Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 3. Juni 2008, 20:17

Presidency of Leo McGarry



Das Oval Office ist das offizielle Büro des Präsidenten der Vereinigten Staaten in dessen Amtssitz, dem Weißen Haus.
Das Foto zeigt die gegenwärtige Dekoration des Oval office unter President Robert O'Neill.
Leo McGarry
Former President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (8. Oktober 2008, 22:45)


John E. Prescott

Former President of the United States

Beiträge: 1 970

Wohnort: New Heaven, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 3. Juni 2008, 22:37

"Dieses" Siegel jetzt aber auch noch auf den Teppich zu kleben, ist aber auch übertrieben ;) *so* aber geil gemacht *so*
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 14. August 2008, 10:21

Kehrt aus dem Cabinet Room in das Oval Office zurück.

...wenn er sich noch so einen Auftritt leistet, kann er seinen Rücktritt einreichen. Das muss gerade ich mir nicht bieten lassen und die Verfassung kann er selbst lesen!

Blättert die Unterlagen auf dem Schreibtisch durch.

Wo ist der Senator? Wir hatten ihm doch eine Einladung zukommen lassen?
Leo McGarry
Former President of the United States

Jason Caldwell

Benutzertitel sind blöd

Beiträge: 806

Beruf: Politiker

Wohnort: Greenville, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 14. August 2008, 11:42

*so*

Da finde ich den blauen Teppich aber hübscher, außerdem gehören in das Oval Office gefälligst unsere Flaggen!

(Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)

Jason Caldwell
Former Governor of Astoria State
(D)


"Die Mikronationen sind unsere eigene Spielzeug-Eisenbahn, Interaktion mit anderen Menschen gratis." Rod Andriz, II. President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 21. August 2008, 21:50

Meeting with Sen. Xanathos

Good Evening, Mr. President.
Verzeihen Sie, ich könnte leider nicht früher kommen ... dringende Finanzgeschäfte ... 8)
Alexander Xanathos
one of a few good men

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

6

Freitag, 22. August 2008, 10:58

Nach einem herzlichen Lachen geht McGarry auf Xanathos zu und reicht ihm die Hand.

Senator, es ist eine Freude, Sie zu sehen. Bitte nehmen Sie Platz. Darf ich Ihnen etwas zum Trinken anbieten?

McGarry weist auf die Sofas und den beistehenden Tisch mit Getränken.

Ich nehme an, dass wir gleich zur Sache kommen und uns nicht unnötig mit Höflichkeiten aufhalten?
Leo McGarry
Former President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

7

Freitag, 22. August 2008, 11:07

Gern, denn ich weiß, dass Ihre Zeit stets knapp bemessen ist und immer stets der nächste Termin bereits naht.

Ich habe hier eine Arbeitsmappe für Sie mitgebracht, die den von mir eingebrachten Entwurf in der geänderten Fassung von Representative Baumann beinhaltet.
Ich bin mir zwar sicher, Sie sind auf dem letzten Stand, dennach kann es nie schaden, das Papier auch als Arbeitsgrundlage für unsere Gespräche parat zu haben.

Wenn Sie geneigt wären, das Papier nochmals wenigstens zu überfliegen, würde ich derweil den Tee des Weißen Hauses einmal probieren.

Zitat

GENERAL PART

Chapter I - The Act

Section 1 - Domain
(1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(2) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden.
(4) Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die im astorischen Hoheitsgebiet oder durch oder gegen Astorier oder die Union im Ausland begangen wurden.

Section 2 - Purpose and Negligence
(1) Vorsätzliches Handeln führt zur angedrohten Strafe.
(2) Bei leichtfertigem Handeln oder Handeln im Affekt kann die Strafe nach Section 13 gemildert werden.
(3) Bei fahrlässigen Handlungen ist die Strafe nach Section 13 zu mildern.

Section 3 - Accomplishment and Attemp
(1) Eine Straftat vollendet, wer alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt.
(2) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
(3) Der Rücktritt vom Versuch wird nicht bestraft. Der Versuch kann nach Section 13 milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Section 4 - Perpetrator
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat durch Tun oder Unterlassen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
(3) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach Section 13 zu mildern.

