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The White House

The White House

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1

Donnerstag, 18. Januar 2007, 21:34

Contract with the CoN signs

Thursday, 18th of January 2007

Ladies and Gentlemen,

der Präsident der Vereinigten Staaten.

2

Donnerstag, 18. Januar 2007, 21:36

My dear citizens,

ich darf Ihnen heute mit Stolz verkünden, dass die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, in Person des Secretary of State und die Generalversammlung des Council of Nations, in Person der Generalsekretärin, heute Abend den Vertrag über den Status des Geländes und der Gebäude des Rates der Nationen innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor im Gebäude des Council unterzeichnet haben. Dieses wichtige Schriftstück wurde durch die Bundesregierung zum Rechtschutz und zur Bestimmung aller wichtigen, bilateralen Bestimmungen zwischen den USA und dem CoN verfasst und einstimmig durch die Generalversammlung des CoN angenommen. Durch die heutigen Unterschriften gilt dieser Vertrag ab sofort und stellt die besondere Beziehung zwischen den USA und dem CoN noch einmal besonders hervor. Ich freue mich, dass beide Seiten mit diesem Vertrag eine fundamentale Basis zur gemeinsamen zukünftigen Zusammenarbeit gelegt haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

13th and 24th President of the United States of Astor

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What's Up?
Derzeit mal wieder im Kapitol tätig...
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3

Donnerstag, 18. Januar 2007, 21:43

Wunderbar. :applaus
Ulysses S. Finnegan jr.

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Lance B. Jackson

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4

Donnerstag, 18. Januar 2007, 22:54

Fast möchte ich mich meinem Vorredner anschließen und ebenfalls in die Hände klatschen, aber ein paar Fragen bleiben leider offen.

Article IV, Section 1, Paragraph 4 der Verfassung der Vereinigten Staaten besagt: ÑDer Präsident soll die Befugnis haben, die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland zu vertreten und im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit fremden Nationen auszuhandeln, die der Zustimmung des Kongresses bedürfen."

Wir haben mit diesem ÑContract" zweifellos einen völkerrechtlichen Vertrag vor uns, und auch wenn er nicht speziell mit einer ÑNation" geschlossen ist, so ist dennoch stark zu vermuten, dass die Urheber der Verfassung jede Art von völkerrechtlichen Verträgen, zumal derart wichtige wie der vorliegende, im Sinn hatten, als sie forderten, dass diese vom Präsidenten auszuhandeln (und damit auch zu unterzeichnen) und dass sie vom Kongress zu ratifizieren sind. Beides ist in diesem Falle nicht erfolgt, was den Vertrag zwar nicht gleich ungültig macht, ihn aber dennoch nicht auf rechtlich so sicheren Füßen stehen lässt, wie man es sich für eine solche Vereinbarung wünscht.

Deswegen meine Frage: Gibt es einen bestimmten Grund dafür, dass in diesem Fall der Kongress übergangen und der Präsident nicht direkt beteiligt wurden? Wenn ja, welchen? Und vor allem: Wie soll die Umsetzung des Vertrages innerhalb Astors organisiert werden, wenn seine Gültigkeit, wie es zu erwarten steht, rechtlich umstritten ist?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

Lance B. Jackson, Hill County, New Alcantara
Governor of the Free State of New Alcantara

5

Donnerstag, 18. Januar 2007, 23:00

2006/11/03 Charter of the Council of Nations Ratification Act

Gemäß diesen Gesetzes, welchem der Kongress zugestimmt hat, wurden sämtliche sich aus dem Vertrag (Charta) ergebenen Fragen und deren Klärung der Bundesregierung überantwortet. Dazu zählt auch dieser Vertrag, der alle nötigen Rechtssicherheiten in Bezug auf den Sitz des CoN (gemäß Charta in Astor) regelt.

Und der Präsident hat ihn nachträglich hier unterzeichnet.

Im übrigen besagt die Verfassung auch, dass der Präsident die ihm unterstellten Aufgaben an Minister delegieren darf. Dazu zählen zweifelsohne auch das abschließen von internationalen Verträgen.

Ich hoffe damit die Fragen zur Zufriedenheit geklärt zu haben.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Lance B. Jackson

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6

Donnerstag, 18. Januar 2007, 23:21

Mr. President,

vielen Dank für Ihre Antworten. In der Tat haben Sie meine Fragen zu meiner vollständigen Zufriedenheit beantwortet. Dennoch ist die Praxis, völkerrechtliche Verträge nicht eindeutig zu ratifizieren, da sie mit ein wenig guten Willen Ergebnis eines bereits ratifizierten Vertrages sind, rechtlich ein wenig zweifelhaft und sollte in Zukunft unterbleiben oder rechtlich einwandfreier abgesichert werden.

In einem Punkt muss ich Ihnen jedoch, auch für zukünftige Anlässe, widersprechen.

Zitat

Im übrigen besagt die Verfassung auch, dass der Präsident die ihm unterstellten Aufgaben an Minister delegieren darf. Dazu zählen zweifelsohne auch das abschließen von internationalen Verträgen.

Das ist wohl korrekt. Eine solche Delegation muss dann aber im Voraus per Verwaltungsvorschrift (Exekutive Order) erfolgen und nicht durch nachträgliche Billigung. Es ist daher im Übrigen empfehlenswert, wenn zukünftige Außenminister derartige Befugnisse genießen sollen, dass Sie oder der nächste Präsident eine solche zu diesem Thema erlassen.

Lance B. Jackson
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7

Freitag, 19. Januar 2007, 23:17

Selbst wenn dieses Schriftstück (das übrigens kein "Contract" ist, sondern ein "Treaty" oder "Agreement" - "Contract" wird im Völkerrechtsverkehr als Wort nicht verwendet) nicht von der Klausel aus dem Ratification Act gedeckt ist, hat der Kongress natürlich die Möglichkeit, ihn hinterher zu ratifizieren. Eine vorherige Zustimmung des Kongresses (also vor Unterzeichnung durch den Präsidenten) wäre im Übrigen sehr, sehr ungewöhnlich.

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8

Samstag, 20. Januar 2007, 17:36

Ich stimme dem Vorgehen des Präsidenten voll zu - es handelt sich ja hier um einen der Einrichtung einer Botschaft vergleichbaren Akt, der Schaffung eines exterritorialen Geländes. Nur mit dem Zusatz, dass die VSA selbst Mitnutzer dieses Geländes werden.
Tricky, das Ganze, wenn man einen rechtsphilosophischen Sichtpunkt einnimmt.

Polit-Rentner