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Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 3rd of May 2006
Der Senator of the Southern Territories, Mister Desiderio V. Adelmar, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.
Die Aussprache dauert bis Montag, den 08.05.06 - 22Uhr!
Zitat
Supreme Court Bill
Section I: Der Supreme Court
Article 1: Supreme Court
(1) Die Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten wird durch den Supreme Court ausgeübt.
(2) Der Supreme Court übt nach sinngemäßer Anwendung der bundesrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch die Gerichtsbarkeit der Bundesstaaten aus, sofern dort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine eigene Gerichtsbarkeit besteht. Ein einmal zulässig am Supreme Court begonnenes Verfahren wird an ihm fortgesetzt, auch wenn sich eine bundesstaatliche Gerichtsbarkeit während des Verfahrens konstituiert.
(3) Der Supreme Court hat seinen Sitz in Astoria City.
Article 2: Spruchkörper
(1) Der Supreme Court besteht aus zwei Spruchkörpern:
a. dem Federal Court und
b. dem High Court
(2) Dem Federal Court obliegt die Rechtsprechung im Zivilrecht, im Strafrecht und im Verwaltungsrecht. Er ist mit einem Einzelrichter zu besetzen.
(3) Dem High Court obliegt die Revision der Urteile des Federal Court sowie die Rechtsprechung im Verfassungsrecht. Er besteht aus drei Richtern, wobei darunter zwei Schöffen sein sollen.
(4) Die hauptamtlichen Richter werden vom Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt.
(5) Schöffen werden von dem zuständigen Bundesminister, ersatzweise vom Präsidenten, nach einem festgelegten und transparenten Verfahren benannt.
(6) Ist für ein Verfahren kein hauptamtlicher Richter verfügbar, ist er durch einen Schöffen zu ersetzen.
Article 3: Richter
(1) Die berufsmäßigen Richter sind verpflichtet, Ihr Amt gewissenhaft und kontinuierlich auszuüben und so die Funktionsfähigkeit des Supreme Court und angemessende Verfahrensdauern sicherzustellen.
(2) Wer für ein Verfahren als Schöffe (Laienrichter) berufen ist, der muss sein Amt gleichermaßen gewissenhaft ausüben. Die Berufung kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
(3) Wer als Prozesspartei, deren Vertreter oder als Zeuge in einem Verfahren involviert ist oder als Richter in der gleichen Sache in einer Vorinstanz tätig war, kann im Einzelfall nicht richten.
Section II: Allgemeine Verfahrensvorschriften
Article 4: Gültigkeit allgemeiner Verfahrensvorschriften
Die allgemeinen Vorschriften in diesem Abschnitt gelten für alle Verfahren. Sie gelten jedoch nicht, wenn in den Sections III bis V für eine Verfahrensart etwas anderes bestimmt ist; dann geht die spezielle Regelung vor.
Article 5: ÷ffentlichkeit
(1) Gerichtsverfahren sind immer öffentlich.
(2) Die Richter am High Court können sich untereinander nichtöffentlich beraten.
Article 6: Beschlussfähigkeit
Der High Court ist beschlussfähig für Beschlüsse mit zwei Richtern, für Urteile nur mit drei Richtern.
Article 7: Vorsitz
(1) Den Vorsitz in der Sitzung führt der Richter, am High Court der Vorsitzende Richter.
(2) Dem Vorsitzenden obliegt die Erteilung des Wortes und die sonstige Bestimmung des Prozessablaufes nach dem Gesetz und nach billigem Ermessen.
Article 8: Rechtliches Gehör
(1) Jede Prozesspartei hat im Verfahren Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage aus ihrer Sicht darzustellen und auf den Vortrag der anderen Prozessparteien und Himweise des Gerichts zu erwidern.
(2) Zieht das Gericht einen Tatsachenumstand oder eine rechtliche Position in Erwägung, die von keiner Partei in Erwägung gezogen worden ist, dann soll das Gericht darauf mit der Bitte um Stellungnahme hinweisen.
Article 9: Darlegungs- und Beweislast
(1) Wer eine bestimmte Rechtsposition für sich beanspruchen will, muss die Umstände, die diese Position begründen, darlegen und beweisen.
