Mr. Speaker,
im Namen der Bundesregierung erbitte ich eine Aussprache zu folgendem Gesetzentwurf:
Remand and Caution Bill
Section 1: Generals
Dieses Gesetz regelt das Zustandekommen einer Untersuchungshaft, sowie die Vorschriften für Kautionsanträge, Verhaftungen und Schutzhaft.
Section 2: Remand
(1) Die Staatsanwaltschaft kann einen Antrag auf Untersuchungshaft beim zuständigen Gericht stellen, wenn
a) gegenüber einem Verdächtigen ein dringender Tatverdacht besteht oder
b) gegenüber einem Verdächtigen der Verdacht auf Verdunklungsgefahr besteht.
c) gegenüber dem Verdächtigen dringender Verdacht auf Fluchtgefahr besteht.
(2) Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn
a) nach aktuellem Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
b) der Verdächtige während der Tat oder unmittelbar danach gefasst wurde.
(3) Verdunklungsgefahr besteht, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine zurzeit noch nicht inhaftierte Person
a) Beweismittel vernichten oder abändern und/oder
b) Zeugen und Mitschuldige beeinflussen könnte.
(4) Fluchtgefahr besteht wenn
a) der Verdächtige nicht fest an einen Ort gebunden ist
b) der Verdächtige über ausreichend Geldmittel verfügt
c) noch unbekannte Komplizen existieren
(5) Der zuständige Richter hat über die Dauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Dabei hat er die Umstände der Tat und das daraus folgende Resultat, sowie die vermutete Dauer der Ermittlung, sowie den Grad der Verdunklungsgefahr für seine Entscheidung zu berücksichtigen.
(6) Eine Untersuchungshaft ist nur bei Vergehen laut USPC zulässig.
Section 3: Caution
(1) Jeder Verdächtige, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft gebracht werden soll, kann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Kaution stellen.
(2) Über das Zugestehen einer Kaution, sowie deren Höhe entscheidet der zuständige Richter. Dabei hat er die Umstände der Tat und das daraus folgende Resultat, sowie den Grad der Fluchtgefahr, als auch die Möglichkeit einer Wiederholungstat für seine Entscheidung zu berücksichtigen.
(3) Zur Entscheidungsfindung sollen sowohl der Inhaftierte, als auch der zuständige Staatsanwalt, angehört werden.
Section 4: Arrest
(1) Jeder Beamte einer Polizeibehörde, der einen Täter auf frischer Tat ertappt, kann diesen vorläufig festnehmen.
(2) Eine nach Sec 4 (1) dieses Gesetzes inhaftierte Person darf nicht länger als 72 Stunden festgehalten werden, ohne dass ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird.
(3) Wird kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, so ist die inhaftierte Person unmittelbar aus der Haft zu entlassen.
(4) Jeder Bürger der Vereinigten Staaten darf einen Täter, der auf frischer Tat ertappt wurde, so lange festhalten, bis Beamte einer Polizeibehörde eintreffen und den Täter übernehmen.
Section 5: Protective Custody
(1) Jeder Bürger kann bei Gericht einen Antrag auf Schutzhaft stellen.
(2) Dem Antrag ist statt zu geben, wenn der Antragsteller glaubhaft verischern kann, dass unmittelbare Gefahr für sein Leib und Leben besteht.
(3) Die Schutzhaft endet durch richterlichen Beschluss oder auf Wunsch der inhaftierten Person.
Section 6: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (13. Juli 2009, 18:17)