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Virginia Meyers
Associate Justice of the Supreme Court of the United States
ich würde vorschlagen, Sie heben entsprechend der Klage die angefochtene Entscheidung auf. Wir würden dann keine Befangenheit beantragen und keine Rechtsmittel einlegen. Wir würden dies damit begründen, dass Ihre Befangenheit aufgrund der zeitlichen Entfernung vom Streit "ausgekühlt" ist. Und sofern der Oberste Gerichtshof das Verfahren nicht an sich zieht, werden wir keine Rechtsmittel einlegen. Wir werden uns auch öffentlich nicht zu diesem Verfahren äußern.
Andernfalls setzten Sie das Verfahren bis zur Findung eines unabhängigen Richters aus, also "bis Weihnachten" ...
Das würde dazu führen, dass sich Astors Justiz gänzlich lächerlich macht, da zu einer guten und fairen Justiz eben auch zeitnahe Entscheidungen gehören.
Das vorgeschlagene Verfahren ergibt sich Ihrer Meinung nach wie?
Ich denke, angesichts der langen Vollzugshemmung ist eine tatsächliche Vollstreckung der Order No. 2 nicht mehr sinnvoll. Die Frage nach der Zulässigkeit kann und will ich nicht beurteilen, schließlich habe ich entschieden. Wenn Sie nicht auf die Unzulässigkeit abstellen wollen, wäre sicher eine Außervollzugsetzung die beste Lösung.
Die könnte dann der District Court anordnen, eine Möglichkeit der Entscheidung des nicht ordnungsgemäß besetzten Berufungsgerichts sehe ich nicht und am Supreme Court sehe ich auch keine Perspektive, um ehrlich zu sein.