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Laurentiana National Guard Act
- ATTESTED COPY -
Octavia, the 3rd of July, 2013
LAURENTIANA STATE ARCHIVE
Der
Laurentiana National Guard Act
gebilligt vom General Court
am 1. Juli 2013
ist in Kraft getreten am:
3. Juli 2013
gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
mit Unterzeichnung durch den Gouverneur
und wurde bisher
nicht geändert.
Laurentiana National Guard Act
Section 1 - Purpose and Citation of the Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Nationalgarde des Staates Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Laurentiana National Guard Act.
(3) Wo in diesem Gesetz der Begriff "Guardsman" erscheint, ist damit ausdrücklich auch "Guardswoman" gemeint.
Section 2 - Assignment of the National Guard
(1) Die Nationalgarde hat zum Auftrag:
- Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen,
- Wiederherstellung von Recht und Ordnung in Gebieten, wo diese verloren gegangen sind bzw. Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, wo diese drohen, verloren zu gehen.
(2) Die Nationalgarde ist nicht Bestandteil der Streitkräfte der United States of Astor und ist nicht in deren Befehlskette eingegliedert. Sie ist nicht Kampf- oder eine sonstige Reserve der United States Armed Forces.
Section 3 - Chain of Command
(1) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde.
(2) Er ernennt einen Commandant of the National Guard, dem die Führung der Nationalgarde obliegt.
Section 4 - Structure of the National Guard
(1) Die Nationalgarde gliedert sich in das Headquarter der Nationalgarde, zwanzig Homeland Brigades und eine Aviation Brigade.
(2) Das Headquarter ist die Führungszentrale der Nationalgarde. In ihm sollen rund 2.500 Guardsmen eingeteilt sein. Es gliedert sich in das Bureau of the Commandant of the National Guard, den Katastrophenführungsstab des Stabes Laurentiana und sechs Regionale Führungsstäbe.
(3) Eine Homeland Brigade ist das Standardmodul der Nationalgarde zur gleichzeitigen Leistung von Katastrophenhilfe und zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. In ihr sollen rund 3.500 Guardsmen eingeteilt sein. Sie gliedert sich in je ein Bataillon Militärpolizei, Katastrophenhilfspioniere, Führungsunterstützungstruppen und Logistiktruppen.
(4) Die Aviation Brigade ist die Luftkomponente der Nationalgarde zur gleichzeitigen Leistung von Dienstleistungen mit Luftfahrzeugen im Bereich Aufklärung, Führungsunterstützung, Personen- und Lastentransport, medizinische Evakuation und Kampfunterstützung. In ihr sollen rund 2.500 Guardsmen eingeteilt sein. Sie gliedert sich in je ein Bataillon "Security and Support" mit 24 leichten Mehrzweckhubschraubern, "Assault" mit 30 mittleren Mehrzweckhubschraubern, "General Support" mit 20 Mehrzweckhubschraubern und 12 schweren Transporthubschraubern, "Attack and Reconnaissance" mit 16 Kampfhubschraubern und 16 leichten Aufklärungsdrohnen sowie Support (Logistikbasis).
Section 5 - Organization of the National Guard
(1) Die Nationalgarde ist eine Milizorganisation. Nicht mehr als 2 Prozent aller Angehörigen dürfen hauptamtlich für die Nationalgarde tätig sein.
(2) Der Guardsman leistet einen Grundausbildungsdienst von 12 Wochen, anschliessend pro Monat zwei Tage und pro Jahr 14 Tage am Stück Fortbildungsdienst
(3) Bezüglich der Kaderausbildungs- und Fortbildungsdienste der Guardsmen in Führungs- und Stabsfunktionen erlässt der Commandant of the National Guard im Einvernehmen mit dem Gouverneur gesonderte Bestimmungen.
(4) Einsätze im Rahmen der Section 2 Subsection (1) dieses Gesetzes werden nicht an die Grund-, Fortbildungs- oder Kaderausbildungsdienste angerechnet.