Section 5 - Error about facts
(1) Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so ist die Tat zugunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat, zu beurteilen.
(2) Hat der Täter aus irrigen Gründen angenommen, er sei zur Tat berechtigt, so handelt er ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach Section 13 gemildert werden.

Section 6 - Self-Defence
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Section 7 - Justifiying Crisis
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

Section 8 - Exculpating Crisis
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen.

Chapter II - The Legal Consequences of the Act

Section 9 - Imprisonment
(1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 12 Monate, ihr Mindestmaß eine Woche.
(2) Freiheitsstrafe unter einem Monat wird nach vollen Tagen und Wochen, Freiheitsstrafe über einem Monat nach vollen Wochen und Monaten bemessen.
(3) Untersuchungshaft sowie im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe für dieselbe Tat angerechnet.
(4) Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Section 10 - Fine
(1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
(2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens 1 und höchstens 1,000 Astor-Dollar festgesetzt wird.
(3) Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist neben dem Vermögen das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden.

Section 11 - Death Penalty
(1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.
(2) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.
// bundesstaatliche Regelung? //

Section 12 - Loss of the Passive Right to Vote
Wer zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Monaten verurteilt wird, verliert für die Dauer von zwei Monaten über das Ende der Strafvollstreckung hinaus die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Section 13 - Reasons of Mitigation
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
1. Bei Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
2. Das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
im Falle eines Mindestmaßes von 8 Monaten auf 2 Monate,
im Falle eines Mindestmaßes von 4 Monaten auf einen Monat,
im Falle eines Mindestmaßes von 2 Monaten auf zwei Wochen.
(2) Darf das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.

Section 14 - Probation
(1) Unter den Voraussetzungen, dass vom Täter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und die Gefahr einer Wiederholung der Tat gering ist, kann das Gericht eine verhangene Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten zur Bewährung aussetzung; ebenfalls kann das Gericht den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn drei Viertel der Strafe bereits verbüßt sind.
(2) Die Bewährungszeit darf zwei Monate nicht unterschreiten und sechs Monate nicht übersteigen.
(3) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn der Täter in der Bewährungszeit zu einer weiteren Strafe verurteilt wurde.

Section 15 - Limitation
(1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
(2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
(3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.


SPECIAL PART

Chapter I - Crimes against the Union

Section 16 - High Treason
(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 8 Monaten bestraft.
(2) Es beeinträchtigt den Bestand der Union, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, seine staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihm gehördendes Gebiet abtrennt.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
1. die republikanische Staatsform,
2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und den Präsidenten und den Congress in allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahlen zu wählen,
3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
5. die Ablösbarkeit der Regierung,
6. die Unabhängigkeit der Gerichte und
7. der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft.

Section 17 - Public Call for Crimes
Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert oder Anleitungen dafür gibt, wird allein wegen dieser Aufforderung oder Anleitung mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

Section 18 - Resistance against Officers
(1) Wer einem Amtsträge oder einer gleichgestellten Person, die zur Vollstreckung von Gesetzes, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
(2) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.

Section 19 - Trespass
Wer in die Wohnung, die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

Section 22 - Foundation of Criminal Association
Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

Section 23 - Color of Office
(1) Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade oder Titel führt.

Section 24 - Crimes at Elections
Wer ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl des Volkes herbeiführt, das Ergebnis verfälscht oder unrichtig verkündet oder verkünden lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


Chapter II - Legal Process Crimes

Section 25 - Calumny
Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn zu erwirken oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

Section 26 - False Statement and Perjury
(1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
(2) Erfolgt die Falschaussage unter Eid, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat.

Section 27 - Side Treason
Ein Anwalt, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in der selben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

Section 28 - Defeat of Penalty
(1) Wer ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer wegen einer Straftat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Vortat angedrohte Strafe.

Section 29 - Forgery of Documents
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.

Section 30 - Forgery of Processual Documents
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr verfahrenserhebliche Dokumente verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


Chapter III - Crimes against Individual Liberty, Inviolacy and Poperty

Section 31 – Killing
(1) Wer aus Mordlust, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet, wird als Mörder wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 8 Monaten bestraft.
(2) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter 4 Monaten bestraft.

