somit kann ein Amendment zu diesem ebenfalls nur als Act betitel werden. Zudem muss ein Bill eingefügt werden, da dieser vorliegende Entwurf zwar den Act ergänzen/verändern soll, aber dies geschieht eben durch ein neues Gesetz, welches im Entwurfszustand als Bill zu bezeichnen ist.

Zitat

Article 1 - Abrogation
Der ÑCitizenship Amendment Act" vom 28.08.2006 sowie der Ñ2nd Citizenship Amendment Act" vom 23.10.2006 werden aufgehoben.


Halte ich für nicht tragbar. Eine Erklärung dazu werde ich weiter unten abgeben.

Zitat

Article 2 - Changes in Section 2
Sect. 2 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird wie folgt neu gefasst:

ÑSection 2 -Obtaining the Citizenship

(1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde und das Leisten eines Eides nötig.
(2) Der zu leistende Eid lautet: 'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.'
(3) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind bei der Einwanderungsbehörde anzumelden."


Es kann und darf nicht sein, dass wir unseren Pass durch bloße Anmeldung vergeben. Das System, so wie es ist, hat sich als gut und brauchbar erwiesen. Wenn wir jedem den Pass sofort überreichen, öffnen wir dem Schindluder Tür und Tor. Jeder potentielle Neubürger der ein ehrliches Interesse an Astor hat, wird auch nach 14 Tagen noch Interesse haben, wenn er seinen Pass bekommt. Diese Zeit soll ja gerade dafür genutzt werden, um sich einzuleben, einzulesen, einzubinden usw. Und wer dann nach einer Frist immer noch ehrlich sagen kann, dass er in Astor bleiben möchte, der hat seinen Pass verdient.
Zudem stimme ich meinen Vorrednern zu, was die Frage der religiösen Eidesformel anbelangt. Religiöslebenden Menschen darf es nicht verwehrt werden, ihren Eid vor Gott zu sprechen.
Diese Passage des vorliegenden Entwurfs erfährt meine absolute Ablehnung.

Zitat

Article 2 - Changes in Section 3
In Sect. 3 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird Art. 3 wie folgt hinzugefügt:

ÑJeder Staatsbürger ist für die Richtigkeit seiner Angaben im Bürgerverzeichnis, insbesondere für seine Erreichbarkeit unter der angegebenen Kontaktadresse, selbst verantwortlich. Jegliche Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Bürger ist erfüllt, wenn die ordnungsgemäße Versendung der Benachrichtigung an die angegebene Kontaktadresse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgt ist."


Einverstanden. So hat es das Gericht damals herausgearbeitet.

Zitat

Article 3 - Changes in Section 5
Sect. 5 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird wie folgt verändert:

(1) In Art. 1 wird Ñvom Bundesinnenminister" durch Ñvon der Einwanderungsbehörde" ersetzt.
(2) Art. 2 wird wie folgt neu gefasst:
ÑEine bundesweite Volkszählung beginnt stets an den letzten Sonntagen der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Sie dauert sieben Tage."
(3) Art. 3 wird wie folgt neu gefasst:
ÑAm Tag des Beginns einer Volkszählung werden alle Staatsbürger auf dem Postwege von der Volkszählung benachrichtigt und aufgefordert, sich an der Volkszählung zu beteiligen. Außerdem sind die Staatsbürger im öffentlichen Forum auf die Volkszählung aufmerksam zu machen."


Was bitte soll das denn? Ich lehne diese Prozedur aufs schärfste ab. Eine Volkszählung ist zu einem einzigen Zweck da: Inaktive Bürger der VSA auszusortieren. Wenn wir jetzt beginnen jedem Flitzpiepe ne Mail zu schicken, der eigentlich seit Wochen inaktiv ist, können wir uns das gleich schenken und direkt eine Wahlmail an jeden angemeldeten User schicken.

Volkszählung = aussortieren von Inaktiven und Wahlvieh. Das geht nicht, wenn wir jedem noch einmal extra dazu auffordern zur Volkszählung zu erscheinen. Dieser Satz hat hier in diesem Gesetzestext und auch in zukünftigen nichts verloren.

Zitat

Article 4 - Changes in Section 6
Sect. 6 Art. 4 des Citizenship Act vom 10.06.2006 wird wie folgt neu gefasst:

ÑEin Entzug der Staatsbürgerschaft erlangt Wirksamkeit mit der Streichung aus dem Bürgerverzeichnis durch die Einwanderungsbehörde."


Auch hier kann ich mich nicht anschließen. Ich habe langsam den Eindruck, als woll der der Herr Innenminister sich die Arbeit erleichtern, in dem er sich seine Pflichten selbst beschneidet. Es gehört einfach zum guten Ton, öffentlich nach einer Volkszählung zu verkünden, wer daran teilgenommen hat und seinen Pass behält und wer nicht teilgenommen hat und seinen Pass verliert. Danach kann man immer noch diese Personen aus dem Verzeichnis streichen.