(2) Das Gericht darf die tatsächlichen Umstände auch unabhängig von der Darlegung und Beweisführung der Prozessparteien ermitteln.
Article 10: Verfahrensanträge
(1) Jede Prozesspartei kann bei Gericht Anträge zur Prozessleitung stellen.
(2) Über solche Anträge entscheidet das Gericht durch Beschluss.
(3) Macht eine Prozesspartei von diesem Recht weit über Gebühr Gebrauch, kann der Vorsitzende die Anträge für nichtig erklären.
(4) Gegen Beschlüsse gibt es kein eigenständiges Rechtsmittel. Sie werden nur im Rahmen des Urteils geprüft.
Article 11: Prozessverlauf
Soweit dieses Gesetz keine bestimmten Regelungen zum Ablauf des Verfahrens trifft, so entscheidet der Vorsitzende über den Ablauf nach billigem Ermessen nach den Gesichtspunkten eines gerechten und zügigen Verfahrens.
Article 12: Prozesskosten
(1) Die Gerichtskosten betragen vor dem Federal Court 100 A$ und vor dem High Court 200 A$.
(2) Das Verfahren ist erst zu eröffnen, wenn der Kläger die Gerichtskosten vorgeschossen hat.
(3) Das Gericht entscheidet mit dem Urteil über die Kostenerstattung an den Kläger nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen.
(4) Sonstige Kosten, insbesondere für Rechtsbeistände, werden nicht erstattet.
(5) Der Bund und seine Organe sowie deren in amtlicher Funktion auftretenden Mitglieder sind von der Zahlung von Gerichtskosten befreit.
Article 13: Ungebührliches Benehmen
(1) Wer sich vor Gericht oder gegenüber dem Gericht ungebührlich benimmt oder wer einer gerichtlichen Vorladung nicht Folge leistet, gegen den kann das Gericht durch Beschluss ein Ordnungsgeld bis zu 200 A$, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 A$ oder 3 Tage Haft anordnen.
(2) Der Beschluss ist unanfechtbar.
Section III: Besondere Verfahrensvorschriften im Strafrecht
Article 14: Anklagebehörde
(1) Die Vereinigten Staaten werden durch eine von der Bundesregierung zu errichtende oder in ihr zu betreibende Behörde vertreten.
(2) Aufgabe der Behörde ist es, Straftaten zu ermitteln und anzuklagen. Belastende und entlastende Umstände sind gleichermaßen zu ermitteln.
(3) Soweit nicht das materielle Strafrecht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt, tragen die Vereinigten Staaten die volle Beweislast.
Article 15: Untersuchungshaft
(1) Ist jemand einer Straftat dringend verdächtig und besteht die Annahme, dass er flieht oder Beweisstücke vernichtet, so kann gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet werden.
(2) Die Untersuchungshaft muss von einem Richter angeordnet werden. Sie kann auch von der Anklagebehörde angeordnet werden; in diesem Fall muss die richterliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden.
Article 16: Nebenklage
(1) Das Opfer einer Straftat kann sich der Anklage im gerichtlichen Verfahren als Nebenkläger anschließen.
(2) Staatliche Stellen sind von der Nebenklage ausgeschlossen.
(3) Die Nebenklage ist nur dann zulässig, wenn die mutmaßlich verletzen Strafnormen private Rechtsgüter individuell schützen.
Section IV: Besondere Verfahrensvorschriften für Revisionsverfahren
Article 17: Gegenstand der Revision
(1) Gegenstand der Revision ist nur die rechtliche Überprüfung aufgrund des vom Federal Court festgestellten Sachverhalts.
(2) Kommt der High Court zu dem Schluss, dass der Federal Court den Sachverhalt aufgrund rechtlicher Fehler falsch festgestellt hat, oder sind nach Erörterung der Rechtslage weitere sachliche Feststellungen zu treffen, verweist der High Court den Rechtsstreit zurück an den Federal Court.
Article 18: Zulässigleit der Revision
(1) Die Revision ist nur Zulässig, wenn
a) der Revisionskläger durch das Urteil des Federal Court mit einer Beschwer von mindestens 500 A$ belegt ist oder
b) in einem Strafprozess eine Haftstrafe verhängt wurde oder
c) der Federal Court die Revision zugelassen hat, weil der Rechtsstreit große allgemeine Bedeutung hat.
