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US Supreme Court

Oberster Gerichtshof Astors

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1

Dienstag, 3. März 2009, 22:51

[Constitutional Procedure AS] Hullander ./. Lanter-Davis, President of the Assembly

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Beginn: 04.03.2009

Verfahren:

Humphrey Polycarp Hullander
-vertreten durch Chester Jacob Witfield, Attorney at law-

versus

The Assembly of Astoria State
-vertreten durch Romy Christina Lanter-Davis, President of the Assembly-


Vorsitz:
Chief Justice Armin Schwertfeger
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Chester J. Witfield

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2

Mittwoch, 4. März 2009, 17:16

Chester betritt den Gerichtssaal und setzt sich auf seinen Platz.
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Armin Schwertfeger

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3

Donnerstag, 5. März 2009, 18:09

Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:

Der Ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.

Chief Justice Schwertfeger betritt in der Robe mit leicht geröteter Nase den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz, setzt sich hin und wendet sich mit verschnupfter Stimme an die Anwesenden

Bitte setzen Sie sich. Verzeihen Sie bitte die Verzögerung, aber wie Sie mir vielleicht ansehen, hatte ich die letzten Tage mit einer Erkältung zu kämpfen. Doch nun kann es los gehen.

Die Sitzung des Supreme Court ist eröffnet.

Ich rufe auf den Fall Humphrey Polycarp Hullander versus The Assembly of Astoria State.

Dem Gericht sind als Prozessbevollmächtigte auf Klägerseite Mr. Witfield und auf Beklagtenseite Ms. Lanter-Davis benannt.

Mr. Witfield ist bereits anwesend. Ich möchte daher die Beklagtenvertreterin bitten, sich hier anwesend zu melden.

Sobald die Beklagte hier vertreten ist, erteile ich ohne weitere ausdrückliche Aufforderung dem Klägervertreter das Wort zu weitergehenden Ausführungen zum Klagegegenstand. Mr. Witfield, um Wiederholungen zu vermeiden können Sie sich jederzeit in Ihren Ausführungen auf die eingereichten und allen Parteien vorliegenden Schriftsätze beziehen.
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
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Ashley West

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4

Freitag, 6. März 2009, 13:42

Your Honor,

ich zeige an, dass mich die Chairperson of the Assembly of Astoria Ms. Romy C. Lanter-Davis mit ihrer prozessualen Vertretung beauftragt hat und melde mich zugleich für die beklagte Partei anwesend.

Chester J. Witfield

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5

Sonntag, 8. März 2009, 13:05

Your honor,

zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe ich der Klageschrift nicht hinzuzufügen, da ich in dieser Klageschrift bereits unzweideutig dargelegt habe, dass an der Ungültigkeit der angegriffenen Abstimmung in der Assembly of Astoria State keinerlei verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Zweifel bestehen, da keinerlei tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt waren und die Abstimmung daher nicht hätte eingeleitet und durchgeführt werden dürfen.
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Armin Schwertfeger

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6

Sonntag, 8. März 2009, 19:49

Ich danke Ihnen Mr. Witfield.

Nun erteile ich der Beklagtenvertreterin das Wort um auf die Klage zu erwidern. Ich setze dazu eine Frist bis zum 11.03.2009 20:00Uhr.

Ms. West, Sie haben das Wort.
Armin Schwertfeger
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Ashley West

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7

Dienstag, 10. März 2009, 20:02

Your Honor,

ich beantrage, die Klage abzuweisen. Sie ist unbegründet. Der Kläger stützt seine Argumentation auf eine nicht ausreichend sorgfältige Auseinandersetzung mit Recht des Staates Astroria State sowie auf bislang völlig unbelegte Behauptungen.

So verkennt der Antragsteller, dass Sec. IV Art. 5 § 2 der Standing Orders of The Assembly sich ausschließlich auf solche auf Parlamentsbeschlüsse gerichtete Anträge bezieht, welche aus der Mitte des Staatsparlamentes eingebracht werden. The Assembly kann in ihren Standing Orders keine Verfahrensweisen regeln, die den Governor in seinen ihm ex officio zustehenden Kompetenzen berühren. Natürlich ist der Governor nach Art. 2 Sec. 2 of the Constitution of Astoria State auch Mitglied von The Assembly und als solches deren Standing Orders unterworfen. Die Nominierung des Nachfolgers eines aus dem Amt ausgeschiedenen Senators erfolgt jedoch nicht in dieser Eigenschaft, sondern in seiner Eigenschaft als Governor nach Art. VI Sec. 4 of the Constitution of Astoria State.

Dieses Verfahren steht mit der Einbringung von auf Parlamentsbeschlüsse gerichteten Anträgen der Mitglieder von The Assembly in keinem formellen oder materiellen Zusammenhang. Die Einbringung eines Beschlussantrages in das Staatsparlament ist ein vollen Umfanges den Hoheitsrechten der Legislative zuzuordnender Akt. Die Nominierung eines Nachrückers im Amt des Senatoren ist jedoch eine qua Verfassung dem Kompetenzbereich der Exekutive zugeschlagene Kompetenz, deren Verfahren das Staatsparlament nicht in seiner Geschäftsordnung regeln kann, da dieses Verfahren nicht in seiner Mitte seinen Ausgang nimmt. Der Governor benennt eben nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied von The Assembly einen Nachrücker im Amt des Senators, sondern kraft seines Amtes als Haupt der Exekutive des Staates. The Assembly handelt bei der Bestätigung des vorgeschlagenen Nachrückers eines aus dem Amt geschiedenen Senators nicht aus eigenem Recht als legislatives Organ des State of Astoria State, sondern wirkt lediglich an einer prinzipiell exekutiven Handlung mit.

Dieses Verfahren kann jedoch nicht durch die Standing Orders of The Assembly, die technisch gesehen allein eine Satzung, eine Selbstverwaltungsvorschrift von The Assembly ist, geregelt werden. Sofern Bedarf nach einer näheren Regelung der von der Constitution of Astoria State getroffenen Bestimmungen betreffend die Ersetzung eines vorzeitig aus dem Amt geschiedenen Senators besteht, kann diese allein durch ein förmliches Gesetz erfolgen, und nicht allein durch eine Selbstverwaltungsvorschrift des ohnehin nur nachrangig zur Mitwirkung berufenen Staatsparlamentes.

Solange keine derartige gesetzliche Regelung besteht, ist der Governor in seinem Verfahren zur Nominierung eines Nachfolgers eines vorzeitig aus dem Amt geschiedenen Senators frei, solange sein Willen, die Bestätigung eines bestimmten Kandidaten durch The Assembly zu erlangen, zweifelsfrei feststellbar ist.

Insoweit wird sämtliches tatsächliches Vorbringen des Klägers, demzufolge eine nach diesseitiger Auffassung zulässige formlose Nominierung des Mr. Roger McGuiness aus in dem Zustand des Governros zum Zeitpunkt der Nominierung liegenden Gründen unwirksam gewesen sei, bestritten.

Der Kläger mag Beweis dafür antreten, dass der verstorbene Governor Sheppard zu seinen Leb- und Amtszeiten in keiner Form den Willen geäußert hat, Mr. McGuiness als Nachrücker für den US Senat zu nominieren und/oder dazu auf Grund seiner geistiigen Verfassung zum Verfügungszeitpunkt aus medizinischer Sicht nicht mehr in der Lage gewesen ist.

Solange ihm das nicht gelingt, ist die Klage abzuweisen.

Armin Schwertfeger

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8

Dienstag, 10. März 2009, 20:53

Danke Ms. West.

Ob und in welcher Form in diesem Verfahren für eine behauptete Tatsache, welcher widersprochen wurde Beweis erhoben wird, entscheidet das Gericht gegebenenfalls durch einen gesonderten Beweiserhebungsbeschluss.