Section 6 - Service in the National Guard
(1) Der Dienst in der Nationalgarde erfolgt ausschließlich auf Grund freiwilliger Verpflichtung. Niemand darf gegen seinen Willen zum Guardsman gezwungen werden.
(2) Zum Dienst in der Nationalgarde können sich alle Männer und Frauen verpflichten lassen, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sind;
- ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Laurentiana haben und
- körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst geeignet sind.
(3) Die Kriterien der körperlichen, charakterlichen und geistigen Eignung für den Dienst in der Nationalgarde sind den entsprechenden Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften der Vereinigten Staaten anzugleichen.
(4) Männer und Frauen haben gleichen Zugang zu allen Dienstposten und Funktionen in der Nationalgarde. Ausschlaggebend für die Einstellung, Verwendung und Beförderung eines Milizionärs sind allein seine individuelle körperliche, charakterliche und geistige Eignung, ggf. akademische oder berufliche Qualifikation und Erfahrung, sowie seine Leistungen im Dienst.
Section 7 - National Guard Ranks
(1) Die Struktur der Dienstgradgruppen und Dienstgrade in der Nationalgarde sind der Rangstruktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten anzugleichen.
(2) Bewerber für den Dienst in der Nationalgarde, die zuvor bereits in den Streitkräften der Vereinigten Staaten gedient haben, sind bevorzugt mit ihrem bereits erreichten Dienstgrad und in entsprechender Dienststellung einzustellen, sofern entsprechender Bedarf besteht.
Section 8 - Guardsmen Benefits
(1) Guardsmen haben für ihren Dienst Anspruch auf eine nach der Anzahl geleisteter Diensttage bemessene finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem inngehaltenen Dienstgrad.
(2) Guardsmen haben ferner Anspruch auf einen nach geleisteten Diensttagen, Dienstgradgruppe und erreichtem Dienstgrad gestaffelten Zuschuss zu den Kosten des Erwerbs, einschließlich damit verbundenen Verdienstausfalls, akademischer oder beruflicher Qualifikationen in ihrem zivilen Leben.
Section 9 - Guardsmen Health and Bereaved Care
(1) Guardsmen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge für alle Krankheiten, Verletzungen und Verwundungen, die während, in Folge oder in Zusammenhang mit ihrem aktiven Dienst in der Nationalgarde eintreten.
(2) Verliert ein Guardsman während, in Folge oder im Zusammenhang mit seinem Dienst sein Leben oder seine Erwerbsfähigkeit, oder wird in letzterer gemindert, so haben dieser oder im Todesfalls seine Angehörigen Anspruch auf den vollen Ersatz des ihnen dadurch entstehenden finanziellen Schadens.
Section 10 - Guardsmen Protection from Workplace Discrimination
(1) Ein Guardsman darf wegen seiner Dienstverpflichtungen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
(2) In Einstellungsgesprächen ist die Frage nach einer bestehenden Verpflichtung zum Dienst in der Nationalgarde unzulässig. Niemand darf als Arbeitnehmer auf Grund der mit einer solchen Verpflichtung einhergehenden zeitlichen Inanspruchnahme entlassen werden.
(3) Der Staat Laurentiana ersetzt Arbeitgebern die Arbeitsentgelte, die für den Zeitraum zu zahlen sind, die sich ein Arbeitnehmer als Guardsman im aktiven Dienst befindet und seinem Arbeitgeber in Folge dessen nicht zur Verfügung steht. Guardsmen, die selbständig erwerbend sind, ist entgangener Gewinn entsprechend zu ersetzen.
Section 11 - Costs
(1) Der Gouverneur verfügt über die Ermächtigung, für die Nationalgarde jährlich 5.000 Mio. $ ohne Zustimmung des General Court ausgeben zu dürfen.
(2) Kosten darüber hinaus bedürfen der Zustimmung des General Court.
Section 12 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.