Madam President,
auch hier, wie schon bei der letzten Anfrage an die Administration, zunächst die Klarstellung, dass ich in dieser Angelegenheit ausschließlich als Mitglied der Administration, und nicht des Kongresses spreche.
Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
Zu den Einzelfragen 1. - 3. zusammenfassend:
Der Präsident der Vereinigten Staaten ist derzeit aus bekannten Gründen höherer Gewalt abwesend.
Der Vizepräsident ist aus unbekannten Gründen abwesend.
Das Ministerium der Verteidigung ist nicht besetzt.
Die besetzten und arbeitenden Ministerien - jene für Wirtschaft und der Justiz - sind für außen- und verteidigungspolitische Belange nicht zuständig. Aufgefordert zu handeln ist hier auf Grund der Verfassungssituation der geschäftsführende Präsident, der Sprecher der Repräsentantenhauses Mr. Jerry Cotton.
Speaker Cotton hat spätestens seit
vergangenem Dienstag Kenntnis davon, dass er durch die Abwesenheit von Präsident und Vizepräsident für mehr als sieben Tage Dauer geschäftsführender Präsident geworden ist.
Bislang hat er mit mir keinerlei Kontakt betreffend die Übernahme der Amtsgeschäfte aufgenommen, mit meinem Kabinettskollegen Secretary Carbone meines Wissens ebenfalls nicht. Jedenfalls hat er noch keine Kabinettssitzung geleitet o. ä., und sich jedenfalls nicht gegenüber der Administration als Ganzes zu den von der Fragestellerin bezeichneten Vorgängen irgendwie geäußert.
Insofern gehe ich nach meinem Kenntnisstand davon aus, dass die von der Fragestellerin beschriebene Situation seitens der Exekutive der Vereinigten Staaten bislang weder zur Kenntnis genommen wurde, noch irgendwelche Maßnahmen ergriffen oder irgendwie erwogen wurden.
Verantwortlich sind hier, wie gesagt, in dieser Reihenfolge der aus unbekannten Gründen abwesende Vizepräsident und Außenminister, sowie der geschäftsführende Präsident.
Die in ihren Funktionen jeweils aktiven Minister für Wirtschaft und der Justiz haben keine verfassungsmäßige oder einfachgesetzliche Handhabe, hier tätig zu werden.