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Department of Commerce
- The Secretary of Trade & Treasury -
Astoria City
5th of February, 2o1o
Banking Supervisory Authority - Formation
Verordnung aufgrund von Article II Section 1 (1) des Banking Act
Article 1 - Generals
Diese Verordnung dient der Schaffung einer Bankenaufsicht und regelt deren Leitung.
Article 2 - Banking Supervisory Authority
(1) Die Banking Supervisory Authority (BSA) ist administrativ dem Department of Trade & Treasury (DoTT) untergeordnet, arbeitet jedoch unabhängig von diesem.
(2) Die BSA wird von einem Commissioner of the BSA geleitet. Der Commissioner wird vom Secretary of Trade & Treasury (SoTT) auf sechs Monate ernannt. Er scheidet vorzeitig aus dem Amt falls er
a) verstirbt,
b) das Amt niederlegt,
c) die Staatsbürgerschaft der United States verliert oder
d) vom SoTT oder dem President of the United States aus dem Amt entlassen wird.
Aritcle 3 - Responsibilities
(1) Die Bankenaufsicht überwacht den Anlage- und Kreditmarkt und kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften aus dem Banking Act gemäß Article II Section 2 und ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Banken zu unterstützen.
(2) Die BSA hat öffentlich eine Liste aller zugelassenen Banken zu führen.
Article 4 - Temporary Provisions
Alle bereits bestehenden Banken gelten bis zu ihrer Zulassung durch die BSA als geschäftsunfähig und dürfen daher keine der im Banking Act Article I Section 1 (1) aufgeführten Aktionen tätigen. Bereits laufende Aktionen sind unverzüglich einzustellen.
Article 5 - Final Provisions
Diese Verordnung tritt durch Verkündung durch den SoTT in Kraft und kann nur mittels erneuter Verordnung, oder Gesetz geändert oder aufgehoben werden.
[J.Fillmore]
Secretary of Trade & Treasury
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Department of Trade and Treasury« (5. Februar 2010, 00:34)
Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies
- The Secretary of Trade & Treasury -
Astoria City
17th of February, 2o1o
Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies
Verordnung aufgrund von Article 2 (3) des Federal Enterprise Act
Article 1 - Verification
(1) Alle Firmen die als Incorporated Company nach Article 2 (3) gegründet wurden, müssen dem Department of Trade & Treasury die Einzahlung des geforderten Betrages von 2,000 A$ nachweisen.
(2) Article 2 (1) dieser Verordnung gilt nur für folgende Firmen:
a) Assentia
Bank of Albernia Inc.
Culwick Industries Inc.
Stellar Steel Inc.
Xana Bank Inc.
b) Astoria State
Astoria Financial Inc.
Astorian Airlines Inc.
Astoria State Financial Inc.
AuraTrans Motors Inc.
banosoft Astor Inc.
Connor Chickman Inc.
Cullen Group Inc.
Habicht Automobiles Inc.
JPTimken Chase Inc.
Meetri Group Astor Inc.
OTVC Inc.
Paper Inc.
Peter Wayne Inc.
Phobos Inc.
Quincy's Inc.
Rudnike Vesteranje Inc.
Sheppard Indutries Inc.
Skirrow Food Industries USA Inc.
Singer & Fowley Inc.
Sulla Corporation Inc.
verywell Inc.
VON MAUERBACH GROUP Inc.
b) Chan Sen
-
c) Freeland
Freeland National Bank Inc.
Gareth Steel Corp Inc.
Villa Astoria Inc.
d) Hybertina
-
e) New Alcantara
Trade International Inc.
f) Peninsula
AuraTrans Inc.
Confederate Bank Inc.
DaBrown Company Astor Inc.
Franklin Corp Inc.
KeeWee Company Inc.
Red Beach Group Inc.
Strawberry Inc.
Verlagshaus Hasenkamp Inc.
g) Savannah
Bentfield & Cartwright Inc.
MacDonald's Inc.
Over Group Inc.
SoSa Company Inc.
Southern Tobacco Inc.
Southern Trust Inc.
TEMPCORP Inc.
Weisberg Foods Inc.
(3) Bis der Nachweis der Einzahlung erbracht wurde, oder die Firma den Betrag auf das Konto "Department of Trade & Treasury" (#8) eingezahlt hat, gilt die Firma als nicht rechtsfähig und hat alle geschäftlichen Handlungen unverzüglich einzustellen.
(4) Folgende Unternehmen sind keine Incorporated Companies und können ihren Sicherheitsbetrag daher, auf Antrag beim DoTT, vom DoTT zurückerhalten:
a) Stanliss Private Bank Civ. [New Alcantara]
Article 2 - Final Provisions
Diese Verordnung tritt durch Verkündung durch den SoTT in Kraft und kann nur mittels erneuter Verordnung, oder Gesetz geändert oder aufgehoben werden.
