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Natalie Holland

U.S. Senator

Beiträge: 1 379

Wohnort: Caliente

Bundesstaat: Serena

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1

Dienstag, 6. Januar 2015, 20:21

Articles of Impeachment against the President of the United States

Mr. Speaker,
Mr. President of Senate,

namens der unterzeichnenden Abgeordneten zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten und Mitglieder des Senats der Vereinigten Staaten reiche ich folgende Anklageschrift und Antrag auf Entfernung aus dem Amt gemäß Article IV Section 6 Subsection 1 U.S. Constitution gegen die Präsidentin der Vereinigten Staaten ein:

Articles of Impeachment against the President of the United States


Die Unterzeichner,
    Abgeordnete zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten und Mitglieder des Senats der Vereinigten Staaten,
klagen
    die Präsidentin der Vereingten Staaten, Mrs. Tünde Mária Varga,
an, ihre Amtspflichten grob vernachlässigt zu haben, indem sie:
    - wiederholt Verstöße gegen den Federal Election Act absichtlich begangen, angeordnet oder gebilligt und zu verdecken versucht hat;
    - wiederholt öffentlich über die Verantwortlichkeit für von ihr begangene, angeordnete oder gebilligte Verstöße gegen den Federal Election Act gelogen hat;
    - wiederholt Informationen, die ihr in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Vereinigten Staaten zugänglich waren, exklusiv an einen im Eigentum ihres Ehemannes stehenden Fernsehsender weitergegeben hat,
und beantragen entsprechend ihre Entfernung aus dem Amt der Präsidentin der Vereinigten Staaten gemäß Article IV Section 6 Subsection 1 U.S. Constitution.

I.

1.


Die Präsidentin der Vereinigten Staaten strebt eine Abschaffung des gemäß dem Gesetz vor bundesweiten Wahlen auszulegenden Wählerverzeichnisses an.

Um dem Kongress der Vereinigten Staaten und der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass dieses unzweckmäßig sei und vermeidbare Probleme bei der korrekten Durchführung von Wahlen verursache, ordnete sie an oder billigte sie es, dass im Vorfeld der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten eine wahlberechtigte Bürgerin aus diesem gestrichen und eine nicht mehr wahlberechtigte Person stattdessen hinzugefügt wurde.

Als Inhaberin der obersten Exekutivgewalt wäre es Aufgabe und Verpflichtung der Präsidentin gewesen, für eine korrekte Umsetzung des Wahlgesetzes zu sorgen. Stattdessen hat sie einen offensichtlichen Verstoß gegen das Wahlgesetz angeordnet oder gebilligt, um auf diese Weise ihre gesetzgeberischen Ziele zu fördern.

Beweismittel:
2.


Aus gleicher Motivation und mit gleicher Zielsetzung strich die Präsidentin der Vereinigten Staaten bei der gleichen Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten einen als Anhänger der Demokratischen Partei registrierten Wähler aus der Liste der Wahlberechtigten und begründete dies mit einer formal unzureichenden Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß dem Gesetz, obwohl die Eintragung gemäß der Administrative Instruction 2013/02 des Department of Justice, welche das Gesetz in diesem Punkt konkretisiert, vollständig und korrekt war.

Auch als Vorgesetzte derjenigen Behörde, die diese Administrative Instruction erlassen hat, war die Präsidentin an diesen Erlass gebunden, so lange er nicht förmlich außer Kraft gesetzt wurde. Die Präsidentin hat hier nicht etwa nur eine Regelungslücke treuwidrig ausgenützt um ihren politischen Gegnern zu schaden, sondern dazu gegen geltendes Recht verstoßen.

Beweismittel:
3.


Die Präsidentin der Vereinigten Staaten lehnt die jüngst vorgenommene Änderung des Federal Election Act zur Schaffung einer von Exekutive und Legislative unabhängigen Wahlbehörde, deren Leiter von beiden Kammern des Kongresses gewählt wird, ab.