Zitat

Article 5 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


Unter diesen Umständen wird garantiert nicht in Kraft treten. Ich kann den Innenminister nur eindrücklich dazu auffordern diesen Text noch einmal gründlich zu überdenken. Ansonsten wird er scheitern.

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Andriz

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Freitag, 16. März 2007, 05:33

Ich bin grundsätzlich gegen Formulierungen wie "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit". Entweder formulieren wir diese Sicherheit in absoluten Zahlen oder ersetzen Sie durch eine andere Formel, die eine solche Wertigkeit ausschließt.
Ich komme aus dem Bereich der Informationstechnologie und diese Phrase würde in einem Projekt mit ebenso an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor dem Kadi enden, da sich alle Parteien darunter etwas anderes vorstellen.

Ich bin einverstanden, die 14 Tage Frist auf eine Woche zu verkürzen, um neuen Bürgern ein schnelleres Engagement zu ermöglichen, besonders was das passive Wahlrecht betrifft. Da hört meine Kühnheit aber auch schon auf.

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Freitag, 16. März 2007, 09:27

Zitat

Original von Andriz
Ich bin grundsätzlich gegen Formulierungen wie "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit". Entweder formulieren wir diese Sicherheit in absoluten Zahlen oder ersetzen Sie durch eine andere Formel, die eine solche Wertigkeit ausschließt.
Ich komme aus dem Bereich der Informationstechnologie und diese Phrase würde in einem Projekt mit ebenso an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor dem Kadi enden, da sich alle Parteien darunter etwas anderes vorstellen.


Na ja, im Informationsbereich mag das so sein, aber im juristischen Bereich können Sie so etwas kaum anders formulieren. Werfen Sie mal einen Blick in das, was Tag für Tag von den Gesetzgebungsorganen der Welt ausgespuckt wird - da finden sich zuhauf derartige Formeln. Es geht nicht ohne - niemand kann beim Verfassen eines Gesetzgebungswerkes alle möglichen zukünftigen Fehler vorhersehen und in klare Formeln gießen.

Da Mr Scriptatore sich in letzter Zeit sehr an Formalia zu verbeißen scheint, muss man ihm auch mit formalen Argumenten kontern. Die Bezeichnung "Citizenship Law Amendment" ist völlig korrekt. Es wird das bisherige Staatsbürgerschaftsrecht (citizenship law) geändert. Dass dieses citizenship law in einem Gesetz mit dem Titel "Citizenship Act" steht, ändert nichts daran, dass es in Astor ein "citizenship law" als Rechtsgebiet gibt, und genau das will Mr Buchanan ändern.
Das mit der Betitelung als Bill ist übrigens nur usus und keineswegs zwingend.

Ich bin übrigens ein großer Freund des Prozederes, dass die Anmeldung allein bereits für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ausreicht. Jedes Verfahren mit einer darüber hinaus erforderlichen konstitutiven "Verleihung" gibt nur ƒrger: Der zuständige Beamte ist gerade nicht da, und dann verzögert sich die Einbürgerung oder wird völlig vergessen, der Neubürger bringt sich aber schon ins gesellschaftliche Leben ein, und bei der nächsten Wahl gibt's dann Streit (der natürlich wieder vor Gericht landet), und das nur wegen einer Schlamperei der Behörden (was in Astor ja nicht selten ist). Da ist es klarer und einfacher, bereits die Anmeldung ausreichen zu lassen, denn die erfolgt ja tatsächlich. Was diese "Verleihung", die ja ohnehin erfolgen muss und daher keine zusätzliche Schutzfunktion erfüllt, dann noch soll, ist mir schleierhaft.

Was die anderen schon geäußerten Kritikpunkte angeht, so verweise ich auf Mr Buchanans zutreffende Ausfürhungen aus seiner Pressekonferenz. Es ist übrigens völlig unverständlich, warum Mr Waller anscheinend davon ausgeht, dass man den verfassungsrechtlich festgelegten Termin der Präsidentschaftswahl soll verschieben können, den durch ein schlichtes Gesetz festgelegten Termin des Zensus aber nicht. Der Kritikpunkt, es fehle dann an der zeitlichen Abstimmung zwischen Wahl und Zensus, ist mir daher völlig unbegreiflich.

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Sonntag, 18. März 2007, 16:04

Antrag wurde leicht verändert.
XV. President of the United States of Astor
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Freitag, 23. März 2007, 22:25

Zitat

United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 23th of March 2007


Aufgrund eines Formfehlers wird die Aussprache beendet und es findet keine Abstimmung statt!

Siehe hierzu folgender Auszug aus der Verfassung der United States.

Section 7 [Process of Legislation]
(1) Gesetzesvorlagen können nur durch die Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Senats oder aber durch Petitionen des astorischen Volkes in den Kongress eingebracht werden. Die Voraussetzungen für Volkspetitionen sind gesetzlich zu bestimmen.

XV. President of the United States of Astor
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