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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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Montag, 1. August 2011, 21:39

2011/08/01 - Election Reform Act

Election Reform Act

Der Senat des Staates Savannah möge beschließen:


Article 1 - Amendment of Chapter II, Article 3 of the Savannah Code

Chapter II, Article 3 des Savannah Code wird wie folgt neu gefasst:

    Article 3 – Elections for the Office of Governor

    Section 1 - Date of elections

    (1) Die ordentlichen Wahlen zum Gouverneur des Staates Savannah finden in den Monaten Mai und November statt.

    (2) Sie dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag des Wahlmonats.

    (3) Fällt das Amt des Gouverneurs im Laufe einer Amtszeit vakant und ist das Amt des Gouverneursstellvertreters nicht besetzt, hat der nach der Verfassung des Staates Savannah kommissarisch an dessen Stelle stretende amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte eine Nachwahl durch den Staatssenat zu veranlassen.


    Section 2 - Candidacies

    (1) Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs sind bis zum Ablauf des ersten Sonntags eines Wahlmonats öffentlich bekanntzugeben.

    (2) Im Falle einer notwendigen Nachwahl eines Gouverneurs durch den Staatssenat sind Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs bis zum Ablauf des vierten Tages der Ausschreibung von Neuwahlen unter Einrechung des Tages der Ausschreibung öffentlich bekanntzugeben. Die Wahlen beginnen am Tag nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen.

    (3) Wird innerhalb der Fristen nach (1) und (2) keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Die Wahlen beginnen am Tag nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen.


    Section 3 - Procedure of general elections

    (1) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.

    (2) Steht nur ein Bewerber zur Wahl, so ist an deren Stelle eine Abstimmung durchzuführen, ob der Kandidat zum Gouverneur gewählt werden soll.

    (3) Die Kennzeichnung mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.

    (4) Zum Gouverneur des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.

    (5) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

    (6) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.

    (7) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (5) oder (6) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.


    Section 4 - Procedure of By-Elections

    (1) Jedes Mitglied des Staatssenat hat eine Stimme, welcher er im regulären Abstimmungsverfahren für einen der Kandidaten abgibt.

    (2) Steht nur ein Bewerber zur Wahl, so ist an deren Stelle eine Abstimmung durchzuführen, ob der Kandidat zum Gouverneur gewählt werden soll.

    (4) Zum Gouverneur des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Enthaltungen bleiben für die Ermittlung des Ergebnisses unberücksichtigt.

    (5) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt unmittelbar nach der Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

    (6) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.

    (7) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (5) oder (6) erreicht, so ist die Wahl innerhalb von fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.


    Section 5 - Inauguration

    (1) Der neugewählte Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Tages mit der Leistung des Amtseides vor dem Staatssenat an.

    (2) Im Falle einer notwendig gewordenen Nachwahl des Gouverneurs, eines verzögerten Wahlbeginns wegen Nichtbekanntgabe von Kandidaturen binnen der bestimmten Frist, einer nach dem ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Monats geendeten Stichwahl oder einer notwendigen Neuwahl wegen gescheiterter Stichwahl tritt der neugewählte Gouverneur sein Amt nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit der Leistung des Amtseides vor dem Staatssenat bis zur nächsten regulären Wahl an.


    Section 6 - Initiation of elections

    (1) Der Gouverneur hat das Wahlamt der Vereinigten Staaten so rechtzeitig von anstehenden Wahlen im Staat Savannah zu informieren, dass zwischen der Ausschreibung der Wahl und dem Schluss der Annahme von Kandidaturen unter Einrechnung des Tages des Wahlausschreibung wenigstens fünf Tage liegen.

    (2) Im Falle einer notwendigen Neuwahl des Gouverneurs hat der an seiner Stelle handelnde amtierende Gouverneur das Wahlamt der Vereinigten Staaten unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte von dem Erfordernis der Neuwahlen zu informieren.




Article 2 - Amendment of Chapter II, Article 7 of the Savannah Code

Chapter II, Article 7, Section 2 des Savannah Code wird wie folgt neu gefasst:

    Section 2 - Sucession

    Im Falle einer vorzeitigen Erledigung des Senatorenamtes ernennt der Gouverneur einen neuen Senator. Dieser amtiert für den Rest der Amtszeit bis zur regulären Neuwahl des Senators.



Article 3 – Final Provision

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Ich beantrage per Unanimous Consent:
1) Die Aussprache ist beendet.
2) Die Bill ist verabschiedet.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Taylor Kay Roberts

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Freitag, 5. August 2011, 00:54

Without objection, so ordered.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana