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Popular Petitions Act Revision Act
Official Document - Attested Full Text Copy
POPULAR PETITIONS ACT REVISION ACT
ENTRY INTO FORCE
April 30th, 2015
Approved by the House of Representatives
May 2nd, 2015
Approved by the United States Senate
May 5th, 2015
Signed into law by President Adam Denton
AMENDMENTS
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POPULAR PETITIONS ACT REVISION ACT
An act to fix obsolete regulations and open up petitioning for every citizen.
Section 1: Replacing the Popular Petitions Act
Der Popular Petitions Act wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes durch die nachfolgende Fassung ersetzt:
POPULAR PETITIONS ACT
An act to specify the people's constitutional right to petition.
Section 1: Fundamentials
Eine Volkspetition (Petition) im Sinne dieses Gesetzes ist eine vom Volk ausgehende Gesetzgebungsinitiative.
Section 2: Starting and stopping a petition
(1) Um ein Petitionsverfahren zu beantragen, soll ein ausformulierter Gesetzesentwurf inklusive Begründung beim Department of Justice eingereicht werden. Berechtigt zum Einbringen einer Volkspetition ist jeder Bürger der Vereinigten Staaten.
(2) Das Department of Justice überprüft, ob der Entwurf die Bedingungen nach diesem Gesetz erfüllt und mit der Verfassung vereinbar ist und weist diesen im Zweifelsfall begründet zurück. Liegen keine Hinderungsgründe vor, soll das Department of Justice den Petitionsentwurf sieben Tage lang öffentlichen an seinem Hauptsitz auszulegen.
(3) Dem Initiator steht es während dieser Zeit frei, seine Volkspetition durch öffentliche und unwiderrufliche Erklärung am Ort der Auslage zurückzuziehen.
Section 3: Supporting a petition
Während eine Petition zur Unterstützung ausliegt, steht es jedem Staatsbürger frei, die Petition durch Erklärung zu unterstützen. Eine Unterstützung ist nur dann gültig, wenn der Unterzeichner während der gesamten Zeit des Aushangs auf Bundesebene aktiv wahlberechtigt ist, sie kann bis zum Ende der Unterstützungsfrist wieder zurückgezogen werden. Die Unterstützung der Petition durch den Initiator soll implizit sein, sofern dieser die Bedingungen nach dieser Section erfüllt.
Section 4: Success and failure conditions, Effects
(1) Erhält eine Petition während des Aushangs mindestens fünf Unterstützer, gilt diese als erfolgreich und das Department of Justice soll den Entwurf inklusive Begründung an den Kongress weiterleiten.
Das Department of Justice soll öffentlich den Erfolg oder Misserfolg der Petition feststellen. Ist die Petition zurückgezogen worden, so ist das Ende des Verfahrens festzustellen.
(2) Der Kongress hat die Vorlage wie einen ordentlichen Antrag zu beraten und anschließend darüber abzustimmen. Dem Initiator soll zur Debatte Rederecht erteilt werden.