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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:09

Das Kompetenz-Amendment

Ich will inhaltlich gar nicht weiter darauf eingehen, sondern nur mal etwas Bemerkenswertes bemerken: Sen. Witfield stimmt ohne mit der Wimper zu zucken einem Amendment zu, dass er selbst für lückenhaft hält.

Überhaupt ist die ganze Debatte ein Paradebeispiel dafür, wie wenig aussagekräftig die zahlenmäßige Überlegenheit der Republikaner ist, auf die Sen. Witfield gerne so stolz bei praktisch jedem Vorstoß der Administration hinweist: Obwohl es klaren Änderungsbedarf gibt, weil das Amendment in sich nicht stimmig ist, scheitert die beantragende Fraktion daran, weil ein einelnes Mitglied nicht da ist. Die Republikaner kontrollieren beide Häuser des Kongresses und bekommen es nicht hin, ein Änderungsgesetz zum wichtigsten Dokument unserer Nation anzupassen.
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Luciano Marani

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2

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:50

Ich danke Ihnen, Senatorin, dass Sie mir die Arbeit abgenommen haben, die Öffentlichkeit einzuschalten.
    Amendment [Reallocation of the Union and State Competences]
    (1) Im Bereich des Straf- und des Strafvollzugsrechts sollen die zuständigen Organe des Bundes lediglich befugt sein, solche Straftaten und deren Ahndung zu regeln, die sich auf Amtsträger, Behörden, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des Bundes beziehen. Auch das Recht des Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Gewährung von Begnadigung und Amnestie soll dementsprechend beschränkt sein. Dem Bund soll es ferner obliegen, rechtliche Regeln aufzustellen für solche Fälle, in denen unterschiedliche Strafrechtsordnungen zur Anwendung kommen.
    (2) Fortan sollen einzig die zuständigen Organe des Bundes dazu ermächtigt sein, das bürgerliche Recht zu regeln, mit Ausnahme des Familien- und des Personenstandsrechts.
    (3) Dass die Organisation der Gerichtsbarkeit grundsätzlich Sache des Bundes ist, soll die Staaten nicht daran hindern, eigene Höchst- und Verfassungsgerichte zu unterhalten. Diese sollen, sofern errichtet, im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten der Staaten verbindlich Recht sprechen, ihre Entscheidungen jedoch sollen auf Antrag der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Fragen der Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung unterliegen.
    (4) Bezüglich der Förderung, Nutzung und Verwertung von Ressourcen im Gebiet und unter der Hoheit der Vereinigten Staaten sollen allein die zuständigen Organe des Bundes ermächtigt sein, Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen.

Dieses Amendment ist, gelinde gesagt, grober Unfug, wurzelnd in einem Augenblick der zeitlichen und mittlerweile gezeitigten republikanischen Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern.

Das Strafrecht vom Bund zu den Staaten zu verschieben, ist unnötig. Durch eine einfachgesetzliche Regelung wie derzeit in der USPC Revision gelangt das Gnadenrecht zu den Gouverneuren, sofern in ihrem Bundesstaat die Strafe ausgesprochen ist und keine Bundessache aus dem Verfahren geworden ist. Und wenn ein Staat wie z.B. Assentia im Naturschutz Sonderstrafvorschriften erhebt, dann können diese zwar nicht zu einer gerichtlichen Strafe, sondern nur zu einer Buße führen. Es steht aber den Vertretern Assentias in Kongress jederzeit frei, die Aufnahme der entsprechenden Strafbestimmungen in das Bundesstrafrecht zu initiieren, wenn sie der Meinung sind, dass dort Regelungsbedarf besteht.

Das nächste Gebiet ist das Zivilrecht. Die Staaten wollen es loswerden, weil es so umfangreich ist. Da Mittwoch ist, bleibt das nur folgend zu beurteilen: "Soll sich doch der Bund mit den Details befassen. Bitte lasst uns nur das Einfache, wo auch wir Republikanischen Gouverneure im Groben nicht die Übersicht verlieren ..." Aber vor allem nur die Gebiete, wo man von Bundesregelungen ganz einfach Kopien machen und hier und da ein paar Wörter austauschen, aber mit einem schönen Briefkopf und der fetten Unterschrift eines begüterten Gouverneurs versehen kann.
Im Zuge der Vertretungsgesetzgebung und auch im Zuge der Ordnung des Gerichtswesens durch Bundesgesetz kam es zu von Aspekten der Besitzstandswahrung getragener Empörung - vor allem aus den Reihen derjenigen Republikanern, die nun dieses Amendment initiiert haben.