Vorerst habe ich einige Fragen an den Klägervertreter.

Mr. Witfield, Ihr Mandant hat an der im Streit stehenden Abstimmung in der Assembly unmittelbar, und zwar bereits rund 2 Stunden nach Eröffnung, teilgenommen und seine Stimme wirksam abgegeben. 5 Tage nach Eröffnung der Abstimmung und 1 Tag nach Ende des Abstimmzeitraums erhob er Klage auf Feststellung der Ungültigkeit der Abstimmung.

Können Sie dem Gericht erläutern, warum Ihr Mandant ohne weiteren Kommentar an der Abstimmung teilgenommen hat? Welche konkreten Schritte hat er als Mitglied der Assembly gegenüber deren Präsidentin unternommen, um die nach seiner Ansicht ungültige Wahl zu verhindern bzw. zu stoppen? Wann hat Ihr Mandant von jenen Tatsachen Kenntnis erlangt, welche die Ungültigkeit der Abstimmung seiner Ansicht nach bedingen?

Für die Beantwortung der Frage setze ich eine Frist bis zum 13.03.2009 20:00 Uhr.
Armin Schwertfeger
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9

Dienstag, 10. März 2009, 21:18

Your honor,

mein Mandat hat mich bereits am 17.02.2009 mit dieser Angelegenheit beauftragt. Bezüglich Ihrer Frage der Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit kann ich daher aussagen, dass mein Mandant am genannten 17.02. telefonische Rechtsberatung meiner Kanzlei in Anspruch genommen hat, da er von der Richtigkeit der Abstimmung nicht überzeugt war.

Am 17.02.2009 um 18:37 - etwas mehr als zwei Stunden nach der Stimmabgabe meines Mandanten - habe ich der Beklagten schriftlich mitgeteilt, dass und auf welcher sachlichen Grundlage die Abstimmung in der Assembly rechtswidrig ist und sie gleichzeitig darauf hingewiesen, dass zeitnah Klage erhoben werden würde, sollte die Beklagte die Abstimmung nicht unterbrechen.

Gemäß Eingangsstempel hat die Beklage meine Mitteilung bereits am 17.02.2009 um 18:41 gelesen. Da seitens der Beklagten jedoch keinerlei Reaktion erfolgte, bliebt allein der Weg der Klage, der am 22.02.2009 um 17:21 beschritten wurde.

Your honor,

der Darstellung der Beklagtenvertreterin möchte ich an dieser Stelle in Kürze erwidern, dass in der Klageschrift bereits unzweideutig dargelegt worden ist, dass eben keinerlei Dokumentation einer Nominierung von Mr. McGuinnes zum Senator durch den verstorbenen Governor Sheppard existent ist, eine solche jedenfalls nicht durch die Assembly of Astoria State, die Öffentlichkeit oder im Speziellen meinen Mandanten in Augenschein genommen wurde. Insoweit bekräfte ich nochmals, dass für die beklagte Abstimmung keinerlei rechtliche Grundlage in Form einer verfassungsgemäßen Nominierung besteht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chester J. Witfield« (10. März 2009, 21:22)


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Mittwoch, 11. März 2009, 22:55

Mr. Witfield, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.

Das Gericht hat keine weiteren Frage an die Parteien.

Die mündliche Verhandlung wird hiermit geschlossen. Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Das Urteil wird an dieser Stelle verkündet. Der Verkündungstermin wird öffentlich bekannt gegeben.


Der Fall wird zur Entscheidung angenommen.



