My fellow Councillors,
dieses Hohe Haus hat über die Ratifizierung eines Amendments zur Verfassung der Vereinigten Staaten zu befinden, das bei Inkrafttreten die Sukzessionsregeln für das Amt des US-Präsidenten auf eine neue rechtliche Grundlage stellen würde.
Sie wissen, dass ich die Bedenken von Representative McBryde, Senator Jackson und Chief Justice Finnegan gegen dieses Amendment teile und ihm daher ablehnend gegenüberstehe. Ich weiß, dass zwei von Ihnen, die zugleich Mitglieder des Repräsentantenhauses sind, diesem Amendment im Kongress ihre Zustimmung gegeben haben.
Dabei könnten wir es bewenden lassen – aber dafür ist die Angelegenheit zu wichtig. Peninsula und New Alcantara haben das Amendment bereits zurückgewiesen, in Hybertina steht die Abstimmung auf der Kippe, in allen anderen Staaten ist die Ratifizierung bereits erfolgt oder steht kurz bevor. Es hängt also möglicherweise vom Votum Freelands ab, ob die in der Bundesverfassung vorgeschriebene Zustimmungshürde von zwei Dritteln der Bundesstaaten genommen wird oder nicht.
Daher möchte ich diese (letzte) Gelegenheit nutzen, um Ihnen nochmals ausführlich die Punkte darzulegen, die in meinen Augen gegen dieses Amendment sprechen. Ich bitte Sie lediglich darum, meinen Ausführungen Gehör zu schenken und alle Argumente noch einmal sorgfältig abzuwägen.
Sollten Sie dann immer noch der Überzeugung sein, dass der vorgeschlagene Verfassungszusatz gut und sinnvoll ist, dann sollten Sie für seine Ratifizierung votieren. Sollten Sie jedoch mit mir zu der Einsicht gelangen, dass das Amendment der politischen Kultur und der Systematik der Bundesverfassung mehr schadet als nützt, dann ist es Ihre Pflicht, in der auf diese Debatte folgenden Abstimmung mit Nein zu votieren – und somit Übel von den Vereinigten Staaten abzuwenden.
Zu Beginn möchte ich Ihnen eine Binsenweisheit ins Gedächtnis rufen: Die Verfassung der Vereinigten Staaten wurde für die longue durée geschaffen. Es existieren hohe Hürden, um sie aufzuheben oder abzuändern – und dementsprechend schwer ist es auch, einmal gemachte Änderungen wieder zu revidieren. Der Gesetzgeber ist daher dazu aufgerufen, jeden in Betracht gezogenen Verfassungszusatz möglichst sorgfältig zu durchdenken und zu formulieren. Stricke niemals ein Amendment mit der heißen Nadel! Dass dieser Grundsatz im aktuellen Fall nicht beherzigt wurde, offenbart schon ein Blick auf den Titel: „Presidential Succsession“. Dass auf die Rechtschreibung wenig Sorgfalt verwandt wurde, verheißt für den Inhalt nichts Gutes. Wenden wir uns also den Bestimmungen des Amendments und seinen Auswirkungen zu.
Kurz zusammengefasst:
Der uns vorliegende Entwurf bezweckt, in der Verfassung zu verankern, dass künftig für den Fall der gleichzeitigen Vakanz von Präsidenten- und Vizepräsidentenamt der Kongresspräsident (bzw. im Fall der Vakanz auch dieses Amtes der Vizepräsident des Kongresses) in das Präsidentenamt aufrücken soll. Gemäß bisheriger Rechtslage würden unter besagten Umständen die Amtsgeschäfte des Präsidenten ebenfalls dem Kongresspräsidenten zufallen, jedoch nur temporär im Rahmen einer Acting Presidency. Präsidenten- und Vizepräsidentenamt wären gemäß der aktuellen Rechtslage per Wahl durch den Kongress neu zu besetzen – dieses Prozedere würde entfallen.
Begründet haben Senator Scriptatore – der Sponsor dieses Entwurfes – und seine Hintermänner in der Administration O’Neill die Notwendigkeit dieser Änderung damit, dass die Exekutive der Vereinigten Staaten im Krisenfall handlungsfähig bleiben müsse; es gelte außerdem, „Hängepartien“ zu vermeiden, die durch Acting Presidencies entstehen würden. Ist diese Argumentation wirklich stichhaltig, my fellow Councillors?
