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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

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1

Sonntag, 24. Juli 2011, 12:17

Jury Box Amendment

Mr. Speaker,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung zum folgenden Entwurf der Administration:

Jury Box Amendment

Section 1
Article IV Sec. 5 des Code of Criminal Procedure Act wird wie folgt geändert:
    "(1) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Ziffer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich.
    (2) Vor einem Prozess werden fünf Geschworenen durch das zuständige Gericht ermittelt. Dazu werden in der Liste, beginnend beim Angeklagten, der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
    (3) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
    1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
    2. eine der Auswahlen auf den Angeklagten fällt,
    3. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
    4. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
    5. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
    (4) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
    (5) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Strafprozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Strafprozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
    (6) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl der Anklagevertretung, als der Verteidigung binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
    (7) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
    (8) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden."
Section 2
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA