Senator Kingston,
es gibt da mehrere Probleme:
1. Die Abweichung der Erklärung von der Service Order: Hier sind Gesagtes/Geschriebenes, Gemeintes und Verstandes nicht identisch. Objektiv besteht die Möglichkeit, hier etwas falsch zu verstehen, wenn man etwas falsch verstehen will. Ich kenne nämlich niemanden, selbst Mathematiker, die spontan eine Zahl nennen sollten und dann eine Bruch-, eine gemischte bzw. eine Dezimalzahl nennen würden. Subjektiv muss sich ein ehemaliger Senator, der so viele Wahlen erfolgreich hinter sich gebracht und dem Senat solange angehört hat, dass er in jenem von manchen schon als Inventar betrachtet wird, wirklich fragen lassen, ob er sich die Blöße wirklich geben will, als unterlegener Kandidat dieses Problem unter dem Aspekt des Nichtwissens oder Nichtwissenwollens offiziell vor Gericht verhandeln zu lassen; der Rechtsbeistand hätte aus politischen Gründen besser darauf verzichtet. Zumal ja ein viel gewichtigerer formeller Makel zur Rüge besteht. Aber rein objektiv kann man hier etwas missverstehen.
2. Das zweite Problem ist die Losziehung durch eine Person, die dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt ist.
Würde man die Befangenheitsregeln für die Judikative hier analog anwenden, käme man zu einem eindeutigen Ergebnis.
Wie bereits an prominenter Stelle erörtert, besteht das Marani-Losverfahren aus zwei Elementen:
a) der Bestimmung der Reihenfolge der Kandidaten durch diese selbst und
b) die Bildung der Gesamtsumme zum Abzählen der so geformten Liste aus den Zahlen der Kandidaten.
Beide Elemente sind konstitutiv für den generierten Zufall.
Die Kenntnis darüber, in welcher Reihenfolge die Kandidaten gelistet werden, vernichtet ein Element des Zufalls und korrumpiert damit das ganze Verfahren und sein Ergebnis.
Ich habe schon darüber nachgedacht, wie man das Verfahren noch verbessern könnte. Mir fällt nur eine technische Möglichkeit ein: Ein von mir durchgeführter Test mit einem
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Alles was danach folgt, ist nicht einsehbar, ohne das Dokument aktenkundig und für den Absender bestätigt zu öffnen. Ich denke, dass diese Füllmenge eine weitere Möglichkeit ist, das Verfahren noch sicherer zu machen, wenn der Loszieher auch angehalten wird, beide Nachrichten erst zu öffnen, nachdem sie eingegangen sind. Oder die Einführung eines Loszeugen, der die Nachricht gleichzeitig übermittelt bekommt, allerdings könnte dies wieder die Bürokratie steigern und - da könnten wieder Dinge missverstanden werden, weil man sie unter Zeitdruck überliest …
Dies betrifft letztlich aber nur Belege, das Verfahren kann m.M. nach nicht weiter optimiert werden, ohne es zu verkomplizieren. Es ist einfach, generiert größtmöglichen Zufall und die Kandidaten haben es jeder für sich in der Hand, den Zufall des Ergebnisses zu ändern, ohne auf RL-Ereignisse angewiesen zu sein.
Der kritische Punkt ist der Loszieher, auch wenn dieser am eigentlichen Verfahren nicht involviert ist, sondern nur die Briefe verschickt und dann wieder Briefkasten ist. Aber genau dieser muss über jeden Zweifel erhaben sein.
Ist er also vom Ergebnis des Loses betroffen bzw. befangen vgl. Richter in Verfahren, vgl. Speaker-Wahl im House, vgl. President-Wahl im Senat, dann hat ein Unbefangener das Los zu ziehen.
Ob das ein Beamter bzw. ein vereidigter Amtsträger sein muss oder ob eine Vertretung auf Zuruf notfalls auch ginge, dazu habe ich noch keine Meinung.