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Original von Richard Grey
Die Kritik des Abgeordneten O'Neill an einem bestehenden Gewissenskonflikt möchte ich begegnen, indem ich vorschlage, dass innerhalb des JAG-Corps spezielle Abteilungen geschaffen werden, die genau einer Aufgabe - also entweder Anklage, Verteidigung oder Rechtsberatung - nachkommen. Nach wie vor bliebe zwar die die gesamte Rechtsabteilung beim JAG-Corps, die Aufgaben wären aber so voneinander getrennt, dass ein Gewissenskonflikt ausgeschlossen wird.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, dem JAG-Corps die Anklagekompetenz zu entziehen und stattdessen einen längerfristigen extraordinary federal prosecutor gemäß Section 2 des Federal Prosecutor Act bzw. einen US Attorney gemäß Section 5 des Federal Prosecutors Act jeweils aus den Reihen des Militärs zu berufen, der unabhängig vom JAG-Corps agiert.
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Former First Lady of the United States
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Original von Bastian Vergnon
blähen wir den Apparat damit nicht unverhältnismäßig auf?
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Original von Bob O'Neill
ich halte Ihren Vorschlag für ein wenig zu bürokratisch. Ganz davon abgesehen, dass wir uns glücklich schätzen können, regelmäßig einen Attorney General zu haben, der die Anklagevertretung übernehmen kann, weiß ich nicht, wie wir auf Dauer zahlreiche voneinander unabhängig zu arbeitende Abteilungen nur für die Militärstrafgerichtsbarkeit unterhalten können.
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Original von Bob O'Neill
Ich halte es auch nicht für grundsätzlich schlecht, wenn zivile Behörden mit der Strafverfolgung auch im Militärstrafrecht betraut sind. Soldaten sollten meines Erachtens kein Staat im Staate sein, sondern immer von der zivilen Regierung kontrolliert werden. Kein besseres Beispiel fiele mir ein als auf eine separate Strafverfolgungsbehörde zu verzichten. Es heißt ja nun nicht, dass zivile Staatsanwälte gänzlich ungeeignet wären, Militärstrafrecht anzuwenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard Grey« (27. April 2010, 16:26)
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