Weiter geht es mit dem Klärungsgehalt der Ssec. 3. Es gab einst Delegierte, die gegen einen Grundrechtskatalog in der Verfassung waren. Sie nannten als Grund: Wenn wir einige Recht auflisten, werden in Zukunft ein paar Narren behaupten, dass die Bürger nur auf diese aufgezählten Rechte Anspruch hätten und auf keine anderen.

Einzig und allein brauchbar ist Ssec. 4. Jedoch sei auch hier angemerkt, dass diese Dinge sehrwohl auch durch die Behörden der Bundesstaaten selbst und sogar auch noch ganz gut erledigt werden können, wie z.B. in Assentia, welches seine Wirtschaft aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln fördern und voranbringen konnte.
Allein man braucht dazu einen gewillten Gouverneur, der eben auch mal Arbeit leisten will und nicht nur Unterschriften unter einfache Gesetze mit schönem Briefkopf.
Luciano Marani
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Frankie Carbone

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3

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 09:52

Vor allem wegen dem Horror-Szenario eines fehlenden Strafrechtes in den einzelnen Bundesstaaten – diese Problematik wollte Senator Witfield richtigerweise ausdrücklich nicht abstreiten – kann ich diesem Amendment nicht zustimmen. Ich lade die ehrenwerten Kongressmitglieder ein es mir gleich zu tun, um in einem erneuten Anlauf die offensichtlichen Lücken dieses nötigen Verfassungszusatzes schliessen zu können.
Frankie Carbone
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Charlotte McGarry

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4

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 11:04

Ich habe konkrete Vorschläge auf den Tisch gepackt, um einen entsprechenden Transfer nicht Hals über Kopf zu vollziehen, sondern in eine Umverteilung dieser Aufgaben behutsam einzusteigen und vor allem auch sicherzustellen, dass die Strafverfolgung landesweit gewahrt ist. Sofern Senator Carbone dazu bereit ist, arbeite ich gerne gemeinsam mit ihm an einem konkreten Entwurf.
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Luciano Marani

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5

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 13:49

Ich hätte eine konkrete Frage an die Reformer:

Wer soll denn das Personal stellen, um die Strafprozesse durchzuführen, also die Richter und vor allem die Staatsanwälte? Soweit mir bekannt ist, hat kein enziger Bundesstaat einen eigenen Staatsanwalt beschäftigt. Und auf die Stellenausschreibung hin hat sich auch noch niemand beworben. Dabei könnte man so einfach prestigeträchtiger Staatsanwalt werden. Ich würde dabei sogar jedem Staatsanwalt einen bestimmten Bundesstaat zuweisen, sofern er dies wünscht. Soll da dann auch greifen: "Lass das mal den Bund machen"?
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Charlotte McGarry

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6

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 13:59

Die Frage hatte ich schon im Kongress vorgebracht, aber Sen. Witfield hatte genau diese Verlagerung als eine Stärke des Entwurfes bezeichnet. Ich frage mich, wie man so eine sensible Aufgabe in die Hand der Bundesstaaten geben kann, während man ihnen gleichzeitig die Ressourcenförderung entziehen will, weil sie überfordert waren.
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Luciano Marani

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7

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 15:23

Könnten sich dich Bundesstaaten nicht auch für die Kompetenz der Außenpolitik interessieren?
Oder für die Verteidigungspolitik? Ein Bundesheer aus Staatskontingenten wäre da gut möglich.
Luciano Marani
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Chester J. Witfield

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8

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 18:54

Ich sehe es wie Senator Roberts: Im Großen und Ganzen ist das Amendment zustimmungswürdig, deswegen habe ich ihm auch zugestimmt. Aber wichtig ist für mich, dass es Diskussionen in den Bundesstaaten gibt. Der Kongress mag beschließen, was er will; entscheidend ist, was in den Bundesstaaten auf Zustimmung trifft. Und wenn die weitgehende Verlagerung des Strafrechtes auf die Bundesstaaten - auch in der gegenwärtigen Formulierung - dort nicht auf Zustimmung trifft, dann ist das in Ordnung. Das Gegenteil ist aber auch möglich.

