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Richard Grey

Former U.S. President

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1

Samstag, 23. Januar 2010, 18:06

New Alcantara Selling of Weapons Regulation Act (NASoWR Act)

DONG

Verehrte Legislators,

hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Gesetzesentwurf.

New Alcantara Selling of Weapons Regulation Act (NASoWR Act)

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt den Kauf und Verkauf von Waffen und Munition in den Grenzen des Free State of New Alcantara.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "NASoWL Act".

Section 2 – Kind of Weapons
(a) Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind Schusswaffen jeder Art.
(b) Es wird unterschieden zwischen
1) leichten Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind und
2) schweren Waffen, die mit zwei Händen oder der Hilfe einer weiteren Person zu bedienen sind.
(c) Zudem wird unterschieden zwischen
1) halbautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs genau einen Schuss abgeben und
2) vollautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse abgeben.

Section 3 – Selling of Weapons
(a) Der Verkauf von leichten sowie schweren, halbautomatischen Waffen kann nur von Händlern vorgenommen werden, die beim NAPD registriert sind.
(b) Der Verkauf von vollautomatischen Waffen an Privatpersonen ist verboten.
(c) Die Anzahl der Händler pro Stadt und Dorf wird für
1) Städte ab 400.000 Einwohnern auf maximal vier Händler und
2) Städte zwischen 400.000 und 100.000 Einwohnern auf maximal zwei Händler
3) Städte und Dörfer unter 100.000 auf maximal einen Händler
festgesetzt.
(d) Bei jedem Verkauf von Waffen durch registrierte Händler müssen
(1) die Personalien des Käufers festgestellt und registriert
(2) die Seriennummer der verkauften Waffe registriert und
(3) sämtliche obengenannten Informationen an das NAPD weitergeleitet.

Section 4 – Selling of Ammunition
(a) Der Verkauf von Munition für leichte und schwere, halbautomatische Waffen kann nur von den in Section 3, Subsection a) genannten Händlern vorgenommen werden.
(b) Munition kann nur an Personen verkauft werden, die einen Sachkundenachweis über die Nutzung von Waffen vorweisen können.
(c) Ein Sachkundenachweis kann beim NAPD absolviert werden.
(d) Der Verkauf von Munition für vollautomatische Waffen ist verboten.

Section 5 – Penalty Regulation
(a) Der Verstoß gegen die Regelungen dieses Gesetzes sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt.
(b) Wer verbotene Waffen bzw. Munition gemäß Section 3, Subsection b) sowie Section 4, Subsection d) an Privatpersonen verkauft oder als Privatperson kauft, wird mit einer Freheitheitsstrafe von bis zu zwei Monate bestraft.
(c) Wer als unregistrierter Händler leichte oder schwere, halbautomatische Waffen oder Munition verkauft, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft.
(d) Wer als registrierter Händler den Verkauf einer Waffe nicht dem NAPD anzeigt, wird mit Geldstrafe bestraft.
(e) Wer als registrierter Händler Munition an Personen ohne Sachkundenachweis verkauft, wird mit Geldstrafe bestraft.

Section 6 - Final Provisions
(a) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


Der Selling of Weapons Regulation Act soll als Grundsatzgesetz den Kauf und Verkauf von Waffen und Munition regeln.

Ich hatte bereits während des Wahlkampfs für meine guten Freund Ulysses Monroe deutlich gemacht, dass ich es als inakzeptabel ansehe, dass es in vielen Staaten keine Gesetzgebung zum Verkauf und Erwerb von Waffen gibt. Nun möchte ich in meinem Heimatstaat mit gutem Beispiel vorangehen und einen Gesetzesentwurf zur Diskussion stellen, der den Verkauf von Waffen regelt.

Zuerst werden hier Definitionen gegeben, welche Waffen mit diesem Gesetz gemeint sind.

Danach folgen Regelungen zum An- und Verkauf von Schusswaffen. Betont weden muss hier das generelle Verbot zum Verkauf von vollautomatischen Waffen an Privatpersonen. Ich möche hierbei unterstreichen, dass ich keinem Alcantero und keiner Alcantera das Recht absprechen möchte, Waffen zu besitzen und zu tragen. Jedoch ist es aus meiner Sicht ausreichend, wenn Sie halbautomatische Waffen besitzen. Diese reichen zur Selbstverteidigung aus und können weiterhin frei gekauft werden. Vollautomatische Waffen sind hingegen zumeist Kriegswaffen, die ausschließlich in die Hände von ausgebildeten Personen gehören, die mit ihnen umzugehen wissen.