Section 32 – Assault and Battery
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
(2) Führt die Körperverletzung zum Tode, so beträgt die Höchststrafe 8 Monate.

Section 33 – Burglary and Fraud
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer sich an fremdem geistigem Eigentum bereichert.
(2) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

Section 34 – Coercion
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten bestraft.

Section 35 - Deprivation of Liberty
Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren bestraft.

Section 36 – Damage to Property
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.

Section 37 - Libel
Wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung harabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.

Section 38 - Defamation against Memory of Deceaseds
Wer das Andenken eines Verstorbenen oder Verschollenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

Section 39 - Breach of Confidentiality
Wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen (eMail, ICQ, PMs und ähnliches) im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


Chapter IV - Crimes in Offer

Section 40 - Perversion of Justice
Ein Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechtes schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

Section 41 - Persecution of Innocents
Wer als Amtsträger wider besseres Wissen einen Unschuldigen oder jemanden, der aufgrund des Gesetzes nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft.

Section 42 - Omit of Official Acts
Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.

Section 43 - Breach of Confidence in Diplomatic Service
Wer bei der Vertretung der Union gegenüber einer fremden Regierung oder internationalen Einrichtung einer amtlichen Anweisung zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Bundesregierung irrezuleiten, unwahre Berichte erstattet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft

Section 44 - Seduction of Subjects
Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt.

Section 45 - Breach of Secrecy
Wer ein Geheimnis, von dem er als Amtsträger Kenntnis erlangt hat, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

8

Freitag, 22. August 2008, 11:19

McGarry setzt seine Lesebrille auf und überfliegt den Entwurf, während ein Bediensteter dem Senator Tee einschenkt. Der Präsident nimmt die Lesebrille ab und wendet sich wieder seinem Gast zu.

Senator, ich weiß, dass die Republikaner schon bei der letzen Präsidentenwahl die Auffassung vertreten haben, die Todesstrafe sei legitim. Ich habe damals eine andere Haltung eingenommen. Ich würde Sie bitten, mir noch einmal darzulegen, warum Sie persönlich diese Form der Bestrafung für menschenwürdig und mit Gott vereinbar halten. Momentan ist diese Bestimmung für mich das größte Hindernis auf dem Weg, den Entwurf am Ende zu unterschreiben, sollte er auf meinem Schreibtisch landen.
Leo McGarry
Former President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

9

Freitag, 22. August 2008, 11:52

Das sechste Gebot besagt: "Du sollst nicht töten."
"Soll" heißt "muss" wenn "kann". Von dem Gebot darf nur bei Notwehr oder einer Krise abgewichen werden. Wer jedoch vorsätzlich tötet, begeht eine Sünde.
Unsere Nation lebt natürlich nicht vom kirchlichen Recht, sondern allein von dem, was Menschen als Recht auffassen. Ich will dabei nicht auf die Beweggründe wie Gewissen, Moral und Sitte eingehen, sondern wir müssen in der Gesetzgebung klären, ob das hostimentum ultimum der Beendigung eines Lebens als Strafe angemessen ist für schwere Taten.

Ich gehe von der Hoffnung eines Menschen, auch eines Straftäters aus. Ist ein Mensch für seine Gemeinschaft gefährlich, so muss er von dieser ferngehalten werden. Lässt er sich partout nicht wieder resozialisieren wegen erheblicher krimineller Energien, so kann man ihn entweder lebenslang wegsperren oder sein Leben beenden.
Weiß er, dass er lebenslang im Gefängnis bleibt, so ist jede Hoffnung auf Glück für ihn verloren. Unser Strafrecht hat aber nicht nur die Spezialprävention, sondern auch die Generalprävention, sprich Abschreckung. Die Androhung der Todesstrafe ist eine solche Abschreckung. Wer weiß, dass er für eine geplante Tat vielleicht den Tod erntet, wird einmal mehr überlegen und vielleicht von der Tat ablassen.
Und Androhung der Todesstrafe heißt ja nicht, dass sie auch immer verhangen wird. Deswegen sind die Hürden dafür ja auch recht hoch: Der Richter, ausgebildeter Jurist und im Speziellen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, muss verhängen und der Präsident, ebenfalls zur Verhältnismäßigkeit verpflichtet, muss zustimmen.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

