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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Samstag, 24. April 2010, 15:07

2010/04/012 Armed Forces Jurisdiction Abrogation Bill




Honorable Members of Congress:

Rep. Robert O'Neill aus Savannah
hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich gemäß Sec. IV Art. 7(3) Standing Orders of Congress zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann gemäß der entsprechenden Bestimmungen bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



President of the Senate



Armed Forces Jurisdiction Abrogation Bill

An act to restore constitutional conformity to the U.S. Armed Forces Jurisdiction.

Sec. 1. Abrogation of the Armed Forces Jurisdiction Act.
Der Armed Forces Jurisdiction Act wird aufgehoben.

Sec. 2. Amending the Supreme Court of the United States Act
Art. I, Sec. 3 Ssec. 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren."

Sec. 3. Amending the Federal Institutions' Police Act.
(1) Nach dem Article IV mit der Überschrift "Federal Reserve Bank Police" wird der folgende Article V in den Federal Institutions' Police Act eingefügt:
    Article V - Military Police

    Section 1: Fundamentals

    (a) Die Military Police (MP) sorgt für die Sicherheit aller militärischen und zivilen Anlagen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.

    Section 2: Jurisdiction of the Military Police
    (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der MP umfasst alle nach Gesetz oder Verordnung den Streitkräften der Vereinigten Staaten zugewiesenen Anlagen, einschließlich der diesen Anlagen zugehörigen militärischen Sperrgebiete.
    (b) Die MP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter. Insbesondere ist die MP ausschließlich für die Überwachung von Kriegsgefangenen und für den Betrieb militärischer Gefängnisse, für die Verkehrsregelung auf den in der Subsection (a) genannten Gebieten sowie für die Suche nach Fahnenflüchtigen zuständig.
    (c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.

    Section 3: Organisation
    (1) Die MP untersteht dem Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
    (2) Der Chairman beruft und entlässt einen Angehörgen der Streitkräfte, der mindestens im Rang eines Brigadier General dient, einen Chief of the Military Police. Der Chief of the Military Police führt die täglichen Geschäfte der MP.
    (3) Der Chairman of the Joint Chiefs of Staff erlässt im Einvernehmen mit den anderen Joint Chiefs of Staff die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der MP, die genaue Organisation der MP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der MP betreffenden Angelegenheiten.
(2) Der bisherige Article IV des Federal Institutions' Police Act mit der Überschrift "Final provisions" wird zu Article VI.

Sec. 4. Entry Into Force.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Bob O'Neill

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2

Samstag, 24. April 2010, 15:30

Mister Speaker,

ich danke Madam President für die Eröffnung der Aussprache.

Gerne möchte ich auf die Vorbehalte der Kollegen, die in der Abstimmung zur ersten Lesung gegen den Entwurf votiert haben oder sich enthalten haben, eingehen.

Konkret bitte ich aber darum, etwaige Verbesserungsvorschläge zu benennen, damit ein von allen Seiten zustimmungsfähiger Entwurf den Weg in die Kammern zur Abstimmung finden kann.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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3

Samstag, 24. April 2010, 15:33

Mister Speaker,

dem vorliegenden Entwurf kann ich, wie ich es auch schon habe, nach der umfangreichen Diskussion zum Thema zustimmen, sofern in der Debatte nicht noch von mir übersehene Vorbehalte deutlich werden.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Norman Howard Hodges

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4

Samstag, 24. April 2010, 16:01

Mr. Speaker,

ich schließe mich diesem Antrag nach wie vor vollumfänglich an.

Richard Grey

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5

Sonntag, 25. April 2010, 10:17

Mr. Speaker,

bei mir bleiben die Vorbehalte in Bezug auf die Abschaffung des JAG-Corps bestehen, bin ich doch der Meinung, dass eine Verhandlung zwar vor dem Supreme Court geführt werden sollte, um die allgemeine Jurisdiktionskompetenz des SCOTUS zu stützen, glaube aber, dass es sinnvoll ist, wenn Anklage und Verteidigung von Personen geführt werden, die die Regeln des Militärs kennen und gegebenenfalls individuell auf spezifische Militärsituationen eingehen können.

