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RNC ./. Director of the USEO
Lawsuit
and
Petition on the Issuing of a Preliminary Injunction
on behalf of
The National Committee of the Republican Party
- legally represented by the Chairperson Mr. Warren Byrd and the Deputy Chairperson Ms. Ashley Fox
-- these represented in court by Attorneys at law Lockerby, Actner & Kline
- Plaintiff -
versus
The United States Electoral Office
- legally represented by the President of the United States Mr. Paul Cunningham
- Defendant -
concerning
the unlawfulness und invalidity of the upcoming March 2011 House of Representative Elections
Motions for Judgment: 1. Der Supreme Court stellt fest, dass die laut Federal Election Act im Zeitraum vom 15. bis 20.03.2011 durchzuführenden Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von der Beklagten nicht form- und fristgerecht nach Section 6, § 4, dieses Gesetzes angekündigt wurden.
2. Der Supreme Court stellt fest, dass Wahlen nach dem Federal Election Act, die von der nach Section 3 dieses Gesetzes zuständigen Behörde nicht form- und fristgerecht angekündigt worden sind, nicht durchgeführt, sondern erst nach form- und fristgerechter Ankündigung nachgeholt werden dürfen und dies auf die nach dem Gesetz vom 15. bis 20.03.2011 durchzuführenden Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten zutrifft.
3. Der Supreme Court stellt fest, dass, sofern im Zeitraum vom 15. bis 20.03.2011 Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten durch die Beklagte durchgeführt werden, deren Ergebnis wegen nicht form- und fristgerechter Ausschreibung der Wahl durch die Beklagte nach Section 6, § 4, des Federal Election Act nichtig ist und die Wahlen nach form- und fristgerechter Ausschreibung durch die Beklagte nachzuholen sind. Motion for a Preliminary Injunction: Der Beklagten wird es untersagt, die nach dem Federal Election Act für den Zeitraum vom 15. bis 20.03.2011 terminierten Wahlen zum Repräsentenhaus bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache durchzuführen. In the Alternative: Die Beklagte wird verpflichtet, die Ergebnisse der Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten vom 15. bis 20.03.2011 nach deren Ende bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache unter Verschluss zu halten.
Reasoning:
Nach Section 6, § 4, Federal Election Act sind Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten spätestens 21 Tage vor Beginn der Wahl öffentlich anzukündigen. Sinn dieser Vorschrift ist es, den an einer Kandidatur interessierten Bürgern der Vereinigten Staaten die Gelegenheit zu geben, ihre Kandidaturen rechtzeitig vorbereiten und der die Wahl durchführenden Behörde bekanntgeben zu können.
Die entsprechend dem Federal Election Act im Zeitraum vom 15. bis 20.03.2011 durchzuführenden Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten sind von der Beklagten am 22.02.2011 zwar frist-, jedoch nicht formgerecht angekündigt worden. Die Beklagte hat in der Ankündigung als Frist für die Einreichung von Kandidaturen fälschlich den 08.03.2011, 16 Uhr, als Frist für die Einreichung von Kandidaturen bei ihr angegeben. Nach dem Gesetz hatte diese Frist bereits am 06.03.2011, 24 Uhr, zu enden. Nach einem entsprechenden Hinweis an die Beklagte aus der Bevölkerung hat diese die Frist für die Einreichung von Kandidaturen nachträglich auf den genannten Zeitpunkt verkürzt. Auf diese Weise wurde die Klägerin, die sich auf die Richtigkeit der Wahlankündigung verlassen hatte, daran gehindert, bei ihr noch eine Liste mit gültigen Kandidaten einzureichen.
Diese Hinderung ist der Beklagten als Verschulden zuzurechnen. Setzte der Gesetzgeber voraus, dass Kandidaten ihre Verpflichtungen wie beispielsweise Fristen selbst dem Federal Election Act zu entnehmen hätten, hätte er im Gesetz keine besondere Ankündigungspflicht für Wahlen bestimmt. Durch die von der Beklagten verschuldete nicht formgerechte Ankündigung der Wahlen sowie ihre Reaktion einer nachträglichen Verkürzung der Frist für die Einreichung von Kandidaturen wurde die Klägerin daran gehindert, der Beklagten fristgerecht eine Liste mit Kandidaten zur Repräsentantenhauswahl einzureichen. Der Klägerin entsteht dadurch ein gesetzlich nicht gerechtfertigter Nachteil.
