Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Vielen Dank für diesen herzlichen Empfang in eurer Heimat! Es ist mir und dem ganzen demokratischen Wahlkampfteam eine Freude heute hier zu sein!
Inzwischen befinden wir uns im achten Tag unserer Tour, quer durch die Vereinigten Staaten um euch und den Rest der Nation von unseren Plänen zu berichten und euch davon zu überzeugen, dass der nächste Präsident der Vereinigten Staaten Paul Cunningham heißen soll!
Liebe Freunde und Anwesende!
Heute berichten wir euch von unseren Plänen im Bereich des Justizsektors. Wir planen hier noch einiges aufzuarbeiten!
Aber hört dazu bitte selbst die Rednerin des heutigen Tages!
Sie ist eine Tochter dieses Landes und freut sich unheimlich heute vor ihren Landsleuten sprechen zu dürfen.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena
"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt
zunächst einmal Danke für die Blumen, aber gewisse Erwartungen, fürchte ich, muss ich heute wohl leider enttäuschen.
Nein, jetzt mal wieder ernsthaft: schon vor mehreren hundert Jahren konstatierte der Staatsphilosoph Charles de Montesquieu, dass es kein größeres Unglück für ein Gemeinwesen gäbe als eine unzureichende Trennung der drei Staatsgewalten - Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung.
Die Väter unserer Verfassung haben sich von dieser wegweisenden Erkenntnis leiten lassen, als sie die Amada Constitution schufen, und ein feingliedriges Geflecht dreier institutionell voneinander unabhängiger, sich wechselseitig kontrollierender Staatsgewalten erdacht.
Und insgesamt funktioniert es auch ganz hervorragend, trotz des regelmäßigen Aneckens der verständnis- und orientierungslos durch unseren Staatsaufbau irrenden Demokraten.
Einzig eine Stelle hat sich bereits seit längerer Zeit als Schwachpunkt herauskristallisiert, und das ist die Rechtssprechung. Zu oft und für zu lange Zeit gab es bereits faktisch keine rechtssprechende Gewalt in den Vereinigten Staaten, da der Oberste Gerichtshof unbesetzt war.
Aber auch in den anderen Zeiten stellt seine Situation sich unbefriedigend dar: jeder Rechtsstreit wird stets durch einen Einzelrichter entschieden, dessen Urteil unanfechtbar und unmittelbar rechtskräftig ist.
Das Prinzip der Gewaltenteilung verbietet es, dem Kongress oder dem Weißen Haus irgend eine Möglichkeit zu geben, Einfluss auf die Rechtssprechung des Supreme Court zu nehmen.
Doch im Kongress kontrollieren sich zwei Häuser und in diesen verschiedene Fraktionen gegenseitig, der Kongress als Ganzes den Präsidenten - der Judikative fehlt schon jeder Selbstkontrollmechanismus, sei es durch mehrköpfige Spruchkörper oder die Möglichkeit, ein Uretil mit Rechtsmitteln anzufechten.
Eine einzige Person entscheidet, immer allein und immer unanfechtbar. Die Struktur unseres Gerichtswesens wirkt ein Relikt des Absolutismus.
In der endenden Exekutivperiode hat unser Präsidentschaftskandidat Paul Cunnigham bereits erste Maßnahmen ergriffen, um diesem Notstand auf dem drängendsten Gebiet - dem des Strafrechts - abzuhelfen. So hat er in seiner Eigenschaft als Justizminister einen unabhängigen und durch Geschworene entscheidenden Strafgerichtshof entwickelt, gegen dessen Urteile Berufung zum Supreme Court eingelegt werden kann.
Doch mit dieser ersten Verbesserung, das war uns Republikanern von Anfang an klar, ist es noch nicht getan. Wir haben uns nicht auf diesem wichtigen und wegweisenden Erfolg ausgeruht, sondern bereits Pläne entwickelt, wie wir unser Gerichtswesen weiter verbessern und fit für die Zukunft sowie die Ideale, Werte und Prinzipien der Vereinigten Staaten machen wollen.
Dazu wollen wir für alle Rechtsstreitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art - also Straf- und Zivilsachen, unter welche in unserer Rechtstradition ja auch öffentlich-rechtliche Streitigkeiten fallen, in denen streitentscheidende Norm nicht die Verfassung ist - ein Netz erstinstanzlicher Bundesbezirksgerichte schaffen.
Diesen soll ein Berufsrichter vorsitzen, der aus einem dafür eingerichteten Richterpool jeweils nach einem Geschäftsverteilungsplan für ein Verfahren besetzt wird. Der Berufsrichter leitet die Verhandlung und bereitet die tatsächlichen Streitfragen für die Entscheidung durch eine Jury aus dem Volke vor.
Gegen die Urteile der Bundesbezirksgerichte soll es das Rechtsmittel der Berufung zum Supreme Court geben, der über diese in der Besetzung von drei Berufsrichtern - dem Chief Justice und zwei Beisitzern aus dem Pool der Bundesrichter, besetzt ebenfalls nach einem Geschäftsverteilungsplan aus dem Pool der Bundesrichter - entscheidet.
In erster und letzter Instanz soll der Supreme Court nur noch für Rechtsstreitigkeiten zuständig sein, in denen die Verfassung streitentscheidende Norm ist, und in diesem Fall je nach den personellen Möglichkeiten in der Besetzung mit dem Chief Justice und möglichst vier, mindestens aber zwei Beisitzern entscheiden.
Auf diese Weise wird für die Mehrzahl der Verfahren die Möglichkeit geschaffen, diese dezentral und durch eine Jury aus dem Volk entscheiden zu lassen, sowie das gefällte Urteil bei Zweifeln an seiner Richtigkeit nochmals überprüfen zu lassen. In erster Instanz kontrollieren sich Berufsrichter und Geschworene gegenseitig, in der Berufung der Supreme Court das untergeordnete Gericht sowie die zur Entscheidung berufenen Richter einander gegenseitig.
Und auch wo der Supreme Court in erster und letzter Instanz entscheidet, soll er sich durch ein Richterkollegium anstatt eines Einzelrichters selbst kontrollieren können.
Das ist unser Versprechen als Republikaner an die Vereinigten Staaten in der Rechtspolitik: mehr Bürgernähe und -beteiligung, mehr Transparenz und mehr Kontrolle. Damit die Rechtssprechung nicht länger wie ein übermächtiger und unktrollierbarer Fremdkörper in unserem System der Checks and Balances wirkt.
Ich weiß nicht, ob den Demokraten die derzeitigen Missstände und daraus erwachsenden Probleme jemals klar bewusst geworden sind und sie sie verstanden haben.
Wir Republikaner haben sie erkannt, und wir haben reagiert - mit den notwendigen Sofortmaßnahmen zur Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit insbesondere auf dem sensiblen Gebiet des Strafrechts, und mit Planungen für eine großangelegte Neustrukturierung der Rechtssprechung.
Mit eurem Vertrauen und eurem Auftrag werden wir diese große Reform stemmen und Gewaltenteilung, Volkssouveränität, Transparenz und Kontrolle endlich auch in der dritten Staatsgewalt Einzug halten lassen, um unseren demokratischen Rechtsstaat zu vervollkommnen!
Vielen Dank.
Ashley Fox
Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader
Die Pläne sind sehr ehrgeizig. Ich hoffe aber, dass zumindest ein mehrköpfiger Supreme Court geschaffen werden kann. Jeder Mensch ist fehlbar und Interpretationen verfassungsrechtlicher Fragen nur durch einen Einzelnen ist kein wünschenswerter Zustand.