Ich hätte auch einem Amendment, dass auf diese Regelung verzichtet, meine Zustimmung erteilt. Allerdings stand solch ein Amendment nicht zur Abstimmung.
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9

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 18:56

Eine interessante Frage ist ja: Wie sieht die Unterstützung für dieses Amendment in den Staaten aus? Seit der letzten Fusion reichen ja, wenn ich nicht falsch rechne, zwei Staaten aus, die sich gegen ein Amenendment aussprechen, und die Sache ist vom Tisch…
William J. Langley
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Chester J. Witfield

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10

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:10

Wenn das Amendment in den Bundesstaaten einfach durchgereicht und abgelehnt wird, wäre das eventuell erbärmlich, mindestens aber bedauerlich. Wenn sich am Ende allerdings sinnvolle Verbesserungsvorschläge einstellen - die, mit Verlaub, über eine generelle Ablehnung von mehr Kompetenzen für "ohnehin unfähige" Bundesstaaten hinausgehen sollten -, dann hat das ganze Prozedere sein Gutes.
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Doug Hayward

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11

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:13

Für wen wäre es erbärmlich, Senator?
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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12

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:23

Da keine Anstrengung unternommen worden, die Meinung der Staaten einzuholen, ist es nicht verwunderlich, dass Ihnen kein sinnvoller Grund einfällt, weshalb sie widersprechen sollten. Ihnen ist daher auch nicht klar, dass beispielsweise Sec. 4 geltendes Recht von Astoria State in Frage stellt. Dieser Abschnitt bedeutet so oder so nicht "mehr Kompetenzen", sondern eine völliges Abtreten weitreichender Rechte nicht nur im Bereich der Wirtschaft, sondern auch der Stadtplanung, des Umweltschutzes und anderen Themengebiete.

Um ein konkretes Beispiel zu nennen: der Astoria State Nuclear Phaseout Act wäre nach diesem Amendment unwirksam, da er die Verwertung des Bodenschatzes Uranerz einschränkt.
William J. Langley
Governor of Astoria State
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Chester J. Witfield

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13

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:36

Mr. Vice President, für diejenigen, die sich hier darüber echauffieren, dass der Antrag nach Debatte im Kongress zur Abstimmung kam und anscheinend eine Mehrheit erhalten wird.

Mr. Langley, mir ist durchaus klar, dass Section 4 des Amendments geltendes Recht Ihres Bundesstaates infrage stellt. Denn wie bereits zahlreich bemerkt wurde, kommt kein Bundesstaat seinen entsprechenden Kompetenzen überhaupt nach. Es gab jetzt schon mehrere Jahre, in denen die Bundesstaaten "es" versucht haben - und allesamt leider gescheitert sind.

Ich habe mich mit meinen vorherigen Worten ausschließlich auf Section 1 des Amendments bezogen, denn nur dieses sehe ich als generell streitig an. Aber ich diskutiere mit Ihnen gerne auch über die anderen Sections des Amendments, keine Frage. Nur in Bezug auf Section 4 finde ich, dass die Praxis jede Theorie bereits eingeholt hat und eine Zentralisierung hier notwendig ist, damit überhaupt noch etwas in Sachen Ressourcenverwertung und damit Wirtschaftsleben geschieht.
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Doug Hayward

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14

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:45

Mr. Vice President, für diejenigen, die sich hier darüber echauffieren, dass der Antrag nach Debatte im Kongress zur Abstimmung kam und anscheinend eine Mehrheit erhalten wird.


Natürlich, für wen sollte es auch sonst erbärmlich sein, wenn im Kongress ein Amendment angenommen wird, es dann aber in den Bundesstaaten scheitert...
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Serena Democrat

Chester J. Witfield

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15

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:55

Lassen Sie uns nicht davon anfangen, wer sich überhaupt dazu durchgerungen hat, dieses Amendment einzubringen. Davon abgesehen, Mr. Vice President, habe ich klar gesagt, wann ich das Prädikat "erbärmlich" benutzen würde, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie bei der anstehenden Debatte über das Amendment in unserem Bundesstaat dazu Anlass geben würden.
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Liam Aspertine

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16

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 21:16

Ladies and Gentlemen,

ich habe lange mit meinem Gewissen gerungen und dann meine Stimmabgabe geändert. Dies geschah nicht, weil ich das Amendment für falsch hielt, sondern weil ich den Vereinigten Staaten einen juristischen Streit ersparen wollte, der vermeidbar ist. In einer Zeit der Verfassungsänderungen wollen wir von der Grand Old Party nicht den Eindruck erwecken, diesen Umstand ausnutzen zu wollen. Daher werde ich, sobald dies möglich wird, den Antrag in der gleichen Form erneut einbringen, damit er dann hoffentlich seine Zustimmung ohne rechtliche Bedenken findet. Ich bin sicher, dass diese Bedenkzeit genutzt werden kann, um die Kritiker zu überzeugen.