Mit diesen Worten wird die Sitzung beendet. Nach drei Hammerschlägen erheben sich die Anwesenden, während Chief Justice Schwertfeger den Verhandlungssaal verlässt.
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Donnerstag, 26. März 2009, 18:38



Im Verfahren

Hullander vs. The Assembly of Astoria State

wurde vom Gericht der Termin für die Urteilsverkündung bestimmt auf

Donnerstag, 26.03.2009 ab 21:00 Uhr


Armin Schwertfeger
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Donnerstag, 26. März 2009, 21:37

Chief Justice Schwertfeger kommt aus dem Richterzimmer zurück, setzt sich auf seinen Platz und schlägt einmal mit dem Hammer

Die Sitzung wird fortgesetzt.

Ich komme nun zur Urteilsverkündung. Bitte erheben Sie sich.

Der Richter steht auf um die Urteilsformel zu verkünden

In dem Verfahren Humphrey Polycarp Hullander versus The Assembly of Astoria State

über den Antrag festzustellen, dass die Abstimmung in der Assembly of Astoria State vom 17.02.-21.02.2009 über die Wahl von Mr. Roger McGuiness zum Senator of Astoria State rechtswidrig war und damit ungültig ist,

hat der Supreme Court unter Vorsitz von Chief Justice Schwertfeger

auf der Grundlage der Klage vom 22.02.2009 sowie der mündlichen Verhandlung vom 04.03.-11.03.2009 entschieden:

Die Klage wird abgewiesen.

Bitte setzen Sie sich.

Chief Justice Schwertfeger setzt sich. Ein Gerichtssekretär gibt dem Kläger eine Ausfertigung des Urteils und verteilt weitere Kopien an die Anwesenden. Sodann liest Schwertfeger die Urteilsbegründung vor:
Armin Schwertfeger
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13

Donnerstag, 26. März 2009, 21:45



Im Verfahren

Humphrey Polycarp Hullander

versus

The Assembly of Astoria State

über den

Antrag festzustellen, dass die Abstimmung in der Assembly of Astoria State vom 17.02.-21.02.2009 über die Wahl von Mr. Roger McGuinness zum Senator of Astoria State rechtswidrig war und damit ungültig ist,

hat der Supreme Court unter Vorsitz von Chief Justice Schwertfeger

auf der Grundlage der Klage vom 22.02.2009 sowie der mündlichen Verhandlung vom 04.03.-11.03.2009 entschieden:

Die Klage wird abgewiesen.

Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil ist nicht gegeben. Es ist unmittelbar rechtskräftig.

So wurde es angeordnet

Begründung:

I.
1. Am 17.02.2009 14:10 leitete die Präsidentin der Assembly of Astoria State eine Abstimmung in der Assembly ein, in welcher die Mitglieder der Assembly Mr. Roger McGuinness als Senator of Astoria State bestätigen sollten. Die Bestätigung war nach Article VI Section 4 der Verfassung von Astoia State notwendig, da Mr. McGuinness als Ersatz für das vor Ablauf der regulären Amtszeit vakant gewordenen Amt des Senators nominiert worden war. Die Dauer der Abstimmung wurde festgelegt bis zum 21.02.2009 14:00 Uhr.
2. Die Präsidentin der Assembly, Ms. Romy C. Lanter-Davis begründete die Abstimmung mit einem Vorschlag von Governor Sheppard. Zum Zeitpunkt des Beginns der Abstimmung lebte Governor Sheppard nicht mehr. Er war am 11.02.2009 verstorben.
3. Der Kläger gab am 17.02.2009 16:13 Uhr seine Stimme in der Assembly zu der Abstimmung öffentlich ab.
4. Am 22.02.2009 17:21 Uhr reichte der Kläger beim Supreme Court Klage ein und begehrt die Festellung, dass die Abstimmung ungültig sei.
5. Ein Antrag auf unverzüglich Unterbrechung der Abstimmung und der Ernennung Mr. McGuiness zum Senator im Wege einer Preliminary Injunction lehnte das Gericht mit Beschluss vom 22.02.2009 ab.