(2) Die Revision ist nur zulässig, wenn Sie binnen einer Woche nach dem Urteil eingelegt wird.
Section V: Besondere Verfahrensvorschriften im Verfassungsrecht
Article 19: Verfassungsrechtliche Streitigkeiten
Zulässige verfassungsrechtliche Streitigkeiten sind und
a) Streit von Organen der Vereinigten Staaten über Rechte und Pflichten und
b) Verfassungsbeschwerden von Bürgern und
c) Wahlprüfung und
d) die konkrete Normenkontrolle.
Article 20: Organstreit
(1) Partei im Organstreit kann jede Person oder Institution sein, die von der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet ist.
(2) Partei können auch Mitglieder dieser Institutionen sein, die ihrerseits durch Gesetz oder Geschäftsordnung organische Rechte haben.
(3) Streitgegenstand kann auch das Recht sein, ein Gesetz zu erlassen (abstrakte Normenkontrolle).
(4) Klagebefugt ist nur, wer beschwert ist.
Article 21: Verfassungsbeschwerde
(1) Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedem Bürger erhoben werden mit der Behauptung, dass er in einem verfassungsmäßigen Grundrecht unmittelbar selbst von einer staatlichen Stelle durch ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verletzt wird.
(2) Gerichtsurteile des Supreme Court kommen als Beschwerdegegenstand nicht in Betracht.
(3) Die Verfassungsbeschwerde ist nur und erst zulässig, wenn keine andere rechtliche Abhilfe möglich ist.
(4) Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn sie binnen einer Woche erhoben wird.
(5) Im Verfassungsbeschwerdeverfahren sind der Präsident der Vereinigten Staaten und alle relevanten staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Institutionen anzuhören.
Article 22: Konkrete Normenkontrolle
(1) Ist der Federal Court davon überzeugt, dass ein Gesetz oder ein Dekret, auf dessen Bestand es für die Entscheidungsfindung ankommt, verfassungswidrig ist, so legt es die Angelegenheit dem High Court vor.
(2) Der High Court hört den Präsidenten der Vereinigten Staaten und alle relevanten staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Institutionen an, entscheidet über die Verfassungswidrigkeit und verweist die Angelegenheit zurück an den Federal Court.
(3) Es ist allein dem High Court vorbehalten, über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder eines Dekrets zu entscheiden.
Section VI: Schlussvorschriften
Article 23: Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Zivilprozessordnung außer Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (3. Mai 2006, 20:05)
Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 4th of May 2006
Hiermit wird Mister Merklin D. Muffley in vorliegender Discussion BA 2006/05/001 bis zum Ende der Aussprache oder bis zum Entzug durch das Präsidium befristetes Rederecht verliehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (4. Mai 2006, 20:05)
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
ich verweise da auf Art V s 1 (4) am Ende, wonach keine Geschworenen bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof beteiligt werden sollen.
Zitat
Außerdem bin ich mir nicht so ganz sicher, ob wir das Personal für zwei Berufsrichter und drei Schöffen haben. Immerhin kann während der Amtszeit als Richter kein anderes politisches Amt ausgeübt werden, weshalb sich das Interesse dara zumeist in Grenzen hält.
Zitat
Eine Verständnisfrage: Werden die Schöffen auf eine bestimmte Amtszeit ernannt oder für jeweils ein Verfahren?
Zitat
Übrigens wäre es schön, wenn der Entwurf klar Stellung nehmen würde zur Frage, ob strafrechtliche Privatklagen zulässig sein sollen oder nicht. Ich würde dazu neigen, Art 14 dieses Entwurfs so zu lesen, dass Privatklagen nicht statthaft sein sollen, aber eindeutig ist der Wortlaut nicht. Ein zusätzlicher Satz zur Klarstellung wäre hilfreich.
Zitat
Supreme Court Bill
Section I: Der Supreme Court
Article 1: Supreme Court
(1) Die Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten wird durch den Supreme Court ausgeübt.