Die Kritik des Abgeordneten O'Neill an einem bestehenden Gewissenskonflikt möchte ich begegnen, indem ich vorschlage, dass innerhalb des JAG-Corps spezielle Abteilungen geschaffen werden, die genau einer Aufgabe - also entweder Anklage, Verteidigung oder Rechtsberatung - nachkommen. Nach wie vor bliebe zwar die die gesamte Rechtsabteilung beim JAG-Corps, die Aufgaben wären aber so voneinander getrennt, dass ein Gewissenskonflikt ausgeschlossen wird.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, dem JAG-Corps die Anklagekompetenz zu entziehen und stattdessen einen längerfristigen extraordinary federal prosecutor gemäß Section 2 des Federal Prosecutor Act bzw. einen US Attorney gemäß Section 5 des Federal Prosecutors Act jeweils aus den Reihen des Militärs zu berufen, der unabhängig vom JAG-Corps agiert.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

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Bastian Vergnon

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6

Sonntag, 25. April 2010, 14:49

Zitat

Original von Richard Grey
Die Kritik des Abgeordneten O'Neill an einem bestehenden Gewissenskonflikt möchte ich begegnen, indem ich vorschlage, dass innerhalb des JAG-Corps spezielle Abteilungen geschaffen werden, die genau einer Aufgabe - also entweder Anklage, Verteidigung oder Rechtsberatung - nachkommen. Nach wie vor bliebe zwar die die gesamte Rechtsabteilung beim JAG-Corps, die Aufgaben wären aber so voneinander getrennt, dass ein Gewissenskonflikt ausgeschlossen wird.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, dem JAG-Corps die Anklagekompetenz zu entziehen und stattdessen einen längerfristigen extraordinary federal prosecutor gemäß Section 2 des Federal Prosecutor Act bzw. einen US Attorney gemäß Section 5 des Federal Prosecutors Act jeweils aus den Reihen des Militärs zu berufen, der unabhängig vom JAG-Corps agiert.


Mr. Speaker,

blähen wir den Apparat damit nicht unverhältnismäßig auf?
Salute
Bastian Vergnon


Bob O'Neill

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7

Sonntag, 25. April 2010, 15:07

Mr. Representative Grey,

ich halte Ihren Vorschlag für ein wenig zu bürokratisch. Ganz davon abgesehen, dass wir uns glücklich schätzen können, regelmäßig einen Attorney General zu haben, der die Anklagevertretung übernehmen kann, weiß ich nicht, wie wir auf Dauer zahlreiche voneinander unabhängig zu arbeitende Abteilungen nur für die Militärstrafgerichtsbarkeit unterhalten können.

Ich halte es auch nicht für grundsätzlich schlecht, wenn zivile Behörden mit der Strafverfolgung auch im Militärstrafrecht betraut sind. Soldaten sollten meines Erachtens kein Staat im Staate sein, sondern immer von der zivilen Regierung kontrolliert werden. Kein besseres Beispiel fiele mir ein als auf eine separate Strafverfolgungsbehörde zu verzichten. Es heißt ja nun nicht, dass zivile Staatsanwälte gänzlich ungeeignet wären, Militärstrafrecht anzuwenden.
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Samantha Cunningham

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8

Sonntag, 25. April 2010, 19:28

Mr. Speaker,

ich unterstütze diesen Entwurf, da er - wie von mir in der damaligen, öffentlichen Debatte gefordert, darauf verzichtet die Militärpolizei abzuschaffen. Allerdings möchte ich die Gelegenheit ergreifen und auf Article V, Section 2 (c) aufmerksam machen:

(c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


Im Zuge einer öffentlichen Debatte kam die Frage auf, ob die Gewährleistung der Sicherheit der zivilen Angestellten der Streitkräfte durch die Militärpolizei gestemmt werden kann. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass wir den Passus wie folgt abändern:

(c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte innerhalb jedes militärischen Areals auf dem gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.

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Charlotte McGarry

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9

Sonntag, 25. April 2010, 19:32

Mister Speaker,

ich freue mich, dass meine gute Freundin, die Senatorin für Astoria State, Anregungen aus meinem Heimatstaat so zügig aufnimmt. Ich möchte jedoch den Fokus Ihres Änderungsantrages etwas verschieben und schlage deswegen folgende Version vor:

(c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte in Ausübung ihres Dienstes.

Damit ist gewährleistet, dass unsere Soldaten auch dann professionell geschützt werden, wenn sie sich aus dienstlichen Gründen außerhalb von Kasernen und Gebäuden der Streitkräfte aufhalten.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Samantha Cunningham

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10

Sonntag, 25. April 2010, 19:36

Mr. Speaker,

ich hoffe Anregungen aus allen Teilen des Landes, so sie mir geeignet erscheinen, immer in den Bearbeitungsprozess einbringen zu können.