10

Freitag, 22. August 2008, 12:14

Ich verstehe. Ich gebe aber zu bedenken, dass der Mensch ohne Not tötet, wenn er zur Strafe oder Abschreckung hinrichtet, obwohl Alternativen bereitstünden. Im Kongress soll das Argument gefallen sein, lebenslange Haft sei teuer - in solchen Kategorien darf man meines Erachtens nicht denken, sonst lässt man sich auf das Niveau eines Raubmörders herab, für den das Leben einen materiellen Wert hat.

Wenn Sie von Verhältnismäßigkeit sprechen, dann wiederum gebe ich zu bedenken, muss es wohl ein Serientäter oder besonders grausamer Mörder sein, ein Psychopath. Abgesehen davon, dass mir diese Kategorisierung von Morden ohnehin zuwider ist - eine private Meinung, versteht sich -, fällt an dieser Stelle doch der Grundsatz der Abschreckung von selbst weg: Wer mordet, weil er geistig gestört ist, wird sich auch von der Todesstrafe nicht abschrecken lassen.
Leo McGarry
Former President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

11

Freitag, 22. August 2008, 17:13

Richtig. Aber wenn man sich ausschließlich am gesunden Menschenverstand, speziell an der Rechtschaffenheit der Menschen, orientiert, dann sind Straftaten ja sowieso unmöglich, weil jeder weiß, dass es falsch wäre. Und es begehen ja nicht nur psychisch Kranke (erhebliche) Straftaten.
Das Gesetz dient ja nicht der Schikane bzw. dem Zu-Tode-Bringen eines Missetäters, sondern es dient dem Schutz des Volkes, der Gemeinschaft. Begeht jemand eine Straftat, so bricht er die Friedensordnung des Rechtes und dafür muss er eine Sanktion erhalten. Die Meinung über die Todesstrafe in der Bevölkerung ist gespalten, genau wie bei der Frage ob Nass- oder Trockenrasur, Kylie oder Madonna, Kaffee schwarz oder mit Milch, Atomwaffen ja oder nein, Rüsten oder Abrüsten. Ich will diese Frage nicht mit jenen gleichsetzen, aber bei all diesen Fragen lassen sich die eingefleischten Fans der einen fast nie von denen der anderen Seite überzeugen.
Ebenso ist es bei der Todesstrafe: Es gibt gute Argumente dafür und gute Argumente dagegen. Meine Intention ist die, die Todesstrafe nicht von vorherein auszuschließen, um die Abschreckungswirkung aufrechtzuerhalten, ihre Vollstreckung jedoch sehr sehr sparsam durchzuführen.

Der Kostenfaktor darf bei der Gerechtigkeit nicht zählen. Dem Kostenargument folge ich so auch nicht.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (22. August 2008, 17:49)


Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

12

Freitag, 22. August 2008, 19:45

Ich sage Ihnen ganz offen, dass ich die Todesstrafe für eine politische Forderung halte, die nicht als Grundlage eingeführt werden sollte. Ihr Werk ist in weiten Teilen annehmbar und mit der Forderung nach der Todesstrafe beinhaltet es meines Erachtens ein politisch gewolltes, sachlich aber nicht notwendiges Hindernis.
Leo McGarry
Former President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

13

Samstag, 23. August 2008, 17:10

Ich kann das ja nicht allein entscheiden. Man wird sehen, wie sich die Mitglieder des Congress entscheiden werden.
Gibt es denn noch andere Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf?
Alexander Xanathos
one of a few good men

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

14

Freitag, 29. August 2008, 11:04

Senator, zunächst wie besprochen eine neu formatierte Version des aktuell im Kongress besprochenen Dokumentes.

USPC Introduction Act


An Act to introduce a United States Penalty Code.


Sec. 1. Introduction of U.S. Penalty Code.
Der folgende United States Penalty Code wird Gesetz der Vereinigten Staaten.