Um dem Kongress der Vereinigten Staaten sowie der Öffentlichkeit die angebliche Dysfunktionalität dieses Systems zu demonstrieren, unterließ sie es ab dem 25. Dezember 2014 für über sechseinhalb Tage, ihrer Pflicht gemäß Article I Section 3 Subsection 6 nachzukommen und beim Kongresspräsidium um die Zustimmung zur Ernennung eines von ihr ausgewählten Kommissarischen Direktors des Bundeswahlamtes nachzusuchen. Stattdessen ernannte sie am späten Nachmittag des 31. Dezember 2014 ohne Zustimmung des Kongresspräsidiums einen Kommissarischen Direktor des Bundeswahlamtes und setzte das Kongresspräsidium lediglich von diesem Schritt in Kenntnis.

Als Inhaberin der obersten Exekutivgewalt sowie gemäß dem Federal Election Act wäre es Audgabe und Verpflichtung der Präsidentin gewesen, unverzüglich nach Eintreten der gesetzlichen Voraussetzungen um die Zustimmung des Kongresspräsidiums zur Ernennung eines Kommissarischen Direktors des Bundeswahlamtes nachzusuchen oder diesem die Nichtverfügbarkeit eines Kandidaten anzuzeigen und gemeinsam mit diesem über das weitere Vorgehen zu beraten.

Beweismittel:
II.

1.


In Reaktion auf die öffentliche Kritik an ihrem unter Punkt I. 2. angeklagten Verfahren betonte die Präsidentin der Vereinigten Staaten öffentlich, zwischen ihr unter ihrer seinerzeitigen Attorney General Ms. Ivonne Charmoisé - die während einer Vakanz des Amtes des Direktors des Bundeswahlamtes als Leiterin der diesem vorgesetzten Obersten Bundesbehörde eigentlich für die Wahlleitung zuständig gewesen wäre - bestünde ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis und die von ihr vorgenommene Manipulation des Wählerverzeichnisses sei im Kabinett erörtert worden.

Ms. Charmoisé stellte daraufhin auf einer Pressekonferenz richtig, dass die Präsidentin weder die Übernahme der Wahlleitung über ihren Kopf hinweg, noch die Veränderung des Wählerverzeichnisses mit ihr besprochen hatte.

Als oberste Exekutivbeamtin der Vereinigten Staaten ist die Präsidentin der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Sie hat jedoch trotz der Zugehörigkeit einer aktiven und anwesenden Attorney General zu ihrem Kabinett die Wahlleitung über den deren Kopf hinweg eigenmächtig an sich gezogen, um die Wahldurchführung in ihrem Sinne zu manipulieren und - wenngleich sie ein Lippenbekenntnis zu ihrer Verantwortung für die Veränderung des Wählerverzeichnisses abgegeben hat - wahrheitswidrig vorzutäuschen versucht, dieser Schritt sei mit der an sich zuständigen Attorney General abgesprochen gewesen.

Beweismittel:
2.


Wenige Stunden nach ihrer rechtswidrigen Ernennung eines Kommissarischen Direktors des Bundeswahlamtes behauptete die Präsidentin der Vereinigten Staaten in ihrer schriftlich dem Kongress übermittelten State of the Union Address, es sei allein ihr Verdienst gewesen, dass noch am 31. Dezember 2014 und somit einen Tag vor der gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigung der im Monat Jänner 2015 anstehenden Wahlen die Vakanz an der Spitze der Wahlbehörde gefüllt worden sei.

Diese Darstellung entspricht nicht der Wahrheit. Der Präsidentin war bekannt, dass es bereits Tage zuvor Gespräche zwischen Kongressmitgliedern über eine Kandidatin gab, mit der das Kongresspräsidium sich einverstanden erklärt hatte und die sie nur noch hätte ernennen müssen.

Wenngleich in einem präsidialen Regierungssystem Legislative und Exekutive sich teilweise auch als gegeneinander wirkende Kräfte gegenüberstehen und gegenüberstehen sollen, ist es mit den Amtspflichten der Präsidentin dennoch nicht zu vereinbaren, zur Förderung ihrer politischen Ziele und persönlichen Profilierung den Kongress zu verleumden.

Beweismittel:
III.

1.


In Ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten im Monat November 2014 gab die Präsidentin der Vereinigten Staaten das Wahlergebnis nach Beendigung des Wahlzeitraumes und noch vor dessen amtlicher Kundmachung exklusiv an den im Eigentum ihres Ehemannes stehenden Fernsehsender "Varga TV" weiter.