II.
1. Der Kläger begründet seinen Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Abstimmung mit der Rechtswidrigkeit des Antrags auf die Abstimmung durch die Präsidentin der Assembly.
2. Vom Kläger wurde die Nominierung von Mr. McGuniess durch den verstorbenen Governor dem Grunde nach bezweifelt. Des Weiteren wurde vom Kläger angezweifelt, dass Governor Sheppard zum Zeitpunkt einer Nominierung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sei.
3. Vom Kläger wird bestritten, dass der Antrag auf die Abstimmung gemäß der Verfassung von Astoria State in Verbindung mit den Standing Orders der Assembly gestellt worden sei. Dazu verweist er auf die Vorschriften in Sec. IV, Art. 5, Sec. 2 der Standing Orders.

III.
1. Die Beklagte widerspricht den Zweifeln des Klägers hinsichtlich einer tatsächlichen Willenserklärung des Verstorbenen Governors zur Nominierung von Mr. McGuinness sowie hinsichtlich des geistigen Zustandes des Governors zum Zeitpunkt der Nominierung.
2. Die vom Kläger vom Kläger behauptete Rechtswidrigkeit der Verfahrensweise bei der Antragstellung und der Einleitung der Abstimmung wird von der Beklagten bestritten. Nach Ansicht der Beklagten sind die Standing Orders der Assembly eine Selbstverwaltungsvorschrift, welche sich inhaltlich weder in der Verfassung noch in anderen Gesetzen wiederfinden.
3. Die Beklagte bestreitet, dass die Standing Orders im konkreten Fall überhaupt maßgeblich sein können. Dazu verweist sie darauf, dass es sich bei der Bestätigung einer Nominierung des Senators of Astoria States durch den Governor gemäß Article VI Section 4 der Verfassung von Astoria State nicht um einen durch die Legislative initiierten Akt handelt, sondern um einen Rechtsakt, welcher von der Exekutive an die Assembly herangetragen wird.

IV.
1. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war die Tatsache, dass der Kläger ohne weiteren Kommentar an einer Abstimmung in der Assembly of Astoria State teilgenommen und seine Stimme öffentlich abgegeben hat. Damit hat er ein ihm zustehendes Recht, welches ihm von der Präsidentin der Assembly durch Einleitung der Abstimmung eingeräumt wurde auch wahrgenommen.
2. Der Kläger hat unmittelbar, und zwar 2 Stunden nach Eröffnung der Abstimmung seine Stimme abgegeben, ohne Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abstimmung zu äußern.
3. Nach Angaben des Rechtsvertreters des Klägers hatte dieser zwar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abstimmung, hat diese jedoch nicht in der Assembly geäußert, sondern widerspruchslos von seinem Stimmrecht Gebrauch gemacht, obwohl ihm genügend Zeit für weitere Ermittlungen und einen Widerspruch gegen die Abstimmung in der Assembly zur Verfügung stand. Die Abstimmung lief noch bis zum 21.02.2009.
4. Das Gericht hat nicht darüber befunden, ob und in welcher Form Governor Sheppard Mr. McGuinness zum Senator of Astoria State nominiert hat und in welcher Form die Präsidentin der Assembly davon Kenntnis erlangte. Mit der Einleitung der Abstimmung konnten die Mitglieder der Assembly davon ausgehen, dass die Nominierung tatsächlich so vorlag. Zweifel an der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Nominierung hätten von Mitgliedern der Assembly im Plenum vorgebracht werden müssen.
5. Betreffend die Bedeutung der Standing Orders der Assembly schließt sich das Gericht der Auffassung der Beklagten an, dass es sich dabei nicht um Verfassungs- oder Gesetzesregelung handelt. Probleme mit einzelnen Bestimmungen der Standing Orders und deren Auslegung und Handhabung sind nach Ansicht des Gerichts nicht justitiabel.

Astoria City, 26.03.2009

Armin Schwertfeger
Chief Justice
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14

Donnerstag, 26. März 2009, 21:46

Die Sitzung ist geschlossen.

Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
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