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Zitat
Die Besonderheit der FRB als Notenbank ist ja eben die in Section I.1 geregelte Unabhängigkeit von den staatlichen Organen, mit Ausnahme natürlich der Bestimmung des Directors durch Präsident und Senat. Die besondere Situation ist in meinen Augen (da stehe ich nicht alleine) absolut gerechtfertigt und angemessen. Sie zieht jedoch politische Konsequenzen nach sich: Wir als Notenbanker brauchen einen strengen gesetzlichen Rahmen, der unsere Aufgaben und Zielsetzungen vorgibt und uns keinen politischen Spielraum eröffnet. Denn die FRB ist eine durch ein Bundesgesetz eingesetzte und dem Kongress und der Administration Rechenschaft pflichtige Behörde Astors - nicht mehr und nicht weniger.
Ihnen wird schnell auffallen, dass das Gesetz den Leser die Antwort schuldig bleibt, welchen Zielen die Federal Reserve eigentlich verpflichtet ist.
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