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Daryll K. Sanderson

Senator for Astoria State

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1

Samstag, 24. Januar 2015, 17:52

P. 2015-011 Mr. Jeremy Deverian, from Freeland, to be Associate Justice of the United States Supreme Court




Honorable Senators!

Der Präsident der Vereinigten Staaten hat

Judge Jeremy Deverian

als

Associate Justice of the United States Supreme Court

nominiert.


Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senates.
Vor der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung wird eine Anhörung durchgeführt.

Der Vorgeschlagene wird aufgefordert nachfolgenden Eid zu leisten:
"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Gottesbezug kann entfallen.

Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet.
Der Vorgeschlagene ist eingeladen ein Eröffnungsstatement abzugeben um sich und eventuelle Ziele dem Senat vorzustellen.

Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf verlängert.


Daryll K. Sanderson
President of the Senate
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



U.S Senator for Astoria State | President of the Senate

2

Samstag, 24. Januar 2015, 20:19

Mr. President,

ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Honorable Senators,
ich hätte nicht gedacht, so kurze Zeit erneut vor Ihnen zu erscheinen. Aber ich freue mich auf Ihre Fragen.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Vincent Brossard

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3

Sonntag, 25. Januar 2015, 11:26

Mr. Deverian,

herzlich Willkommen im Senat.

Sie haben vor einigen Monaten ihr Richteramt aus Altersgründen aufgeben. Nun wollen Sie aber in eines der höchsten Richterämter Astors aufsteigen. Wie erklären Sie mir diesen Meinungsumschwung?

Natalie Holland

U.S. Senator

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4

Sonntag, 25. Januar 2015, 12:59

Mr. Deverian,

im Oktober 2013 sorgte der OGH für einigen Wirbel, als er mit einer vom seinerzeitigen Justice Libertas - welcher interessanterweise nun Präsident der Vereinigten Staaten ist und Sie wiederum für eine Ernennung zum Associate Justice vorgeschlagen hat - verfassten Entscheidung einen Teil des Federal Judiciary Act für verfassungswidrig erklärte, ohne dass irgendwer die Überprüfung dieser Norm beantragt hatte.

Wie beurteilen Sie das damalige Vorgehen des OGH hinsichtlich seiner Befugnis dazu?
U.S. Senator for Serena


5

Sonntag, 25. Januar 2015, 14:31

Senator Brossard,
die Gründe dafür sind dieselben wie bei meiner letzten Anhörung auch:
Ich hatte die Freizeit und die Ruhe genossen, solange wie ich es konnte. Doch nach wie vor hatte ich jeden Tag das gemacht, was ich auch im Berufsleben gemacht habe: Fälle verfolgt und Fachliteratur gelesen. Jedoch konnte ich niemandem so richtig helfen. Rechtsberatung lag mir nicht. Ich fühlte mich meiner Berufung beraubt und auch ein Stück weit des Sinnes in meinem Leben.

Senator Holland,
mir ist kein Verfahren aus dem Oktober 2013 bekannt.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Natalie Holland

U.S. Senator

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6

Sonntag, 25. Januar 2015, 14:39

Mr. Deverian,

ich beziehe mich auf diese Entscheidung des OGH im Verfahren zur Amtsenthebung von Präsident Robert O'Neill, verkündet am 16. Oktober 2013.

Nebenbei sage ich freundlicherweise gleich: Dummstellerei schätze ich nicht. Mit etwas Vorbereitung und Mitdenken hätten Sie meine Frage auch selbst verstehen und beantworten können.
U.S. Senator for Serena


7

Sonntag, 25. Januar 2015, 14:54

Senator Holland,

das Verfahren wurde im September 2013 beantragt, entsprechend in diesem Monat gelistet.

Eine Rüge hat Aufmerksamkeit schärfenden Charakter bzw. Sie kann auch im Fluss von herrschender und Mindermeinung eine neue Betrachtungsweise initiieren. Der ausdrücklichen Rüge einer Verfassungswidrigkeit bedarf es jedoch nicht, wofür Art. V Sec. 3 Ssec. 3 S. 1 USC eigentlich selbsterklärend ist.

"Kommt der Oberste Gerichtshof zum Ergebnis, dass ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, so soll die betreffende Norm nichtig sein."