Ebenso wird mit diesem Gesetzesentwurf eine vollständige Registrierung von Händlern und Käufern eingeführt, die dem NAPD in Zukunft den vollständigen Überblick über sämtliche Waffenkäufe ermöglicht. Somit wird im Fall der kriminellen Benutzung eine Strafverfolgung drastisch vereinfacht.

Dazu kommen die Regelungen zum Munitionsan- und verkauf. Hierbei muss in Zukunft ein Sachkundenachweis nachgewiesen werden, um sicher zu gehen, dass Munition nicht an waffenunkundige Personen verkauft wird. Hierbei wird eine Sicherheitssperre geschaffen.

Zuletzt werden Strafvorschriften geschaffen, die Verstöße gegen dieses Gesetz unter Strafe stellen.

Verehrte Legislators, meine erklärte Intention bei diesem Gesetzesentwurf ist es, die Sicherheit im Free State zu erhöhen. Daher halte ich entsprechend restriktives Gesetz für unverzichtbar.

Ich lasse mich aber gerne auf Fragen oder Verbesserungsvorschläge ein, sofern diese nich auf Kosten der allgemeinen Sicherheit gehen.

Vielen Dank.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

Former (XXVII.) President of the United States of Astor

Proud Alcantero

Richard Grey

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2

Mittwoch, 27. Januar 2010, 17:17

Verehrte Legislators,

einige kleine Änderungen sind noch vorzunehmen.

New Alcantara Selling of Weapons Regulation Act (NASoWR Act)

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt den Kauf und Verkauf von Waffen und Munition in den Grenzen des Free State of New Alcantara.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "NASoWL Act".

Section 2 – Kind of Weapons
(a) Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind Schusswaffen jeder Art.
(b) Es wird unterschieden zwischen
1) leichten Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind und
2) schweren Waffen, die mit zwei Händen oder der Hilfe einer weiteren Person zu bedienen sind.
(c) Zudem wird unterschieden zwischen
1) halbautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs genau einen Schuss abgeben und
2) vollautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse abgeben.

Section 3 – Selling of Weapons
(a) Der Verkauf von leichten sowie schweren, halbautomatischen Waffen kann nur von Händlern vorgenommen werden, die beim NAPD registriert sind.
(b) Der Verkauf von vollautomatischen Waffen an Privatpersonen ist verboten.
(c) Die Anzahl der Händler pro Stadt und Dorf wird für
1) Städte ab 400.000 Einwohnern auf maximal vier Händler und
2) Städte zwischen 400.000 und 100.000 Einwohnern auf maximal zwei Händler
3) Städte und Dörfer unter 100.000 auf maximal einen Händler
festgesetzt.
(d) Bei jedem Verkauf von Waffen durch registrierte Händler müssen
(1) die Personalien des Käufers festgestellt und registriert
(2) die Seriennummer der verkauften Waffe registriert und
(3) sämtliche obengenannten Informationen an das NAPD weitergeleitet werden.

Section 4 – Selling of Ammunition
(a) Der Verkauf von Munition für leichte und schwere, halbautomatische Waffen kann nur von den in Section 3, Subsection a) genannten Händlern vorgenommen werden.
(b) Munition kann nur an Personen verkauft werden, die einen Sachkundenachweis über die Nutzung von Waffen vorweisen können.
(c) Ein Sachkundenachweis kann beim NAPD absolviert werden.
(d) Der Verkauf von Munition für vollautomatische Waffen ist verboten.
(e) Jeder Munitionskauf muss wie in Section 3, Subsection d) registriert werden.

Section 5 – Penalty Regulation
(a) Der Verstoß gegen die Regelungen dieses Gesetzes sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt.
(b) Wer verbotene Waffen bzw. Munition gemäß Section 3, Subsection b) sowie Section 4, Subsection d) an Privatpersonen verkauft oder als Privatperson kauft, wird mit einer Freheitheitsstrafe von bis zu zwei Monate bestraft.
(c) Wer als unregistrierter Händler leichte oder schwere, halbautomatische Waffen oder Munition verkauft, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft.
(d) Wer als registrierter Händler den Verkauf einer Waffe nicht dem NAPD anzeigt, wird mit Geldstrafe bestraft.
(e) Wer als registrierter Händler Munition an Personen ohne Sachkundenachweis verkauft, wird mit Geldstrafe bestraft.

Section 6 - Final Provisions
(a) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


Bis heute 18:00Uhr können noch Redebeiträge getätigt werden. Danach wird die Debatte geschlossen und die Abstimmung eingeleitet.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

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3

Donnerstag, 28. Januar 2010, 15:24

DONG

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Verehrte Legislators,

die Debatte wird geschlossen und die Abstimmung eingeleitet.
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