(2) Der Supreme Court übt nach sinngemäßer Anwendung der bundesrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch die Gerichtsbarkeit der Bundesstaaten aus, sofern dort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine eigene Gerichtsbarkeit besteht. Ein einmal zulässig am Supreme Court begonnenes Verfahren wird an ihm fortgesetzt, auch wenn sich eine bundesstaatliche Gerichtsbarkeit während des Verfahrens konstituiert.
(3) Der Supreme Court hat seinen Sitz in Astoria City.
Article 2: Spruchkörper
(1) Der Supreme Court besteht aus zwei Spruchkörpern:
a. dem Federal Court und
b. dem High Court
(2) Dem Federal Court obliegt die Rechtsprechung im Zivilrecht, im Strafrecht und im Verwaltungsrecht. Die Kammer besteht aus einem Einzelrichter oder notfalls einem Schöffen.
(3) Dem High Court obliegt die Revision der Urteile des Federal Court sowie die Rechtsprechung im Verfassungsrecht.Die Kammer besteht aus drei Personen, darunter möglichst ein Richter und zwei Schöffen, notfalls aus drei Schöffen.
(4) Die hauptamtlichen Richter werden vom Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt.
(5) Schöffen werden von dem zuständigen Bundesminister, ersatzweise vom Präsidenten, nach einem festgelegten und transparenten Verfahren für jeden Einzelfall benannt.
(6) Ist für ein Verfahren kein hauptamtlicher Richter verfügbar, ist er durch einen Schöffen zu ersetzen.
Article 3: Richter
(1) Die berufsmäßigen Richter sind verpflichtet, Ihr Amt gewissenhaft und kontinuierlich auszuüben und so die Funktionsfähigkeit des Supreme Court und angemessende Verfahrensdauern sicherzustellen.
(2) Wer für ein Verfahren als Schöffe berufen ist, der muss sein Amt gleichermaßen gewissenhaft ausüben. Die Berufung kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
(3)Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sind von der Wahrnehmung des Schöffenamtes ausgeschlossen.
(4) Mitglieder des Kongresses sind von der Wahrnehmung des Schöffenamtes in ausgeschlossen in jedem Verfahren, in dem der Bund Partei ist oder in dem die Gültigkeit eines Gesetzes oder einer Maßnahme des Bundes Gegenstand ist.
(5) Gouverneure und Senatoren sind vom Schöffenamt ausgeschlossen in jedem Verfahren, in dem ihr jeweiliger Bundesstaat Partei ist oder in dem die Gültigkeit eines Gesetzes oder einer Maßnahme des jeweiligen Bundesstaates Gegenstand ist.
(4) Wer als Prozesspartei, deren Vertreter oder als Zeuge in einem Verfahren involviert ist oder als Richter in der gleichen Sache in einer Vorinstanz tätig war, kann im Einzelfall weder als Richter noch als Schöffe tätig sein.
Section II: Allgemeine Verfahrensvorschriften
Article 4: Gültigkeit allgemeiner Verfahrensvorschriften
Die allgemeinen Vorschriften in diesem Abschnitt gelten für alle Verfahren. Sie gelten jedoch nicht, wenn in den Sections III bis V für eine Verfahrensart etwas anderes bestimmt ist; dann geht die spezielle Regelung vor.
Article 5: ÷ffentlichkeit
(1) Gerichtsverfahren sind immer öffentlich.
(2) Die Richter am High Court können sich untereinander nichtöffentlich beraten.
Article 6: Beschlussfähigkeit
Der High Court ist beschlussfähig für Beschlüsse mit zwei Richtern, für Urteile nur mit drei Richtern.
Article 7: Vorsitz
(1) Den Vorsitz in der Sitzung führt der Richter, am High Court der Vorsitzende Richter.
(2) Dem Vorsitzenden obliegt die Erteilung des Wortes und die sonstige Bestimmung des Prozessablaufes nach dem Gesetz und nach billigem Ermessen.
Article 8: Rechtliches Gehör
(1) Jede Prozesspartei hat im Verfahren Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage aus ihrer Sicht darzustellen und auf den Vortrag der anderen Prozessparteien und Himweise des Gerichts zu erwidern.