17

Freitag, 21. Oktober 2011, 00:34


Mr. Langley, mir ist durchaus klar, dass Section 4 des Amendments geltendes Recht Ihres Bundesstaates infrage stellt. Denn wie bereits zahlreich bemerkt wurde, kommt kein Bundesstaat seinen entsprechenden Kompetenzen überhaupt nach. Es gab jetzt schon mehrere Jahre, in denen die Bundesstaaten "es" versucht haben - und allesamt leider gescheitert sind.


Sie unterschätzen das Ausmaß dieser Section. Sie beziehen sich ja wieder ausschließlich auf die Wirtschaftspolitik.
Nach den Bestimmungen von Sec. 4 ist es zukünftig nicht mehr Sache einer Gemeinde oder eines Bundesstaats, zu entscheiden, ob ein Hügel, unter dem Kohleflöze liegen, besiedelt wird oder für eine mögliche Ausbeutung freigehalten wird. Die Bewohner solcher Gebiete wären stets Spielball der Bundesverwaltung in einer Art und Weise, die dem Geist der Verfassung meiner Meinung nach widerspricht.

Und überhaupt: Glauben Sie wirklich, dass das tote Pferd bsEcosim ausgerechnet durch die Bundesadministration erfolgreicher geritten werden kann?

Zudem: Wieso wollen Sie die Staaten, die besondere Regelungen getroffen haben, bestrafen, weil so wenige besondere Regelungen getroffen werden? Das halte ich für absurd.

Letzlich: Ich bin immer noch etwas erstaunt, dass sie die Staaten für verpflichtet halten, alle Amendments des Kongresses zu ratifizieren. Die Ratifizierung durch die Bundesstaaten dient ja gerade dazu, zu verhindern, dass unserer Bundesstaat in eine zentralistische Republik verwandelt wird. Eine Diskussion in den Bundesstaaten wurde aber erst gar nicht gesucht.
William J. Langley
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Taylor Kay Roberts

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18

Freitag, 21. Oktober 2011, 00:42

Mr. Langley, niemand hält es für verpflichtend, dass die Staaten die Amendments ratifizieren - das ist ja nun deren Entscheidung. Aber ich verstehe nicht, warum der Kongress vorher eine Diskussion mit den Staaten hätte suchen sollen? Die Diskussion mit - oder viel eher: in - den Bundesstaaten sieht unser System ja erst nach einem Kongressbeschluss vor. Deswegen gibt es ja das Ratifizierungsverfahren. Nachdem der Kongress sich zu der Überzeugung durchgerungen hat, dass ein solches Amendment von Vorteil wäre, legt er dieses den Staaten vor. Und dann sind die am Zug, zu entscheiden ob sie es ratifizieren wollen oder nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Kongresses, vorher bei den Staaten nachzufragen, ob ihnen dieses Amendment genehm kommt oer nicht, denn das ist nicht nur unpraktisch, sondern für den Kongress auch faktisch unmöglich. Denn mit wem sollte er auch reden? Mit einem Governor, der nicht mehr Mitsprache hat als jeder andere Bürger eines Staates? Das wäre wenig zielführend. Und in meinen Augen ist eine solche informelle Überschreitung der Gewaltenteilung weder notwendig noch wünschenswert.
Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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19

Freitag, 21. Oktober 2011, 00:46

Senatorin ... Sie sollten sich einen Kurzurlaub gönnen. Und das sage ich in absoluter Sorge um Ihre Entscheidungsfreiheit. Gönnen Sie sich ein paar Tage Ruhe, wenigstens bis Sonntag. Atmen Sie durch und regenieren Sie neue Kraft. Ich bin sicher, Sie werden Sie benötigen. :(
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Taylor Kay Roberts

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20

Freitag, 21. Oktober 2011, 00:57

Um meine Entscheidungsfreiheit steht es bestens, Mr. Attorney General. Aber es ehrt Sie, dass Sie sich Sorgen um mich machen.
Taylor Kay Roberts
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