Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

  • Nachricht senden

1

Samstag, 6. Juni 2009, 23:04

Democratic Union Amendment Treaty Ratification Act

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



DEMOCRATIC UNION TREATY AMENDMENT RATIFICATION ACT

Inkraftgetreten am:

22.01.2009
Unterschrieben durch President Robert O'Neill


Geändert am:

n/a




Democratic Union Amendment Treaty Ratification Act

Art. 1

Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union vom 11. Januar 2009 in der im Angang beigefügten Fassung und billigt ihn.

Art. 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung der Demokratischen Union zu hinterlegen.

Art. 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Anhang: Basic Treaty between the United States and the Demoractic Union Amendment Treaty

    Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Die Vereinigten Staaten und die Demokratische Union sind überein gekommen, den zwischen ihnen bestehenden Grundlagenvertrag wie folgt zu ändern:

    Artikel 1
    Dem Grundlagenvertrag wird die folgende Präambel vorangestellt:

    "Die vertragsschließenden Parteien,

    EINGEDENK ihrer freundschaftlichen Beziehungen,
    GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,
    IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Sicherheitsarchitektur zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands schafft,

    sind übereingekommen, die Grundlagen der Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter auszubauen:"

    Artikel 2
    Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIa eingefügt:

    "Artikel IIIa - Regierungskonsultationen
    1. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
    2. Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der vertragsschließenden Parteien mit dem gemeinsamen Wertekanon der vertragsschließenden Parteien übereinstimmt, eingeladen werden.
    3. Die vertragsschließenden Parteien richten eine ständige Arbeitsgruppe ein, die zur Aufgabe hat, die Gründe für das Scheitern der Internationalen Sicherheitsorganisation (ISO) zu ergründen und erfolgversprechendere Alternativen für eine Nachfolgeorganisation zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und legt zu jeder stattfindenden Regierungskonsultation einen Bericht ihrer Arbeit vor. Sie besteht aus den Aussenministern sowie einer gleichen Zahl weiterer Angehöriger der diplomatischen Dienste der vertragsschließenden Parteien."

    Artikel 3
    Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIb eingefügt:

    "Artikel IIIb - Bildungsausstausch
    1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
    2. Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass sie für Staatsangehörige der anderen vertragsschließenden Partei, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Visavergabe ermöglichen."

    Artikel 4
    Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIc eingefügt:

    "Artikel IIIc Grenznaher Verkehr
    1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, den grenznahen Verkehr zu erleichtern. Dies betrifft im Besonderen grenzüberschreitende Pendler.
    2. Grenznahe Pendler sind insbesondere diejenigen, die
    - in einem Abstand von 30 km zur Grenze wohnen und
    - jenseits der Grenze dauerhaft einer lohnabhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen oder Waren transportieren.
    3. Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der vertragsschließenden Parteien leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet einer vertragsschließenden Partei eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet der anderen vertragsschließenden Partei ansonsten vereitelt werden würde."

    Artikel 4
    Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIId eingefügt:

    "Artikel IIId Heißer Draht
    1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, dass zwischen dem White House in Astoria City und dem Unionskanzleramt in Manuri ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kanzler der Demokratischen Union ermöglichen soll.
    2. Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kanzler der Demokratischen Union unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen."

    Artikel 5
    1. Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft, sobald das Ratifikationsverfahren durch beide vertragsschließende Parteien abgeschlossen wurde und sie sich die erfolgreiche Ratifikation gegenseitig durch Ratifikationsurkunde notifiziert haben.
    2. Dieser Änderungsvertrag soll im Original, wie auch das Original des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, im Archiv der Vereinigten Staaten hinterlegt werden. Die Regierung der Demokratischen Union soll beglaubigte Abschriften beider Originale erhalten und sie im Archiv der Demokratischen Union hinterlegen.


    So vereinbart am 11. Januar 2009 in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten, Astora City:

    Für die Demokratische Union:

    Helen Bont


    Für die Vereinigten Staaten von Astor:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (6. Juni 2009, 23:04)