[J.Fillmore]
Secretary of Trade & Treasury
- The Secretary of Commerce -
Astoria City
12th of January, 2o14
Abrogation of the Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies Regulation
Article 1 - Abrogation
(1) Die Verordnung
Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies vom 17. Februar 2010 wird aufgehoben.
Article 2 - Final Provisions
(1) Diese Verordnung tritt durch Verkündung durch den Secretary of Commerce in Kraft und kann nur mittels erneuter Verordnung, oder Gesetz geändert oder aufgehoben werden.
Márkusz Varga
US Secretary of Commerce
Newman Building, Astoria City | October 27th, 2015
EXECUTIVE ORDER 2015/10/27
"Temporary prohibition of civil aviation between the United States of Astor and the Republic of Stralia"
Only Section
Dieser Erlass stellt auf beschränkte Zeit den zivilen Flugverkehr zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralienein.
Flugzeuge aus Stralien kommen, bekommen mit Inkrafttreten dieses Erlasses keine Erlaubnis mehr astorischen Luftraum zu betreten und astorische Flugzeuge bekommen keine Erlaubnis mehr nach Stralien abzuheben.
In der Republik Stralien befindliche Flugzeuge mit astorischer Kennung bekommen die Erlaubnis in die Vereinigten Staaten zurückzukehren und in den Vereinigten Staaten von Astor befindliche Flugzeug mit stralischer Kennung bekommen die Erlaubnis nach Stralien zurückzukehren.
Arjan v. d. Westplate
Secretary of Commerce of the United States
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Department of Commerce« (3. November 2015, 22:38)
Newman Building, Astoria City | March 13th, 2016
EXECUTIVE ORDER 2016/03/13
"Revocation of temporary prohibition of civil aviation between the United States of Astor and the Republic of Stralia"
Only Section
Dieser Erlass setzt die Executive Order 2015/10/27 "Temporary prohibition of civil aviation between the United States of Astor and the Republic of Stralia" außer Kraft.
Zivile Flugverbindungen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralien sind damit ab sofort wieder zulässig.
Arjan v. d. Westplate
Secretary of Commerce of the United States
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The DEPARTMENT of COMMERCE
Carbone Building, Astoria City | June 26th, 2017
Department of Commerce Regulation No. 6
Concerning the Carbone Building
Section 1 - Designation
Das Gebäude der Bundesregierung an der Astoria Av. 8-18 in Astoria City, Astoria State, in Verwendung durch das United States Department of Commerce als Hauptsitz der Behörde, soll fortan als "Frankie Carbone Federal Building" oder kurz "Carbone Building" bekannt sein.
Section 2 - References
Jeder Verweis durch ein Gesetz, eine Regelung, ein Dokument, eine Karte, sowie jeder andere Eintrag dieses Gebäudes durch den Bund und seine Behörden soll dieses wie in Section 1 definiert benennen.
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Bruno Gardner, Secretary of Commerce
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The DEPARTMENT of COMMERCE
Carbone Building, Astoria City | June 26th, 2017
Department of Commerce Regulation No. 7
Concerning ADB Support for the USAID Stralia Operations
Section 1 - Intent
Um die Vergabe von USAID Mittel in Stralien zu ermöglichen, deren Verwendung zu kontrollieren und Veruntreuung zu vermeiden, werden Zweigstellen der Astorian Development Bank in Stralien errichtet.
Section 2 - Offices
Die ADB soll Zweigstellen in den folgenden Städten eröffnen und führen:
a. Geelong
b. Brishen
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Bruno Gardner, Secretary of Commerce
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The DEPARTMENT of COMMERCE
Carbone Building, Astoria City | July 21st, 2017
Department of Commerce Regulation No. 8
Concerning the Names of Civil Vessels
Only Section
(1) Es werden keine Reederei und kein ziviles Schiff unter der Flagge der Vereinigten Staaten zugelassen, welche den Namenszusatz "United States Ship (U.S.S.)" verwenden. Bestehende Zulassungen sind zu widerrufen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wird.
(2) Schiffe, welche den Namenszusatz "United States Ship (U.S.S.)" führen und kein Schiff der U.S. Navy oder der U.S. Coast Guard sind, dürfen Häfen der Vereinigten Staaten nicht anlaufen. Aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere in Fällen von Seenot oder im Interesse der Vereinigten Staaten, können Ausnahmen zugelassen werden.
(3) Sofern Verwechselungsgefahr besteht, gilt dies entsprechend für Schiffsnamen, die nach DoD Regulation No. 8 und DoJ Regulation No. 20 in Verwendung sind, selbst wenn der Namenszusatz "United States Ship (U.S.S.)" nicht geführt sind. Dieser Umstand ist für jeden Einzelfall gesondert festzustellen.
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Bruno Gardner, Secretary of Commerce