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Original von Aznar Sandoval
Mr. Witfield mahnt also Nachwahlen zum Repräsentatenhaus für die Rest-Legislatur bis zum 30.11.2010 an, welche gleichzeitig zu den regulären House-Wahlen für die neue Legislaturperiode ab 01.12.2010 stattfinden sollten, oder habe ich das falsch verstanden?
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Original von Aznar Sandoval
Und ich bin auch der Überzeugung, dass auf die nachgewählten Repräsentanten Article II Section 6 mit der Maßgabe Anwendung finden muss, dass sie ihr Amt am 1. des der Wahl folgenden Monats antreten.
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Daraus kann ich nur den Schluss ziehen, dass Nachwahlen zum Repräsentantenhaus nur dann stattfinden, und zwar nur gleichzeitig mit Präsidentschaftswahlen, wenn die nachfolgerlose Vakanz vor Beginn der Fristen Kandidatenfristen eintritt.
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Mein Fazit: Der Kongress und das Electoral Office haben nach der aktuellen Gesetzeslage keinen Fehler gemacht. Und es ist auch nicht dringen notwendig, den Election of Congress Act schon wieder zu verändern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chester J. Witfield« (21. November 2010, 10:36)
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Original von Chester J. Witfield
Der Überzeugung bin ich nicht und die entsprechende Bestimmung ist anhand der jahrelangen Anwendung in der Praxis auch nie so ausgelegt worden. Dagegen spricht inbesondere die Verfassung, die in Art. III, Sec. 3, SSec. 4 vorschreibt, dass "ein Sitz im Repräsentantenhaus [der vakant fällt], [...] umgehend nach demokratischen Grundsätzen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften neu besetzt werden" soll.
Die Verfassung spricht hier von Neubesetzung, nicht nur von Neuwahl. Sobald ein vakantes Mandat einen Nachfolger hat, ist es daher auch umgehend neu zu besetzen.
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