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Auch hier ist Art. III ist das Problem und ich kann ich diesem Organisationserlass nicht zustimmen.
Es steht nur dem Senat zu, die Beamten zu bestätigen oder eben der Administration zu erlauben, kategorische oder Einzelbeamte in Eigenregie zu berufen.
Eine Erwähnung in den Organisationserlassen ist damit nicht vereinbar, da den Organisationserlassen auch das Repräsentantenhaus zustimmen muss und damit Erleichterungen beim Ernennungsverfahren nicht vom Senat allein beschlossen werden.
Es steht dem Repräsentantenhaus nicht zu, in Fragen des Personals und der Ernennungsverfahren mitzubestimmen.
Da ein Organisationserlass nicht vom Kongress geändert werden kann, sondern nur gebilligt oder abgelehnt werden kann, bleibt mir nur die Ablehnung aller Organisationserlasse, da diese in ihrer derzeitigen Form die verfassungsmäßigen Rechte des Repräsentantenhauses unzulässig ausdehnen und damit die verfassungsmäßigen Rechte des Senates einschränken.
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana
nachfolgend ein neuer Entwurf, in dem Section 3 angepasst wurde. Zudem wurde Section 2 erweitert. Ich bitte diesen ab sofort als Diskussionsgrundlage heran zu ziehen.
Writ of Organisation The White House, February 2011
Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden Organisationserlass.
Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Bundesbehörde.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Bundesbehörde trägt den Namen: "United States Electoral Office".
(3) Das United States Electoral Office hat die folgenden, grundlegenden Aufgaben:
a) die Durchführung bundesweiter Wahlen
b) die Durchführung von Wahlen in den Bundesstaaten, so diese Wahlen durch die Verantwortlichen im Voraus schriftlich beim Electoral Office angefragt werden.
Section 2 Further Assignments
Das Electoral Office verfährt bei seinen Aufgaben gemäß den gültigen Richtlinien und Gesetzen über das Bundeswahlwesen bei Bundeswahlen und gemäß den gültigen Richtlinien und Gesetzen über das Wahlwesen der Bundesstaaten bei Wahlen in den Bundesstaaten.
Section 3 Head and Appointment Procedure
(1) Der Behördenleiter des United States Electoral Office ist der Director of the United States Electoral Office. Er wird gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.
(2) Der Director darf zur Aufgabenbewältigung Wahlamtshelfer berufen, die die Durchführung von Wahlen übernehmen, wenn der Director Abwesend gemeldet ist. Diese Wahlhelfer werden für konkrete Wahlen in ihr Amt gerufen und gelten nach Abwicklung der Wahl als wieder entlassen.
Section 4 Senior Department
Das United States Electoral Office untersteht als untergeordnete Bundesbehörde dem Department of Justice.
Section 5 Junior Departments
None.
Section 6 Subordinated office holder
None.
Section 7 Other subordinated offices
None.
Section 8 Others
None.
Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffentlicht wurde.
Signature
_____________________________
The President of the United States
XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011