(2) Zieht das Gericht einen Tatsachenumstand oder eine rechtliche Position in Erwägung, die von keiner Partei in Erwägung gezogen worden ist, dann soll das Gericht darauf mit der Bitte um Stellungnahme hinweisen.
Article 9: Darlegungs- und Beweislast
(1) Wer eine bestimmte Rechtsposition für sich beanspruchen will, muss die Umstände, die diese Position begründen, darlegen und beweisen.
(2) Das Gericht darf die tatsächlichen Umstände auch unabhängig von der Darlegung und Beweisführung der Prozessparteien ermitteln.
Article 10: Verfahrensanträge
(1) Jede Prozesspartei kann bei Gericht Anträge zur Prozessleitung stellen.
(2) Über solche Anträge entscheidet das Gericht durch Beschluss.
(3) Macht eine Prozesspartei von diesem Recht weit über Gebühr Gebrauch, kann der Vorsitzende die Anträge für nichtig erklären.
(4) Gegen Beschlüsse gibt es kein eigenständiges Rechtsmittel. Sie werden nur im Rahmen des Urteils geprüft.
Article 11: Prozessverlauf
Soweit dieses Gesetz keine bestimmten Regelungen zum Ablauf des Verfahrens trifft, so entscheidet der Vorsitzende über den Ablauf nach billigem Ermessen nach den Gesichtspunkten eines gerechten und zügigen Verfahrens.
Article 12: Prozesskosten
(1) Die Gerichtskosten betragen vor dem Federal Court 100 A$ und vor dem High Court 200 A$.
(2) Das Verfahren ist erst zu eröffnen, wenn der Kläger die Gerichtskosten vorgeschossen hat.
(3) Das Gericht entscheidet mit dem Urteil über die Kostenerstattung an den Kläger nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen.
(4) Sonstige Kosten, insbesondere für Rechtsbeistände, werden nicht erstattet.
(5) Der Bund und seine Organe sowie deren in amtlicher Funktion auftretenden Mitglieder sind von der Zahlung von Gerichtskosten befreit.
Article 13: Ungebührliches Benehmen
(1) Wer sich vor Gericht oder gegenüber dem Gericht ungebührlich benimmt oder wer einer gerichtlichen Vorladung nicht Folge leistet, gegen den kann das Gericht durch Beschluss ein Ordnungsgeld bis zu 200 A$, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 A$ oder 3 Tage Haft anordnen.
(2) Der Beschluss ist unanfechtbar.
Section III: Besondere Verfahrensvorschriften im Strafrecht
Article 14: Anklagebehörde
(1) Die Vereinigten Staaten werden durch eine von der Bundesregierung zu errichtende oder in ihr zu betreibende Behörde vertreten.
(2) Aufgabe der Behörde ist es, Straftaten zu ermitteln und anzuklagen. Belastende und entlastende Umstände sind gleichermaßen zu ermitteln.
(3) Soweit nicht das materielle Strafrecht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt, tragen die Vereinigten Staaten die volle Beweislast.
Article 15: Untersuchungshaft
(1) Ist jemand einer Straftat dringend verdächtig und besteht die Annahme, dass er flieht oder Beweisstücke vernichtet, so kann gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet werden.
(2) Die Untersuchungshaft muss von einem Richter angeordnet werden. Sie kann auch von der Anklagebehörde angeordnet werden; in diesem Fall muss die richterliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden.
Article 16: Privat- und Nebenklage
(1) Das Opfer einer Straftat kann sich der Anklage im gerichtlichen Verfahren als Nebenkläger anschließen oder, wenn keine öffentliche Anklage erhoben wird, selbst Anklage im Form der Privatklage erheben.
(2) Staatliche Stellen sind von der Neben- und der Privatklage ausgeschlossen. Die Anklagebehörde gemäß Article 14 kann sich jedoch ihrerseits einer Privatklage anschließen.
(3) Die Neben- beziehungseise die Privatklage ist nur dann zulässig, wenn die mutmaßlich verletzen Strafnormen private Rechtsgüter individuell schützen.
Section IV: Besondere Verfahrensvorschriften für Revisionsverfahren
Article 17: Gegenstand der Revision
(1) Gegenstand der Revision ist nur die rechtliche Überprüfung aufgrund des vom Federal Court festgestellten Sachverhalts.
