Education Act Amendment Bill
Article I – Amendments
Article I, Section 4, Subsection 4 des Education Acts wird folgender Satz hinzugefügt:
Außerdem ist es für die Ausbildung der Lehrer gemäß der in Article II festgelegten Vorschriften zuständig.
Dem Article I des Education Acts wird Section 5 hinzugefügt:
(4) Ein Gebäude muss eine Genehmigung vom Board of Education haben, um als Schulgebäude zu dienen. Dafür muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
g) In jedem Klassenraum sollen ein Computer, ein Beamer und eine Tafel vorhanden sein.
h) Ein Klassenraum muss mindestens 10m2 groß sein. In einem Klassenraum dürfen maximal 25 Schüler unterrichtet werden.
i) Auf einen im Schulgebäude vorhandenen Computer mit Internetzugang sollen 10 Schüler kommen.
j) Das Schulgebäude muss über mindestens eine Turnhalle verfügen.
k) Im Schulgebäude muss ein Raum zur Unterhaltung der Schüler vorhanden sein.
l) Im Schulgebäude muss es eine Bibliothek geben, deren Inventar sich nach dem Alter der Schüler richten soll.
(5) Bereits bestehenden Schulen soll zur Erfüllung dieser Voraussetzungen eine Frist von 3 Jahren gewährt werden. Außerdem sollen Sie von der Republic of Assentia mit 10 A$ pro Schüler unterstützt werden. Diese Förderung erfolgt nur an öffentliche Schulen.
(6) Schulen sollen einmal in sechs Jahren vom Board of Education auf die Erfüllung der in Ssec. 1 definierten Voraussetzungen geprüft werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, hat das Board of Education das Recht, Sanktionen zu verhängen und, so von der Schule keine Verbesserungsmaßnahmen unternommen werden, der Schule die Genehmigung zu entziehen.
Dem Article I des Education Acts wird Section 6 hinzugefügt:
Section 6 School Administration
(1) Jede Schule hat über eine School Ordinance zu verfügen, die den Schulbetrieb regelt.
(2) Jede Schule verfügt über einen Headmaster, der in freier, gleicher und geheimer Wahl vom Lehrerkollegium bestimmt wird. Dieser hat die Aufgabe den Schulbetrieb zu koordinieren und zu überwachen.
(3) Ihm steht ein Administrator zur Seite, der dafür zuständig ist, die Schulfinanzen zu verwalten. Er wird ebenfalls von Lehrerkollegium in freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt.
(4) Von allen Schülern wird in den Schulformen Middle School und High School ein Schulsprecher gewählt, der den Headmaster bei seinen Entscheidungen berät.
(5) In den Schulformen Preschool und Elementary School wird von den Eltern aller Schüler ein parent representative gewählt, der den Headmaster bei seinen Entscheidungen berät.
(6) Jede Schule hat am Ende eines Schuljahres einen Finanzbericht beim Board of Education einzureichen. Sollte ein schlechter finanzieller Status einer Schule zur erkennen sein, hat das Board of Education die Möglichkeit, den Headmaster des Amtes zu entheben. Ein Vertreter des Board of Education soll die Schule interimistisch leiten, bis die Schule finanziell saniert ist.
Dem Article I des Education Acts wird Section 7 hinzugefügt:
Section 7 Religious Instruction
(1) Alle Religionsgemeinschaften Astors haben das Recht, auf assentischen Schulen Religionsunterricht anzubieten.
(2) Die Teilnahme am Religionsunterricht ist freiwillig.
(3) Das Board of Education hat das Recht, Lehrmaterialien auf gewaltverherrlichende und die demokratische Grundordnung der Vereinigten Staaten gefährdende Inhalte zu überprüfen und Religionsgemeinschaften im Zweifelsfall die Berechtigung, Religionsunterricht anzubieten, zu entziehen.
(4) Religionsunterricht darf an öffentlichen Schulen maximal zwei Kurseinheiten pro Woche angeboten werden.
Dem Article II, Section 1 des Education Acts werden Subsections 3, 4, 5 und 6 hinzugefügt:
(3) An einer Preschool werden den Schülern auf die Elementary School vorbereitende Kenntnisse vermittelt.
(4) Sollte ein Lehrer lerntechnische Schwierigkeiten bei einem Schüler bemerken, muss der Schüler eine Reifeprüfung für die Elementary School absolvieren. Sollte er scheitern, muss er ein weiteres Jahr am Unterricht der Preschool teilnehmen.