Darüber hinaus steht nirgendwo geschrieben, dass der OGH nur an die Anträge der streitenden Parteien gebunden ist. Es steht auch nirgendwo, dass er sich voll und ganz nur der Meinung der einen Seite anschließen muss. da mihi facta, dabo tibi ius.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Natalie Holland

U.S. Senator

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8

Sonntag, 25. Januar 2015, 15:23

Mr. Deverian,

die Protokollführer des Senats werden Ihnen auf Nachfrage sicherlich gerne bestätigen, dass ich von einer im Oktober 2013 gefällten und verkündeten Entscheidung sprach. Nicht von einem im Oktober 2013 anhängig gewordenen Verfahren. So viel Aufmerksamkeit und Mitdenken erwarte ich von einem als Richter am OGH vorgeschlagenen Kandidaten dann doch. Bitte verzeihen Sie, wenn ich Ihre intellektuellen Kapazitäten - oder wenigstens Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in dieser Prüfung Ihrer Eignung - überschätze haben sollte.

Verstehe ich Sie ansonsten aber richtig, dass Sie - genau wie Former Justice Libertas, der sie Sie als nunmehr Präsident nominieniert hat - die Dispositionsmaxime als eine der traditionellen Säulen unseres Rechtsssystems verwerfen und die Gerichte oder jedenfalls den OGH befugt sehen Fragen zu beantworten, die ihnen bzw. ihm gar nicht gestellt wurden?
U.S. Senator for Serena


9

Sonntag, 25. Januar 2015, 15:45

Senator Holland,

sowohl Justice Libertas, als auch Chief Justice Arroyo wurden nach dieser Entscheidung erneut vom Senat bestätigt.
CJ Arroyo hätte durch ihre Majorität jeden Teil der Entscheidung ändern können, was nichr geschehen ist.

Projezieren Sie Ihre Aversion gegen President Libertas ruhig auf mich.
Die Antwort auf Ihre Frage jedoch ist: nein.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Natalie Holland

U.S. Senator

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10

Sonntag, 25. Januar 2015, 15:57

Mr. Deverian,

es geht hier nicht um Chief Justice Arroyo oder President Libertas, weder in seiner Eigenschaft als Präsident noch als Former Associate Justice. Es geht um Ihre Person und Ihre Eignung als Associate Justice.

Von daher habe ich Sie zu bitten, Spekulationen über meine Zu- oder Abneigung gegenüber wem auch immer auch zu unterlassen und stattdessen Ihre Antwort auf meine Frage zu präzisieren: Unter welchen Umständen genau sehen Sie welches konkrete Gericht befugt, ohne Antrag einer Partei über welche Rechtsfrage zu befinden oder was auszuurteilen?
U.S. Senator for Serena


11

Sonntag, 25. Januar 2015, 16:58

Senator Holland,

der Grundsatz, den ich da sehe, ist, je niedriger die Ebene, desto stringenter ist die Dispositionsmaxime anzuwenden. Im Umkehrsxluss heißt das, dass die Vorträge der Parteien beeinflussendes, aber nicht entscheidendes Gewicht haben.
Dies begründe ich mit der Gestaltung der Rechtsmittelverfahren: Dort gibt es keine alterniererende Prozess"führung", sondern das Verfahren gleicht dem Anhörungsverfahren, die Möglichkeiten sind begrenzter bei der Findung und Emtscheidung von Rechtsproblemen. Die erste Instanz ist die Tatsachenebene.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Natalie Holland

U.S. Senator

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12

Sonntag, 25. Januar 2015, 17:38

Mr. Deverian,

Kompetenz äußert sich darin, komplexe Sachverhalte und Zusammenhänge seines Fachgebietes auch für Laien verständlich erklären zu können. Nicht darin, einen Schwall von Fachbabbel von sich zu geben, den kaum jemand versteht und von dem jene die ihn verstehen ganz einfach erkennen, dass er keinerlei Substanz besitzt und der Antwort auf eine gestellte Frage ausweicht.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auch auf jene Senatoren, denen kein Stab juristischer Berater vergleichbar dem meinem zur Verfügung steht und beantworten sie ganz einfach und verständlich folgende Frage:

Darf ein Gericht und wenn ja welches Gericht und unter welchen Umständen einer Partei etwas zusprechen, das diese nicht beantragt hat oder eine Rechtsfrage beantworten, die ihm nicht gestellt wurde?

Bitte antworten Sie in der Form: "Ja, weil ... ," bzw. "Nein, weil ... ," und stellen Sie sich dabei das Ihrer Meinung juristisch am wenigsten bewanderte Kongressmitglied vor und antworten Sie in einer Sprache, die nach Ihrem besten Wissen und Gewissen auch dieses verstehen kann.
U.S. Senator for Serena


13

Sonntag, 25. Januar 2015, 20:31

Senator Holland,

wir unterscheiden in der allgemeinen Gerichtsbarkeit drei verschiedene Klagearten, welche man aber durchaus in einer Klage mischen kann: Leistung, Feststellung, Wandelung. Bei der Leistungsklage soll jemand zu einem Tun, Unterlassen oder einer Duldung verpflichtet werden (z.B. Geldzahlungen), Bei der Feststellung soll ein das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen oder Rechtsverhältnissen festgestellt werden (z.B. Vaterschaft). Und die Wandelungsklage soll Rechtsverhältnisse abändern (z.B. Ehescheidung).

Hinsichtlich einer Leistung ist den Gerichten nur der Entscheidungsspielraum zwischen den Maximalforderungen der Klageparteien eröffnet. Und zwar allen Gerichten. Dies betrifft sowohl Geldleistungen als auch einfache Handlungsarten; z.B. kann ein Gericht eine Klage gegen rufschädigende Demonstrationen vor einem Unternehmenssitz (z.b. von Umweltaktivisten gegen Tierversuche von Pharmakonzernen) abweisen, die Kritiker aber zu einem Abstand von 50 oder 100 Yards von Angestellten dieses Unternehmens auferlegen. Wer aber eine Million USD fordert, kann auch nur eine Million zugesprochen bekommen. Bei Leistungsklagen ist ein mehr nicht möglich, sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht. Und dies gilt für alle Gerichte auf allen Ebenen.

Die Antwort auf Ihre Frage: "Darf ein Gericht einer Partei etwas zusprechen, das diese nicht beantragt hat?" beantworte ich daher mit "grundsätzlich nein".

Hinsichtlich Feststellungs- und Wandelungsklagen ist das allerdings anders. Bei Feststellungen über Tatsachen gilt dasselbe wie bei Leistungsklagen: Mehr ist nicht drin. Die Tatsachendiskussion und die Belegen von Tatsachen obliegt den Parteien. Das Recht jedoch ist Sache des Gerichts. Die Juristen der Parteien äußern dabei ihre Meinung zu Rechtsproblemen, das Gericht muss aber weder der einen noch der anderen gänzlich oder überhaupt folgen.

Daher antworte ich auf ihre zweite Frage: "Darf ein Gericht eine Rechtsfrage beantworten, die ihm nicht gestellt wurde?" eindeutig mit "Ja".

Aus diesen Überlegungen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Federal Disctrict Courts grundsätzlich nicht über die Anträge der Parteien hinaus gehen dürfen, da in dieser Instanz grundsätzlich Tatsachen festgestellt werden. In den Rechtsmittelverfahren vor höheren Gerichten werden keine Tatsachen festgestellt, sondern Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Allein schon denklogisch sind Rechtsmittelverfahren also Feststellungsklagen in Bezug auf Rechtsfehler und Wandelungsklagen hinsichtlich des Urteils.
Die Distrikt- und Berufungsgerichte müssen aber Gesetze anwenden, wie sie sie vorfinden. Im Zweifelfall holen sie die Entscheidung des OGH ein. Der Supreme Court ist da freier: Er allein hat das Verwerfungsrecht von verfassungswidrigen Gesetzen. Und dieses hat er in jedem Verfahren. Vor seinem Gericht werden nur Rechtsfragen erörtert - und Tatsachen lediglich hinsichtlich des Verfahrens sui generis in Bezug auf das passive Impeachment des Präsidenten. Dies ist die Ausnahme, die aber eben vor dieses Gericht gehört und nicht vor ein anderes niederes nachgeordnetes Gericht.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Kevin Baumgartner

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14

Sonntag, 25. Januar 2015, 20:50

Judge Deverian,

Ihre fachliche Qualifikation steht für mich ausser Frage, weshalb ich geneigt bin Ihre Nomination zu bestätigen. Da jedoch gerade in jüngster Zeit durch die Gerichte einige Urteile mit politischer Wirkung gefällt wurden, wüsste ich gerne welcher politischen Partei Sie nahe stehen.
Kevin Baumgartner
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15

Sonntag, 25. Januar 2015, 21:09

Senator Baumgartner,

ich habe in meinem Leben sowohl republikanische als auch demokratische Kandidaten gewählt, manchmal auch einen Unabhängigen und manchmal bei einer Wahl auch keinen. Ich habe da eigentlich keine Präferenzen und würde mich selbst als Wechselwähler bezeichnen.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Daryll K. Sanderson

