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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

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Montag, 1. März 2010, 13:48

Reezka Bunda Sanctions Bill

Ich beantrage Aussprache und Abstimmung zum Folgenden:

Reezka Bunda Sanctions Bill


Sec. 1 - Basic Provisions
(1) Dieses Gesetz verhängt Sanktionen gegen den Reezka Bunda.
(2) Die Sanktionen sind die politische Antwort auf das aggresive Auftreten offizieller Vertreter des Staates gegenüber den Vereinigten Staaten sowie der Ausweisung offizieller Vertreter der Vereinigten Staaten aus dem Reezka Bunda.

Sec. 2 - Diplomatic Relations
(1) Offizielle diplomatische Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Reezka Bunda finden nicht statt.
(2) Vertretern der Exekutive ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufliche Beziehungen zu Vertretern des Reezka Bunda zu pflegen.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 2 ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 6 des United States Penalty Code strafbar.

Sec. 3 - Prohibition of Weapons Exports
(1) Es ist untersagt, Kriegswaffen, Munition oder Einzelteile von Kriegswaffen in den Reezka Bunda auszuführen.
(2) Es ist ebenfalls untersagt, Pläne zur Herstellung solcher Waffen oder Waffenteile in den Reezka Bunda auszuführen.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.

Sec. 4 - Prohibition of Exports of Goods Supporting Weapons Production
(1) Es ist untersagt, Produkte in den Reezka Bunda auszuführen, die zum potentiellen Einsatz als Kriegswaffen geeignet sind. Darunter zählen vor allem:
1. Verkehrsflugzeuge;
2. Schiffe mit einer Tonnage von über 10.000 Tonnen;
3. Gepanzerte Fahrzeuge aller Art;
4. Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über fünf Tonnen;
5. Handfeuer- und halbautomatische Waffen.
(2) Es ist untersagt, Rohstoffe in den Reezka Bunda auszuführen, die zur Herstellung von Waffen oder Munition dienen können, oder die bei der Durchführung eines Krieges eine strategische Bedeutung haben können. Darunter zählen vor allem:
1. Rohöl und weiterverarbeitete Produkte wie Benzin oder Kerosin
2. Rohstahl
3. Eisen
4. Kohle
5. Materialien zur Herstellung von Sprengstoff
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.

Sec. 5 - Prohibition of Exports of Goods Supporting the Production of Atomic, Chemical and Nuclear Weapons
(1) Es ist untersagt, Produkte in den Reezka Bunda auszuführen, die zur Entwicklung oder Fertigung von atomaren Sprengkörpern geeignet sind.
(2) Es ist untersagt, Viren- und Bakterienstämme in den Reezka Bunda auszuführen, die nach der Gefahrenklassifikation des Department of Interior in den Stufen C4 und C5 bewertet werden.
(3) Es ist untersagt, Rohstoffe in den Reezka Bunda auszuführen, die zur Herstellung von Gasen geeignet sind, die als Kampfstoff im Krieg eingesetzt werden können.
(4) Es ist untersagt, Pläne zur Herstellung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in den Reezka Bunda auszuführen.
(5) Ein Verstoß gegen Abs. 1 bis 4 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.

Sec. 6 - Supervision of Export Prohibitions
(1) Jede Ausfuhr in den Reezka Bunda muss beim Department of Trade and Treasury beantragt werden. Dieses entscheidet unter Einbeziehung des Department of Defense, ob die auszuführenden Waren unter die Restriktionen dieses Gesetzes fallen.
(2) Nur wenn das Department of Trade and Treasury dem Antrag auf Ausfuhr zustimmt, darf die Ausfuhr der deklarierten Waren in den Reezka Bunda erfolgen.

Sec. 7 - Import Ban
(1) Die Einfuhr von Waren, die im Reezka Bunda gefertigt wurden, ist untersagt.
(2) Das Department of Trade and Treasury kann durch Erlass die Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Warengruppen festlegen, wenn diese für die Gesamtwirtschaft der Vereinigten Staaten unabdingbar sind.

Sec. 8 - Exports via Transit Countries
Wird festgestellt, dass Waren, die nach diesem Gesetz nicht Reezka Bunda ausgeführt werden dürfen, über ein Drittland Reezka Bunda ausgeführt werden, so kann das Department of Trade and Treasury per Erlass die Ausfuhr der betroffenen Waren an das Drittland ebenfalls untersagen.

Sec. 9 - Travel Ban
(1) Die Ein- und Ausreise von Personen mit einer Staatsbürgerschaft des Reezka Bunda in die Vereinigten Staaten oder aus den Vereinigten Staaten ist untersagt.
(2) Davon unberührt sind Verpflichtungen der Vereinigten Staaten aus dem Vertrag über den Status des Geländes und der Gebäude des Rates der Nationen innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor. Entsprechend eingereiste Personen mit Schutzstatus haben die Vereinigten Staaten unverzüglich nach Erledigung ihrer Angelegenheiten beim Rat der Nationen zu verlassen.
(3) Direkte Flüge zwischen Flughäfen in den Vereinigten Staaten und im Reezka Bunda sowie Flüge mit Zwischenstop in einem der beiden Länder sind untersagt.

Sec. 10 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtliche Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (1. März 2010, 13:48)