Zunächst zur Handlungsfähigkeit der Exekutive:
Wenn Sie einen Blick in die Verfassung der Vereinigten Staaten werfen, werden Sie feststellen, dass sich die Machtfülle und Amtsbefugnis eines Acting President in keiner Weise von der eines „regulären“ Präsidenten unterscheidet. Auch ein Acting President kann Krieg erklären, Notstandsverordnungen erlassen, Bundesbeamte ernennen, etc. pp. Er ist demzufolge voll und ganz handlungsfähig. Den einzigen, aber relevanten Unterschied habe ich bereits angesprochen: Ein „regulärer“ Präsident amtiert vier Monate bzw. bis zum nächsten, durch die Verfassung vorgeschriebenen Wahltermin – ein Acting President nur so lange, bis wieder ein regulärer Präsident ins Amt eingeführt ist. Und dieser Unterschied besteht aus gutem Grund: Ein regulärer Präsident ist vom Volk (direkt durch Wahl oder im Ausnahmefall indirekt durch den Kongress) legitimiert, vier Monate lang die Richtlinien der Politik auf allen Gebieten zu umreißen. Ein Acting President dagegen ist nur ein Krisenmanager im Notstandsfall, der die Rolle des verantwortlich Handelnden in dem Moment wieder abgibt, in dem die Krise beigelegt ist und wieder eine reguläre Exekutive zur Verfügung steht. Ein kurzfristiger Krisenmanager braucht nicht zwingend unmittelbare demokratische Legitimation – ein langfristiger Gestalter an der Staatsspitze dagegen sehr wohl.
Ich fasse also zusammen: Der vorgeschlagene Verfassungszusatz würde der Exekutive nicht mehr Handlungsfähigkeit bescheren, als sie gemäß der derzeitigen Rechtslage bereits besitzt – sie würde jedoch das Risiko heraufbeschwören, dass das Präsidentenamt längerfristig von jemandem ausgeführt würde, der unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten unzureichend dafür legitimiert ist. Dies ist nicht akzeptabel.
Zweitens zu den „Hängepartien“:
My fellow Councillors, in der Tat sind schon einige Male in jüngeren Geschichte der Vereinigten Staaten Acting Presidencies notwendig geworden, und man kann in der Tat auch sagen, dass sie das Land gelähmt haben: Der Höhepunkt war ohne Zweifel der monatelange Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Wahl von Präsident Nunokawa. Aber: Hätte das hier zur Diskussion stehende Amendment, wäre es damals schon in Kraft gewesen, diese Situationen verhindert? Die Antwort lautet: Nein. Senator Scriptatore selbst und andere Kongressmitglieder haben schon während der Debatte im Kongress darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich der zu schaffenden Regelung höchst eingeschränkt wäre. Sie würde nur dann greifen, wenn mitten während der Amtszeit eines Präsidenten sowohl Präsidenten- wie auch Vizepräsidentenamt vakant fielen. Ein solcher Fall, my fellow Councillors, ist bislang noch nicht eingetreten, und dass er jemals eintreten wird, ist höchst unwahrscheinlich. Nicht berührt vom hier behandelten Verfassungszusatz wären Acting Presidencies, die sich durch Wahlprüfungsverfahren vor Gericht ergäben, als auch Acting Presidencies, die durch Verzögerungen bei einer Wahl des Präsidenten durch den Kongress entstünden, wenn kein Ticket bei der Volkswahl die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt. In beiden Fällen wären das Präsidenten- und das Vizepräsidentenamt nur schwebend vakant und eine Acting Presidency würde nach wie vor eintreten – so regelt es Art. IV Sec. 5 Ssec. 3 der Verfassung, und so sieht es auch die bisherige Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs.
Will man für den Missstand langwieriger Acting Presidencies wirksam Abhilfe schaffen, müsste man einen Verfassungszusatz auf den Weg bringen, der den Modus der Wahl des Präsidenten durch den Kongress vereinfacht. Das vorliegende Amendment wird diesbezüglich jedoch keinerlei Verbesserung herbeiführen, und die Argumentation der Initiatoren geht damit auch bezüglich dieses Punktes ins Leere.
Insofern kann ich nur an Sie appellieren: Lassen Sie uns diesen unausgegorenen, mangelhaften Entwurf zurückweisen und nach den anstehenden Kongresswahlen lieber in Ruhe an einer vernünftigen, wirklich hilfreichen Lösung arbeiten. Sollte ich zum Senator gewählt werden, stehe ich dafür jederzeit bereit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Edmund S. Malroy« (7. November 2008, 06:12)