Darüber hinaus möchte ich die geschätzte Kollegin aus New Alcantara bitten darzulegen, in welcher Form Ihr Änderungsantrag den Status quo ändert.

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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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11

Sonntag, 25. April 2010, 19:38

Mister Speaker,

bisher ist der Schutz keinen Beschränkungen unterworfen, bezieht sich also nicht notwendigerweise nur auf die Dienstzeiten, sondern auf die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Wie mein Mit-Alcantero John Hope ausgeführt hat, bedeutet dies für Dritte eine Unsicherheit, der wir mit meinem Vorschlag aus dem Wege gingen.
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Bob O'Neill

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12

Sonntag, 25. April 2010, 19:39

Mister Speaker,

da die von meinen beiden Vorrednerinnen vorgeschlagene Modifizierung des Antrages meiner ursprünglichen Intention entspricht, bin ich mit einer entsprechenden Änderung grundsätzlich einverstanden.

Ich möchte jedoch, um allzu große Verrenkungen bei der Formulierung aus dem Wege zu gehen, die folgende alternative Formulierung vorschlagen:

(c) Die MP gewährleistet innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs den Schutz und die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte.

Der Zuständigkeitsbereich ist dabei bereits in Sec. 2/1 des einzufügenden Art. V definiert.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Richard Grey

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13

Dienstag, 27. April 2010, 16:25

Congressman O'Neill,
Congressman Vergnon,

Zitat

Original von Bastian Vergnon
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Zitat

Original von Bob O'Neill
ich halte Ihren Vorschlag für ein wenig zu bürokratisch. Ganz davon abgesehen, dass wir uns glücklich schätzen können, regelmäßig einen Attorney General zu haben, der die Anklagevertretung übernehmen kann, weiß ich nicht, wie wir auf Dauer zahlreiche voneinander unabhängig zu arbeitende Abteilungen nur für die Militärstrafgerichtsbarkeit unterhalten können.


ich halte dies nicht für eine Aufblähung der Bürokratie, ist es ja auch schließlich so, das wir eben keinen ständigen Vertreter haben müssen, wie es der Abgeordnete O'Neill hier darstellt, sondern auch gemäß Section 2 des Federal Prosecutor Act die extraordinary federal prosecutors (EFP) bestellen können, die keine ständige Abteilung bilden, sondern eben von Fall zu Fall speziell berufen werden. In dieser Hinsicht rücke ich auch von meiner Forderung nach einem langfristigen EFP ab, da ich doch zugestehe, dass es recht schwierig ist, Ankäger zu finden.

Zitat

Original von Bob O'Neill
Ich halte es auch nicht für grundsätzlich schlecht, wenn zivile Behörden mit der Strafverfolgung auch im Militärstrafrecht betraut sind. Soldaten sollten meines Erachtens kein Staat im Staate sein, sondern immer von der zivilen Regierung kontrolliert werden. Kein besseres Beispiel fiele mir ein als auf eine separate Strafverfolgungsbehörde zu verzichten. Es heißt ja nun nicht, dass zivile Staatsanwälte gänzlich ungeeignet wären, Militärstrafrecht anzuwenden.


Ich möchte den Abgeordneten O'Neill darauf hinweisen, dass mit der Verhandlung vor dem SCOTUS bereits das von ihm kritisierte "Staat-im-Staat"-Denken aufgelöst wurde und auch von meiner Seite nicht weiter kritisiert wird. Allerdings müssen wir uns vor Augen führen, dass das Militärstrafrecht in vielen Fällen schlichtweg einen anderen Charakter hat, als das Zivilstrafrecht. Daher sollten zumindest militärrechtsspezifische Anklagepunkte, wie Befehlsverweigerung, von Personen bearbeitet werden, die selbst in dieses System integriert sind und es daher besser verstehen, als zivile Anwälte.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

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Proud Alcantero

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard Grey« (27. April 2010, 16:26)


Charlotte McGarry

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14

Sonntag, 2. Mai 2010, 23:18




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist geschlossen. Bitte finden Sie sich in den jeweiligen Kammern ein,
um an der Abstimmung über den Entwurf teilzunehmen.


President of the Senate
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