    United States Penalty Code

    An Act to secure and defend the Citizens of the United States against Crime and to ensure their Right of Punishment for Offenders, to be known as United States Penalty Code and to be abbreviated as USPC.


    CHAPTER I. GENERAL PART.


    ARTICLE I - THE ACT


    Sec. 1. Domain.
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (2) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden.
    (4) Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die im astorischen Hoheitsgebiet oder durch oder gegen Astorier oder die Union im Ausland begangen wurden.

    Sec. 2. Purpose and Negligence.
    (1) Vorsätzliches Handeln führt zur angedrohten Strafe.
    (2) Bei leichtfertigem Handeln oder Handeln im Affekt kann die Strafe nach Sec. 13 gemildert werden.
    (3) Bei fahrlässigen Handlungen ist die Strafe nach Chap. I Art. II Sec. 5 zu mildern.

    Sec. 3. Accomplishment and Attempt.
    (1) Eine Straftat vollendet, wer alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt.
    (2) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
    (3) Der Rücktritt vom Versuch wird nicht bestraft. Der Versuch kann nach Chap. I Art. II Sec. 5 milder bestraft werden als die vollendete Tat.

    Sec. 4. Perpetrator.
    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat durch Tun oder Unterlassen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
    (3) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach Chap. I Art. II Sec. 5 zu mildern.

    Sec. 5. Error about facts.
    (1) Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so ist die Tat zugunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat, zu beurteilen.
    (2) Hat der Täter aus irrigen Gründen angenommen, er sei zur Tat berechtigt, so handelt er ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach Chap. I Art. II Sec. 5 gemildert werden.

    Sec. 6. Self-Defence.
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Sec. 7. Justifiying Crisis.
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

    Sec. 8. Exculpating Crisis.
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen.


    ARTICLE II - LEGAL CONSEQUENCES OF THE ACT


    Sec. 1. Imprisonment.
    (1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt zwölf Monate, ihr Mindestmaß eine Woche.
    (2) Freiheitsstrafe unter einem Monat wird nach vollen Tagen und Wochen, Freiheitsstrafe über einem Monat nach vollen Wochen und Monaten bemessen.
    (3) Untersuchungshaft sowie im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe für dieselbe Tat angerechnet.
    (4) Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist.

    Sec. 2. Fine.
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
    (2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens einem und höchstens $1.000 festgesetzt wird.
    (3) Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist neben dem Vermögen das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden.

    Sec. 3. Death Penalty.
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.
    (2) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.

    Sec. 4. Loss of the Passive Right to Vote.
    Wer zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Monaten verurteilt wird, verliert für die Dauer von zwei Monaten über das Ende der Strafvollstreckung hinaus die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

    Sec. 5. Reasons of Mitigation.
    (1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
    1. Bei Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
    2. Das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
    im Falle eines Mindestmaßes von acht Monaten auf zwei Monate,
    im Falle eines Mindestmaßes von vier Monaten auf einen Monat,
    im Falle eines Mindestmaßes von zwei Monaten auf zwei Wochen.
    (2) Darf das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.

    Sec. 6. Probation.
    (1) Unter den Voraussetzungen, dass vom Täter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und die Gefahr einer Wiederholung der Tat gering ist, kann das Gericht eine verhangene Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten zur Bewährung aussetzung; ebenfalls kann das Gericht den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn drei Viertel der Strafe bereits verbüßt sind.
    (2) Die Bewährungszeit darf zwei Monate nicht unterschreiten und sechs Monate nicht übersteigen.
    (3) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn der Täter in der Bewährungszeit zu einer weiteren Strafe verurteilt wurde.

    Sec. 7. Limitation.
    (1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
    (2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
    (3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.


    CHAPTER II. SPECIAL PART


    ARTICLE I - CRIMES AGAINST THE UNION


    Sec. 1. High Treason.
    (1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
    1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
    2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft.
    (2) Es beeinträchtigt den Bestand der Union, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, seine staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihm gehördendes Gebiet abtrennt.
    (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
    1. die republikanische Staatsform,
    2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und den Präsidenten und den Congress in allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahlen zu wählen,
    3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
    4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
    5. die Ablösbarkeit der Regierung,
    6. die Unabhängigkeit der Gerichte und
    7. der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft.

