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Solomon Foot

Old School Conservative

Beiträge: 886

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

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1

Sonntag, 20. November 2011, 17:40

Election of the House of Representatives Reform Bill

Mister Speaker,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung:

ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES REFORM BILL

Section 1. Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Wahl des Repräsentantenhauses neu.
(2) Es soll zitiert werden als Election of the House of Representatives Reform Act.

Section 2. Redraft of Article III of the Federal Election Act.
Article III des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

    ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES

    Sec. 1. Composition.
    (1) Jeder astorische Bundesstaat bildet einen Wahlkreis wobei jeder Wahlkreis einen Vertreter ins Repräsentantenhaus entsendet.
    (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses weniger Kandidaten, als Mitglieder des Repräsentantenhauses zu wählen sind, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant.

    Sec. 2. Nominations.
    (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Ein gültiger Wahlvorschlag muss mindestens einen nach Article I, Section 4, Subsection 2, No. 2, wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten umfassen.
    (3) Niemand darf sich auf mehr als einem Wahlvorschlag zugleich zur Wahl stellen.

    Sec. 3. Procedure of Election.
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Stimme.
    (3) Die im Heimatwahlkreis abgegebene Stimme wird mit dem Faktor, der gleich der Anzahl der Wahlkreise ist, gewichtet. Jede der in einem der übrigen Wahlkreise abgegebenen Stimmen wird mit dem Faktor eins gewichtet.
    (4) Als Heimatwahlkreis gilt gemäß Art. I, SSec. 5 derjenige Wahlkreis, für den sich der Wähler ins Wählerverzeichnis einträgt.
    (5) Gewählt ist der Kandidat, der in einem Wahlkreis die relative Mehrheit der gewichteten Stimmen auf sich vereinigt.
    (6) Erhalten in einem Wahlkreis zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Anzahl der gewichteten Stimmen, so findet in diesem Wahlkreis eine Nachwahl gemäß Art. III, SSec. 6 statt.
    (7) Es ist zulässig, weniger als die Maximalanzahl an Stimmen zu verteilen.

    Sec. 4. Substitution of Representatives.
    Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der Legislaturperiode aus diesem aus, so gilt das betreffende Mandat als vakant.

    Sec. 5. Vacancies.
    (1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
    (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.
    (3) Die Nachwahl ist im Mehrheitswahlverfahren analog zu der in Art. III, SSec. 3 beschriebenen Vorgehensweise abzuhalten.

    Sec. 6. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
    (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
Freedom from Government!