Dieser lieferte keine wie in den Vereinigten Staaten traditionell üblich und unter Zusammenarbeit zu diesem Zweck zwischen der Wahlbehörde und dem übertragenden Fernsehsender realisierte politisch neutrale Wahlberichterstattung, sondern präsentierte das Wahlergebnis im Rahmen seiner Nachrichtensendung "USA News" als angebliche "Hochrechnung" und gab diesem einen Kommentar bei, der das Wahlergebnis im politischen Sinne der Präsidentin deutete.

Wenngleich sich im Vorfeld der Repräsentantenhauswahl kein anderer Fernsehsender an einer Berichterstattung über den Wahlausgang interessiert gezeigt hatte, hat die Präsidentin diesen Umstand sodann dazu ausgenützt, es dem ihrem Ehemann gehörenden Fernsehsender zu ermöglichen, einen journalistischen Vorsprung zu suggerieren indem das übermittelte Wahlergebnis dort als Hochrechnung präsentiert wurde, sowie die erste Analyse des Wahlergebnisses noch vor dessen offizieller Kundmachung in ihrem persönlichen politischen Interesse zu liefern.

Dies stellt sich als ein Missbrauch ihrer Funktion als Wahlleiterin dar.

Beweismittel:
2.


Am 31. Dezember 2014 um 23:57 Uhr langte eine schriftliche State of the Union Address der Präsidentin der Vereinigten Staaten beim Kongresspräsidium ein.

Bereits eine Minute später begann auf dem dem Ehemann der Präsidentin gehörenden Fernsehsender "Varga TV" eine Sendung mit dem Titel "Governmental TV", in welcher die Präsidentin ab 0 Uhr ihre State of the Union Address verlas.

Weder wurde ein solcher Fernsehauftritt der Präsidentin zuvor öffentlich ausgeschrieben, noch hat die Präsidentin öffentlich begründet, warum es ihr einen ganzen Monat lang nicht möglich war, Rederecht vor dem Kongress zur Abgabe zur ihrer State of the Union Address zu beantragen, sie sich ausgerechnet am Silvesterabend jedoch in einem Fernsehstudio des ihrem Ehemann gehörenden Senders einfinden und ihre State of the Union Address dort verlesen konnte.

Es ist somit davon auszugehen, dass die Präsidentin den Kongress bewusst zurückgesetzt hat, um einem ihr aus verständlichen Gründen politisch wohlgesonnenen Sender unter Übergehung aller anderen Medien im Land einen exklusiven "Scoup" zu ermöglichen.

Beweismittel:
IV.


Die Antragssteller stellen somit zusammenfassend fest, dass die Präsidentin der Vereinigten Staaten:
    - wiederholt Gesetz und Recht der Vereinigten Staaten gebrochen hat;
    - Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten manipuliert hat;
    - den Kongress der Vereinigten Staaten missachtet, belogen und verleumdet hat;
    - eine Oberste Bundesbeamtin der Vereinigten Staaten verleumdet hat;
    - wiederholt einem engen Familienangehörigen Vorteile zugeschanzt hat;
    - das Volk der Vereinigten Staaten in zahlreichen Fällen über ihre Absichten, Handlungen sowie Verantwortlichkeit für diese getäuscht hat.
Die Antragssteller sehen es als oberste Amtspflichten der Präsidentin der Vereinigten Staaten, sich rechtstreu, wahrhaftig, kollegial und gerecht zu verhalten und zur Förderung des Wohls der Vereinigten Staaten wo notwendig auch persönliche oder politische Nachteile in Kauf zu nehmen, anstatt ihr Amt für Lügen, Intrigen und Nepotismus zu missbrauchen.

Sie hat somit ihre Amtspflichten grob vernachlässigt und ist gemäß Article IV Section 6 Subsection 1 U.S. Constitution aus dem Amt zu entfernen.


Astoria City, 6th of January 2015



Amrian Dali Abziandize
U.S. Senator for Laurentiana



Natalie Holland
U.S. Senator for Serena



David Jonathan Clark
U.S. Representative


Jake Ulysses Smith
U.S. Representative

Daryll K. Sanderson
Daryll Kyle Sanderson
U.S. Senator for Astoria State

Steve McQueen
Steve Mcqueen
U.S. Senator for New Alcantara


Béatrice Laval
U.S. Representative



Adam Denton
U.S. Representative

U.S. Senator for Serena