    Sec. 2. Public Call for Crimes.
    Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert oder Anleitungen dafür gibt, wird allein wegen dieser Aufforderung oder Anleitung mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.

    Sec. 3. Resistance against Officers.
    (1) Wer einem Amtsträge oder einer gleichgestellten Person, die zur Vollstreckung von Gesetzes, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.

    Sec. 4. Trespass.
    Wer in die Wohnung, die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

    Sec. 5. Foundation of Criminal Association.
    Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

    Sec. 6. Color of Office.
    (1) Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade oder Titel führt.

    Sec. 7. Crimes at Elections.
    Wer ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl des Volkes herbeiführt, das Ergebnis verfälscht oder unrichtig verkündet oder verkünden lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    ARTICLE II - LEGAL PROCESS CRIMES


    Sec. 1. Calumny.
    Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn zu erwirken oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.

    Sec. 2. False Statement and Perjury.
    (1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
    (2) Erfolgt die Falschaussage unter Eid, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat.

    Sec. 3. Side Treason.
    Ein Anwalt, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in der selben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

    Sec. 4. Defeat of Penalty.
    (1) Wer ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer wegen einer Straftat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Vortat angedrohte Strafe.

    Sec. 5. Forgery of Documents.
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.

    Sec. 6. Forgery of Processual Documents.
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr verfahrenserhebliche Dokumente verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


    ARTICLE III - CRIMES AGAINST INDIVIDUAL LIBERTY, INVIOALCY AND PROPERTY


    Sec. 1. Killing.
    (1) Wer aus Mordlust, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet, wird als Mörder wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft.
    (2) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten bestraft.

    Sec. 2. Assault and Battery.
    (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
    (2) Führt die Körperverletzung zum Tode, so beträgt die Höchststrafe 8 Monate.

    Sec. 3. Burglary and Fraud.
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer sich an fremdem geistigem Eigentum bereichert.
    (2) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

    Sec. 4. Coercion.
    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten bestraft.

    Sec. 5. Deprivation of Liberty.
    Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft.

    Sec. 6. Damage to Property.
    Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.

    Sec. 7. Libel.
    Wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung harabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.

    Sec. 8. Defamation against Memory of Deceaseds.
    Wer das Andenken eines Verstorbenen oder Verschollenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

    Sec. 9. Breach of Confidentiality.
    Wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen (E-Mail, Instant Messaging, Persönliche Nachrichten o.ä.) im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    ARTICLE IV - CRIMES IN OFFER


    Sec. 1. Perversion of Justice.
    Ein Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechtes schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.

    Sec. 2. Persecution of Innocents.
    Wer als Amtsträger wider besseres Wissen einen Unschuldigen oder jemanden, der aufgrund des Gesetzes nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft.

    Sec. 3. Omit of Official Acts.
    Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.

    Sec. 4. Breach of Confidence in Diplomatic Service.
    Wer bei der Vertretung der Union gegenüber einer fremden Regierung oder internationalen Einrichtung einer amtlichen Anweisung zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Bundesregierung irrezuleiten, unwahre Berichte erstattet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft

    Sec. 5. Seduction of Subjects.
    Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt.

    Sec. 6. Breach of Secrecy.
    Wer ein Geheimnis, von dem er als Amtsträger Kenntnis erlangt hat, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.


Sec. 2. Entry into Force.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Bitte geben Sie mir noch einen Moment, um einige Anmerkungen zu machen.
Leo McGarry
Former President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leo McGarry« (29. August 2008, 13:26)


Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

15

Freitag, 29. August 2008, 11:08

Senator, ich finde die Mindeststrafsätze in einigen Fällen überzogen. "Nicht unter"-Sprachregelungen sind für die Verhältnisse einer Simulation immer besonders delikat, finde ich. Ich denke, wir können den Richtern in dieser Hinsicht ausreichend Augenmaß zutrauen.