Die Auswirkungen dieses Nachteils auch auf die tatsächliche Wahlfreiheit der Bürger der Vereinigten Staaten überwiegt dabei auch das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung termingerechter Wahlen. Durch die rechtswidrige und fehlerhafte Wahlausschreibung durch die Beklagten sowie deren ebenfalls rechtswidriges Verhalten nach einem entsprechenden Hinweis aus der Bevölkerung wird nicht nur die Klägerin daran gehindert, an den Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten im Monat März teilzunehmen, sondern auch deren Mitglieder sowie die Unterstützer der Republikanischen Partei werden daran gehindert, für diejenigen Kandidaten zu stimmen, die sie würden unterstützen wollen und die bei einer korrekten Ankündigung der Wahl durch die Beklagte zur Wahl gestanden hätten.
Ein gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen leicht verspätet gewähltes und für eine leicht verkürzte Legislaturperiode zusammentretendes Repräsentantenhaus ist auch im öffentlichen Interesse einem zwar gesetzlich termingerecht gewählten und zusammengetretenen, aber durch Verschulden der die Wahl durchführenden Behörde ohne eine an der Benennung aussichtsreicher Kandidaten interessierter Partei im Wege der Güter- und Interessenabwägung vorzuziehen.
Die beantragten Feststellungen sind somit begründet und auch der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ist begründet und verhältnismäßig.
Naomi Fox
Attorney at law
Power of Attorney
Hiermit bevollmächtige ich die Kanzlei Lockerby, Actner & Kline, das National Committee der Republican Party in Sachen Republican National Committee v. United States Electoral Office vollumfänglich gerichtlich zu vertreten.
Agnus Dei, 14.03.2011
Ashley Fox
Deputy Chairperson of the Republican National Committee
Naomi Fox
Attorney at law
Senior Associate at Lockerby, Actner & Kline
- Head Office Port Virginia -
Request for Amicus Curiae
betreffend
den Lawsuit sowie die Petition on the Issuing of a Preliminary Injunction im vorgenannten Fall
wird beantragt:
Zulassung von Mr. John Nathan Hope als Amnicus Curiae und Anhörung seiner Rechtsauffassung
Bergündung:
Als zur Wahl zugelassener Kandidat für die Wahlen zum House of Representatives wäre Mr. Hope von den vom Kläger beantragten Rechtfolgen unmittelbar betroffen. Die vom Kläger beantragten Rechtfolgen greifen primär in den Rechtsgüter der zugelassenen und der nicht zugelassenen Kandidaten als bislang am Prozess nicht Beteiligte ein. Die beklagte Partei selbst trägt mögliche wesentliche Rechtsfolgen nicht selbst.
Power of Attorney
Hiermit beauftrage ich, John Nathan Hope, die Kanzlei Perkins & Partners mich im Verfahren Republican National Committee v. United States Electoral Office, Klage eingereicht am 14. März 2011, gerichtlich beim Anstreben und Ausführen einer Prozessbeteiligung als Amnicus Curiezu zu vertreten.
El Conjunto, 18.3.2011
John N. Hope
Marshall Perkins
Perkins & Partners
Office of the Clerk of the Supreme Court
Republican National Committee v.
United States Electoral Office
on petitoning for a WRIT OF CERTIORARI and PRELIMINARY INJUNCTION
To:
The Republican National Committee
Namens und im Auftrag des Gerichtes
1. wird angefragt, ob der Kläger noch Interesse an der Fortführung des Verfahrens hat, und
2. wird für den Fall einer Weiterverfolgung der Klage die Rücknahme des Antrag auf Erlass einer Preliminary Injunction angeregt, da der Erlass einer dem Antrag des Klägers entsprechenden Preliminary Injunction durch Zeitablauf unmöglich geworden.
Einer Antwort wird innerhalb der nächsten 48 Stunden entgegen gesehen.
o.b.o.
Rogers ,
Clerk of the Supreme Court
Equal Justice under the Law
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »US Supreme Court« (30. April 2011, 12:25)