(2) Kommt der High Court zu dem Schluss, dass der Federal Court den Sachverhalt aufgrund rechtlicher Fehler falsch festgestellt hat, oder sind nach Erörterung der Rechtslage weitere sachliche Feststellungen zu treffen, verweist der High Court den Rechtsstreit zurück an den Federal Court.
Article 18: Zulässigleit der Revision
(1) Die Revision ist nur Zulässig, wenn
a) der Revisionskläger durch das Urteil des Federal Court mit einer Beschwer von mindestens 500 A$ belegt ist oder
b) in einem Strafprozess eine Haftstrafe verhängt wurde oder
c) der Federal Court die Revision zugelassen hat, weil der Rechtsstreit große allgemeine Bedeutung hat.
(2) Die Revision ist nur zulässig, wenn Sie binnen einer Woche nach dem Urteil eingelegt wird.
Section V: Besondere Verfahrensvorschriften im Verfassungsrecht
Article 19: Verfassungsrechtliche Streitigkeiten
Zulässige verfassungsrechtliche Streitigkeiten sind und
a) Streit von Organen der Vereinigten Staaten über Rechte und Pflichten und
b) Verfassungsbeschwerden von Bürgern und
c) Wahlprüfung und
d) die konkrete Normenkontrolle.
Article 20: Organstreit
(1) Partei im Organstreit kann jede Person oder Institution sein, die von der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet ist.
(2) Partei können auch Mitglieder dieser Institutionen sein, die ihrerseits durch Gesetz oder Geschäftsordnung organische Rechte haben.
(3) Streitgegenstand kann auch das Recht sein, ein Gesetz zu erlassen (abstrakte Normenkontrolle).
(4) Klagebefugt ist nur, wer beschwert ist.
Article 21: Verfassungsbeschwerde
(1) Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedem Bürger erhoben werden mit der Behauptung, dass er in einem verfassungsmäßigen Grundrecht unmittelbar selbst von einer staatlichen Stelle durch ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verletzt wird.
(2) Gerichtsurteile des Supreme Court kommen als Beschwerdegegenstand nicht in Betracht.
(3) Die Verfassungsbeschwerde ist nur und erst zulässig, wenn keine andere rechtliche Abhilfe möglich ist.
(4) Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn sie binnen einer Woche erhoben wird.
(5) Im Verfassungsbeschwerdeverfahren sind der Präsident der Vereinigten Staaten und alle relevanten staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Institutionen anzuhören.
Article 22: Konkrete Normenkontrolle
(1) Ist der Federal Court davon überzeugt, dass ein Gesetz oder ein Dekret, auf dessen Bestand es für die Entscheidungsfindung ankommt, verfassungswidrig ist, so legt es die Angelegenheit dem High Court vor.
(2) Der High Court hört den Präsidenten der Vereinigten Staaten und alle relevanten staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Institutionen an, entscheidet über die Verfassungswidrigkeit und verweist die Angelegenheit zurück an den Federal Court.
(3) Es ist allein dem High Court vorbehalten, über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder eines Dekrets zu entscheiden.
Section VI: Schlussvorschriften
Article 23: Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Zivilprozessordnung außer Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Desiderio V. Adelmar« (7. Mai 2006, 20:48)
Zitat
Original von Desiderio V. Adelmar
Schöffen sind nach meiner Ansicht keine Geschworenen.
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Da muss ich mich einlesen, worin genau der Unterschied liegt. Ich dachte immer, der läge darin, dass Geschworene (in den RL-USA) für jeweils einen Einzelfall, Schöffen (in RL-Deutschland) aber auf eine feste Amtszeit ernannt werden. Ich werde aber bei Bedarf nachsehen, was genau den Unterschied ausmacht.
Zitat
Noch was: Mit dem "zuständigen Minister", der die Schöffen ernennen soll, ist wohl der Justizminister, sprich der Attorney General, gemeint. Der ist aber gleichzeitig Vertreter des Bundes in Fällen, in denen die Vereinigten Staaten beteiligt sind. Die Richter, die über den Fall urteilen sollen, vom Vertreter eines Beteiligten ernennen zu lassen, halte ich für gefährlich.
Zitat
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