Ein weiterer Punkt, der dringend hinzugefügt werden muss: Der Status quo fände auch auf astorische Soldaten im Einsatz Anwendung. Das ist natürlich Unsinn, denn eine Tötung ohne Mordintention ist kein Totschlag, wenn man damit seinem Vaterland dient und es mit der Waffe verteidigt.

Ein weiterer Punkt noch: Ich denke, die Veröffentlichung von PNs sollte zulässig sein. Sie werden in der MN-Welt mehrheitlich wie Briefe behandelt. Wer Vertraulichkeit wünscht, muss auf Instant-Messaging-Produkte wie ICQ umsteigen, aber meines Erachtens ist es durchaus legitim, eine PN zu veröffentlichen, sofern allgemein bekannt ist, dass die Möglichkeit dazu besteht.

Über die Todesstrafe hatten wir ja bereits gesprochen.
Leo McGarry
Former President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leo McGarry« (29. August 2008, 12:05)


Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

16

Freitag, 29. August 2008, 13:18

Ja, unsere Soldaten im Ausland unterliegen unserem Strafrecht. Wer verbindliche Befehle ausführt, handelt nicht rechtswidrig.
Denn 1. ist der Soldat durch das Gesetz ja angehalten, verbindliche Befehle auszuführen,
2. trägt der Vorgesetzte für seine Befehle die Verantwortung,
3. trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennen würde, dass durch die Befolgung eines Befehls eine Straftat begangen würde - ein solcher Befehl wäre natürlich rechtswidrig, unverbindlich und dürfte nicht ausgeführt werden.

Spätestens bei der TRS-Prüfung des Verhaltens eines Soldaten würde man feststellen, dass er nicht belangt werden kann, weil er eben einen Rechtfertigungsgrund hat ... wie gesagt, sofern er Recht, Auftrag und Befehl befolgt.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

17

Freitag, 29. August 2008, 13:24

Senator, ich denke, es spricht nichts dagegen, unsere Soldaten explizit von Teilen dieser Bestimmungen auszunehmen. Im Krieg halte ich eine Einzelfallprüfung - sei es durch den Vorgesetzten, sei es durch andere - für vollkommen unangemessen. Zumal dem einzelnen Soldaten nicht geholfen ist, wenn am Ende sein Vorgesetzter für einen Befehl zur Tötung des Feindes den Kopf hinhalten muss.
Leo McGarry
Former President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

18

Freitag, 29. August 2008, 14:16

Ich halte von expliziten Ausnahmen leider absolut gar nichts. Gesetze müssen das Grundlegende regeln.
Unsere Soldaten würden ja dann eh nach der Militärgerichtsbarkeit behandelt werden.
Ich für meinen Teil würde niemals einen Soldaten anklagen, der in Erfüllung seiner Pflicht handelt. Selbst wenn er einen Fehler begeht, so habe ich doch genug Vertrauen in seine Vorgesetzten, speziell seine Disziplinarvorgesetzten, die die Sache aufklären und eine Lösung herbeiführen.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

19

Freitag, 29. August 2008, 14:22

Senator, ich habe niemals unterstellen wollen, dass Sie persönlich einen Soldaten anklagen würden. Ich habe nur die Befürchtung, dass nicht alle so ehrenwert wie Sie sind.

Selbstverständlich müssen Gesetze das Grundlegende regeln - aber diese Angelegenheit ist für mich grundlegend, weil es um die juristische Sicherheit der Männer und Frauen in Uniform geht, die ihr Leben einsetzen, um die Vereinigten Staaten zu verteidigen.
Leo McGarry
Former President of the United States

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

20

Freitag, 29. August 2008, 14:37

Und ich sagte doch bereits, dass Soldaten, die aufgrund des Gesetzes Dienst tun und zu einem Handeln verpflichtet sind, nichts unrechtes tun und gerechtfertigt sind. Das muss man nicht ins Gesetz schreiben, das ist ein juristischer Grundsatz, dass Handeln auf Grund eines Gesetzes niemals strafbar sein kann, weil es eben rechtmäßig ist. Strafbar kann nur rechtswidriges Handeln sein.
Alexander Xanathos
one of a few good men