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16

Montag, 26. Januar 2015, 16:19

Mr. Deverian,

wie würden sie die Rechtmäßigkeit der von President Libertas ausgestellten "Letter of Pardon" einschätzen?
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



U.S Senator for Astoria State | President of the Senate

17

Montag, 26. Januar 2015, 17:05

Senator Sanderson,

ich sehe hier vier verschiedene Fälle und würde daher jeden einzeln betrachten:

1. Julian Dascombe:
Er hatte einst selbst wiederholt und ohne Antwort um Gnade ersucht. Hier lag also eindeutig ein Gnadengesuch vor. Der Präsident hat dem nun entsprochen.

2. Adrian Testar
Hier hat bisher wohl niemand dokumentiert um Gnade ersucht. Aber ein Gnadengesuch ist meines Erachtens nicht erforderlich. Ein Gnadengesuch sehe ich wie eine Anzeige: Eine reine Informierung der zuständigen Behörde, mit der Absicht ein bestimmtes Verfahren einzuleiten (Ermittlungen bzw. Gnade). Daher sehe ich es hier ebenfalls als rechtmäßig an.

3. Tünde Varga
Dieser Fall ist schwierig. Strafrechtlich wurde Mrs Varga nicht belangt und es existiert auch kein Strafurteil.
Andererseits wurde sie durch den Kongress verschiedener Delikte für schuldig befunden. Ein Schuldurteil existiert daher. Auch wenn der Kongress derzeit ein Gesetz zum Impeachment behandelt, welches auch die Strafverfolgung klärt, so existiert dieses Gesetz noch nicht. Jedenfalls wurde hier ein Präzedenzfall geschaffen, über den man reden muss.

4. Tamara Arroyo
Gegen Mrs Arroyo wurde ermittelt. Auch dieser Fall ist extrem schwierig. Einerseits liegt noch kein Strafurteil vor. Problematisch ist, ob ein Gnadenerlass nur ein bestimmtes Urteil, eine bestimmte Strafe aufheben kann oder eben die Schuld generell aufhebt. Ich bin hier noch nicht entschieden. nach dem Gesetz müsste ich die Rechtmäßigkeit aber anzweifeln.

Generell gilt:
Das Gnadenrecht steht dem Präsidenten zweifellos zu, auf welcher Grundlage der Präsident Gnade gewährt, kann rechtlich nicht überprüft werden. Eine Entscheidung zur Gnadenwürdigkeit aller Betroffenen steht mir nicht zu. Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit können hier nicht angelegt werden. Dies ist eine alleinige Entscheidungsbefugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Das Gnadenrecht sehe ich aber als monarchisches Überbleibsel an, welches geschichtlich damit zu erklären ist, dass der gewählte Präsident dem abgesetzten König in den Befugnissen in nichts nachstehen sollte.
Im System der Checks and Balances ist das Gnadenrecht gegenüber der Judikative vergleichbar dem Vetorecht gegenüber der Legislative.

Meine Einschätzung ist, dass der Präsident die öffentliche Aufmerksamkeit auf eine rechtliche Grauzone gelenkt hat, um die Diskussion zu befeuern. Und zweifellos wird man aber über das Gnadenrecht, seine Wahrnehmung und seine Folgen diskutieren müssen.
Jeremy Deverian
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Steve McQueen

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18

Montag, 26. Januar 2015, 17:15

Mister President,

auch wenn ihm angeblich das Gnadenrecht zu steht stelle ich mir gerade bei Testar die Frage, wie weit der moralische Kompass des Präsidenten an dem Ort ist, wo keine Sonne scheint, wenn er so jemanden begnadigt.
Stellt sich nur die Frage, wo gerade der Messiahs ans Kreuz genagelt wird.
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Kevin Baumgartner

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19

Montag, 26. Januar 2015, 22:43

Judge Deverian,

Ich danke Ihnen für die Antworten.
Abschliessend möchte ich Sie fragen ob Sie es nicht für vorteilhaft hielten wenn alle aktiven Parteien mit einem ihnen nahestehenden Richter am SCOTUS vetreten wären?
Kevin Baumgartner
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20

Dienstag, 27. Januar 2015, 00:05

Judge Deverian,

zum besseren Verständnis, Sie finden es also gut, dass ein nicht verurteilter Mörder, verurteilter Bombenbastler etc wieder auf freien Fuß gesetzt wurde?
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