(5) Um berechtigt zu sein, an einer Preschool zu unterrichten, muss die jeweilige Person mindestens über ein Middle School Diploma verfügen und einen zweijährigen pädagogischen Kurs beim Board of Education absolviert haben.
(6) Der Unterricht der Preschool findet im Schulgebäude der nächstgelegenen Elementary School statt.
Subsection 3 des Article II, Section 2 des Education Acts wird wie folgt geändert:
(3) Die Kurse, welche in dieser Schulform angeboten werden müssen, sollen grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Mathematik, Albernisch und Landeskunde vermitteln.
Dem Article II, Section 2 des Education Acts werden Subsections 4 und 5 hinzugefügt:
(4) Am Ende der Schulzeit müssen die Schüler eine Prüfung über den Stoff des letzten Jahres der Schulzeit ablegen, die den jeweiligen zur Teilnahme an der Middle School berechtigt.
(5) Um berechtigt zu sein, an einer Elemantary School zu unterrichten, muss eine Person mindestens über ein Middle School Diploma verfügen und einen zweijährigen pädagogischen Kurs beim Board of Education absolviert haben.
Dem Article II, Section 3 des Education Acts werden Subsections 4, 5, 6 und 8 hinzugefügt:
4) Es müssen Kurse in folgenden Hauptfächern angeboten werden:
a) Albernish
b) Maths
c) Barnstorvish
5) Außerdem müssen Kurse in folgenden Nebenfächern angeboten werden:
a) Geography
b) Biology
c) History
d) Physical Education
e) Physics
f) Stinks
g) Computer Application
6) Schüler einer Middle School müssen die Möglichkeit haben, zwischen den Schwerpunkten work-oriented, linguistic und science-oriented zu wählen. Schülern des Schwerpunkts work-oriented sollen auf das Berufsleben vorbereitet werden, denjenigen des Schwerpunkt linguistic soll ein Kurs in einer dritten Sprache geboten werden und Schülern des Schwerpunkts science-oriented sollen separate Kurse der Fächer Biology, Physics und Stinks besuchen, in welchen Sie lernen sollen,
wissenschaftlich zu arbeiten.
8) Um berechtigt zu sein, an einer Middle School zu unterrichten, muss eine Person mindestens über ein Middle School Diploma verfügen und einen zweijährigen pädagogischen Kurs beim Board of Education absolviert haben.
Dem Article 2, Section 4 des Education Acts werden Subsections 6-10 hinzugefügt:
(6) An einer High School müssen Kurse in den folgenden Hauptfächern angeboten werden:
a) Albernish
b) Maths
c) Barnstorvish
d) Ancient Median
(7) Außerdem müssen Kurse in den folgenden Nebenfächern angeboten werden:
a) Geography
b) Biology
c) History
d) Physical Education
e) Physics
f) Stinks
g) Psychology
h) Philosophy
i) Art
j) Ethics
8) Schulen haben außerdem die Möglichkeit, Kurse in zwei anderen, von der Schule selbst gewählten, Nebenfächern anzubieten.
(9) In jedem Hauptfach finden jeweils 5 Kurseinheiten pro Woche statt, die 60 Minuten dauern. In jedem Nebenfach finden jeweils 3 Kurseinheiten pro Woche statt, die 60 Minuten dauern. Jeder Schüler muss Kurse in allen Hauptfächern und 5 Nebenfächern besuchen.
(10) Um zum Unterricht an einer High School berechtigt zu sein, muss eine Person über einen Universitätsabschluss verfügen sowie einen zweijährigen pädagogischen Kurs beim Board of Education absolviert haben.
Dem Article II, Section 5 des Education Acts wird Subsection 3 hinzugefügt:
(3) Näheres regelt der University Act.
Article III, Section 2, Subsection 1 wird wie folgt geändert:
(1) Eltern, die ihre Kinder im Heimunterricht unterrichten, müssen zuvor beim Border of Education um eine entsprechende Genehmigung ansuchen. Um diese zu erhalten muss seitens des Antragsstellers eine Prüfung absolviert werden, die die Kenntnisse, die auß
f einer High School vermittelt werden, voraussetzt. Diese Berechtigung muss dreijährlich erneuert werden.
Dem Article III, Section 2 wird Subsection 4 hinzugefügt:
(4) Heimunterricht ist nur für die Schulformen bis zur Middle School gestattet.
Article IV - Final Provisions
(1) Das Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.